Jedes Jahr werden hunderttausende betriebliche Ersthelfer in Deutschland aus- und fortgebildet — und trotzdem wissen viele Unternehmen nicht genau, wie viele Ersthelfer im Betrieb sie eigentlich brauchen, was diese duerfen und was die DGUV-Vorgaben 2026 konkret von ihnen verlangen. Wenn Sie gerade in dieser Situation stecken: Sie sind in guter Gesellschaft. Aber ignorieren sollten Sie das trotzdem nicht.
Key Takeaways: Ersthelfer im Betrieb auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie viele Ersthelfer brauche ich? | Mindestens 5 % der Beschaeftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, mindestens 10 % in sonstigen Betrieben |
| Welche DGUV-Vorschrift gilt? | DGUV Vorschrift 1 (Grundsaetze der Praevention) in Verbindung mit DGUV Regel 100-001 |
| Wie oft muessen Ersthelfer geschult werden? | Alle 2 Jahre Auffrischung (9 Unterrichtseinheiten Grundausbildung, 9 UE Fortbildung) |
| Was gilt ab 2026 neu? | Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ab 1. Januar 2026 mit praezisierten Anforderungen an Betreuungsleistungen |
| Wer darf Ersthelfer-Kurse anbieten? | Nur von der DGUV anerkannte Ausbildungsstellen |
| Was passiert bei Verstoss? | Ordnungswidrigkeiten, moegliche Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfaellen |
| Wer traegt die Kosten? | Lehrgangskosten traegt die zustaendige BG; Arbeitgeber traegt Lohnfortzahlung und Fahrtkosten |
Warum Ersthelfer im Betrieb 