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Ratgeber Erste Hilfe

Erste Hilfe im Betrieb: Ersthelferzahl, Arbeitszeit und BG-Kosten 2026

Kurzantwort für Betriebe: Ab 2 Anwesenden ist mindestens ein Ersthelfer nötig; über 20 gelten 5 oder 10 Prozent. Berechnen Sie den Bedarf und klären Sie BG-Abrechnung und Kurstermin.

Youssef Eid
Youssef Eid
9 Min. Lesezeit

Für Arbeitgeber · Stand Juli 2026

Ersthelferbedarf und BG-Abrechnung direkt klären

Die Kurzantwort zuerst – danach berechnen Sie das Mindestmaß für Ihren Standort. Schichten, Urlaub und räumlich getrennte Bereiche werden anschließend als Reserve geplant.

2–20 Anwesende
mindestens 1 Ersthelfer
Mehr als 20
5 % Verwaltung/Handel, sonst 10 %
Aus- und Fortbildung
9 UE, Fortbildung in der Regel nach 2 Jahren

Wie viele müssen gleichzeitig verfügbar sein?

Höchste realistische Anwesenheit je Standort und Schicht – nicht die gesamte Personalzahl.

Betriebsart bei mehr als 20 Anwesenden

Rechnerisches Minimum

2 Ersthelfer gleichzeitig verfügbar

5 % von 25 Anwesenden ergeben 1,25. Für Personen wird auf 2 aufgerundet.

Noch nicht die endgültige Ausbildungszahl: Urlaub, Krankheit, Pausen, Außendienst, Schichten und getrennte Bereiche brauchen meist zusätzliche qualifizierte Personen.

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Lehrgangsgebühren werden grundsätzlich für die erforderliche Zahl und den Standardlehrgang übernommen. Das konkrete Anmelde- und Abrechnungsverfahren bestimmt der zuständige Unfallversicherungsträger.

Vollständige betriebliche Planung ansehen →
Ein Betrieb plant die Erste-Hilfe-Organisation, während Beschäftigte im Hintergrund die Reanimation trainieren
Inhaltsverzeichnis

Für die betriebliche Erste Hilfe zählt nicht nur, wie viele Personen ausgebildet wurden. Entscheidend ist, ob während der Arbeit tatsächlich genügend qualifizierte Ersthelfer gleichzeitig verfügbar sind. Schichtbetrieb, mobiles Arbeiten, Urlaub, Krankheit und getrennte Arbeitsbereiche gehören deshalb von Anfang an in die Planung.

Die rechtliche Basis bilden vor allem § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 26 DGUV Vorschrift 1. Der Rechner oberhalb dieses Artikels liefert das rechnerische Mindestmaß. Die betriebliche Reserve und das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers müssen anschließend passend zum Standort geklärt werden.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

§ 26 DGUV Vorschrift 1 stellt auf die anwesenden Versicherten ab. Für normale Betriebe gelten diese Mindestzahlen:

Gleichzeitig anwesende VersicherteBetriebsartMindestzahl
0–1alle Betriebekeine feste Zahl nach § 26; wirksame Erste Hilfe bleibt erforderlich
2–20alle Betriebe1 Ersthelfer
mehr als 20Verwaltung und Handel5 %, auf volle Personen aufrunden
mehr als 20sonstige Betriebe10 %, auf volle Personen aufrunden

Eine zusätzliche 2-Prozent-Stufe für große Verwaltungsbetriebe enthält die aktuelle Vorschrift nicht. Von den genannten Zahlen kann nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger abgewichen werden.

Rechenbeispiele

  • 18 Anwesende: mindestens 1 Ersthelfer
  • 60 Anwesende in Verwaltung oder Handel: 60 × 5 % = 3 Ersthelfer
  • 60 Anwesende in einem sonstigen Betrieb: 60 × 10 % = 6 Ersthelfer
  • 25 Anwesende in der Verwaltung: 25 × 5 % = 1,25, also aufgerundet 2 Ersthelfer

Das rechnerische Minimum ist nicht automatisch die Zahl der auszubildenden Personen. Wenn drei Ersthelfer gleichzeitig verfügbar sein müssen, reichen drei Namen auf einer Liste nicht aus: Sobald eine Person Urlaub hat oder krank ist, wird das Minimum unterschritten. Die vollständige Planung betrieblicher Ersthelfer berücksichtigt deshalb Standorte, Schichten und Ausfallreserven.

Zählt der Erste-Hilfe-Kurs als Arbeitszeit?

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Personen aus- und fortbilden lassen. Findet der Lehrgang während der regulären Arbeitszeit statt, wird die teilnehmende Person dafür freigestellt und erhält ihr Entgelt weiter.

Findet der Kurs aus organisatorischen Gründen außerhalb der individuellen Arbeitszeit statt, ist die Lage nicht mit dem pauschalen Satz „Freizeit ohne Ausgleich“ erledigt. Die DGUV Information 204-022 erläutert, dass unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung in der Regel ein Anspruch auf Freistellung, Zeitausgleich oder entsprechenden finanziellen Ausgleich bestehen wird. Arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen sind zusätzlich zu beachten.

Für die betriebliche Planung bedeutet das:

  • Kurszeit und notwendiger Zeitausgleich gehören in die Personalplanung.
  • Entgeltfortzahlung trägt das Unternehmen.
  • Fahrkosten und gegebenenfalls weitere Reiseaufwendungen bleiben grundsätzlich beim Unternehmen.
  • Ein Inhouse-Kurs kann Reisezeit reduzieren, muss aber organisatorisch und mit dem Abrechnungsverfahren vereinbar sein.

Wer zahlt betriebliche Erste-Hilfe-Kurse?

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger tragen grundsätzlich die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl betrieblicher Ersthelfer. Das gilt für den definierten Standardlehrgang bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle.

„Kostenlos für jedes Unternehmen“ wäre trotzdem zu pauschal. Laut DGUV-Übersicht zur Kostenübernahme entscheidet der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger über die Übernahme und das Verfahren. Je nach Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse können Anmeldung, Gutschein, Formular oder vorherige Freigabe unterschiedlich organisiert sein.

Typischerweise vom Unfallversicherungsträger getragenTypischerweise vom Unternehmen zu planen
Lehrgangsgebühr des Standardlehrgangs für die erforderliche ZahlEntgeltfortzahlung beziehungsweise Zeitausgleich
Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 UnterrichtseinheitenFahrkosten und betriebliche Abwesenheit
Erste-Hilfe-Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheitenzusätzliche Personen über die übernommene Zahl hinaus
Abrechnung nach dem Verfahren des zuständigen Trägersbesondere Zusatzleistungen oder individuelle Rahmenbedingungen

Vor der Buchung sollten Mitgliedsnummer, Kostenträger, erforderliche Teilnehmerzahl und Abrechnungsweg feststehen. So vermeiden Betriebe, dass eine grundsätzlich übernahmefähige Schulung an einem fehlenden Formular oder einem nicht passenden Buchungsweg scheitert.

Ausbildung und Fortbildung: 9 UE und die Zweijahresregel

Die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Eingesetzt werden dürfen grundsätzlich Personen, die bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden. Anerkannte sanitäts-, rettungsdienstliche oder gesundheitliche Berufsqualifikationen können nach § 26 ebenfalls berücksichtigt werden.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet. Die Formulierung „in der Regel“ ist wichtig: Eine Überschreitung lässt die Qualifikation nicht automatisch am nächsten Kalendertag erlöschen. Nach der DGUV-FAQ zur Fortbildungsfrist kann die Person zunächst weiter eingesetzt werden; die Fortbildung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Für einen belastbaren Fristenplan sollten Unternehmen trotzdem nicht auf diesen Ausnahmefall setzen:

  1. Datum der letzten Ausbildung oder Fortbildung erfassen.
  2. nächste Fortbildung rechtzeitig vor Ablauf des Zweijahreszeitraums planen;
  3. Ausfälle und Schichtbesetzung während des Termins berücksichtigen;
  4. Nachweis und betriebliche Benennung gemeinsam dokumentieren.

Der Beitrag Erste-Hilfe-Auffrischung im Betrieb ordnet Fristüberschreitung, Fortbildung und erneute Ausbildung ausführlicher ein.

Müssen Arbeitnehmer am Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen?

Eine pauschale Ausbildungspflicht für alle Beschäftigten gibt es nicht. Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe übernehmen. Vor der Benennung ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören, sofern vorhanden.

Die ebenfalls pauschale Aussage „Teilnahme ist immer freiwillig“ greift jedoch zu kurz. Ob eine konkret ausgewählte Person die Aufgabe übernehmen muss oder aus persönlichen Gründen ablehnen kann, hängt unter anderem von arbeitsvertraglichen Pflichten, betrieblichen Regelungen, Eignung und Zumutbarkeit ab. Solche Einzelfälle sollten mit Personalabteilung, Interessenvertretung oder fachkundiger Rechtsberatung geklärt werden.

Praktisch sinnvoll ist eine Auswahl, die diese Punkte verbindet:

  • regelmäßige Anwesenheit am betreffenden Standort und in der Schicht
  • Bereitschaft und persönliche Eignung für die Aufgabe
  • Erreichbarkeit der unterschiedlichen Arbeitsbereiche
  • planbare Fortbildungsfristen
  • ausreichende Reserve bei Urlaub, Krankheit und Außendienst

Offener Kurs oder Inhouse-Schulung?

Das passende Format hängt nicht nur vom Preis ab:

SituationHäufig passender Weg
einzelne neue Ersthelfer oder einzelne Fortbildungenoffener Termin bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle
mehrere Personen an einem StandortInhouse-Termin prüfen
mehrere Schichten oder getrennte StandorteTermine und Reserve je Einheit planen
unklarer Kostenträger oder SonderverfahrenVerfahren vor der Anmeldung klären
gemischte Gruppe aus Ausbildung und FortbildungKursarten und Nachweise vorab trennen

Bei einem Inhouse-Kurs müssen unter anderem Raum, Gruppengröße, Material, Termin, Kursart und Abrechnungsweg abgestimmt werden. Ein offener Kurs kann für einzelne Personen einfacher sein, verursacht aber gegebenenfalls zusätzliche Fahrt- und Ausfallzeit.

Erste Hilfe im Betrieb in fünf Schritten organisieren

  1. Anwesenheit erfassen: höchste realistische Zahl je Standort, Schicht und räumlich getrenntem Bereich bestimmen.
  2. Betriebsart zuordnen: Verwaltung/Handel oder sonstiger Betrieb; Sonderbereiche separat prüfen.
  3. Mindestzahl berechnen: 1 Person bei 2–20 Anwesenden, danach 5 oder 10 Prozent und aufrunden.
  4. Reserve ergänzen: Urlaub, Krankheit, Pausen, Außendienst und Fortbildungstermine abdecken.
  5. Qualifikation und Kostenträger klären: Ausbildung, Fortbildung, ermächtigte Stelle und Verfahren vor der Anmeldung festlegen.

Für die laufende Organisation gehören außerdem Erste-Hilfe-Material, Meldewege, Dokumentation von Hilfeleistungen, Notrufmöglichkeiten und gegebenenfalls Erste-Hilfe-Räume in die Gefährdungsbeurteilung. Der kostenlose Standort-Check hilft, Erste Hilfe mit weiteren betrieblichen Schulungs- und Unterweisungspflichten zusammenzuführen.

Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer braucht ein Büro mit 100 Anwesenden?

Für einen Verwaltungsbetrieb mit mehr als 20 gleichzeitig Anwesenden gelten 5 Prozent. Bei 100 Anwesenden sind das mindestens 5 gleichzeitig verfügbare Ersthelfer. Für Urlaub, Krankheit oder getrennte Etagen kann eine zusätzliche Reserve notwendig sein.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Produktionsbetrieb mit 100 Anwesenden?

Für einen sonstigen Betrieb gelten bei mehr als 20 gleichzeitig Anwesenden 10 Prozent. Bei 100 Anwesenden sind das mindestens 10 gleichzeitig verfügbare Ersthelfer.

Übernimmt die Berufsgenossenschaft jeden Erste-Hilfe-Kurs?

Nein, nicht pauschal jeden Kurs und jede Person. Grundsätzlich geht es um den Standardlehrgang für die erforderliche Anzahl betrieblicher Ersthelfer. Zuständiger Träger, ermächtigte Ausbildungsstelle und vorgegebenes Verfahren müssen passen.

Ist die Fortbildung nach genau zwei Jahren ungültig?

Nicht automatisch. § 26 verlangt die Fortbildung „in der Regel“ in Zweijahresabständen. Bei einer ausnahmsweisen Überschreitung kann die Person laut DGUV zunächst weiter eingesetzt werden; die Fortbildung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

Kann ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs vollständig online stattfinden?

Nach der aktuellen DGUV-FAQ zur Ausbildung sind Online-Elemente beim regulären Erste-Hilfe-Kurs mit insgesamt 9 UE ausgeschlossen. Die praktischen Maßnahmen müssen im Lehrgang geübt werden.

Fazit: Erst rechnen, dann Reserve, Abrechnung und Termin festlegen

Eine rechtssichere Ersthelferplanung endet nicht bei 5 oder 10 Prozent. Betriebe müssen die gleichzeitig Anwesenden betrachten, Ausfälle abdecken, Fortbildungsfristen steuern und den Abrechnungsweg des zuständigen Unfallversicherungsträgers vor dem Termin klären.

Wenn Sie Rechnergebnis, Standort und Betriebsart bereits kennen, können Sie direkt die BG-Abrechnung und den passenden Kurstermin prüfen lassen. AiD ordnet Ausbildung und Fortbildung, offene Termine und Inhouse-Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen ein.

Quellenstand

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Youssef Eid

Über den Autor

Youssef Eid

Youssef Eid ist Geschäftsführer von All-in Dienstleistungen und begleitet Unternehmen bei der Planung und Durchführung betrieblicher Pflichtschulungen. Als DGUV-zertifizierter Dozent verbindet er die Anforderungen der Regelwerke mit einer umsetzbaren Standort-, Termin- und Nachweisplanung.

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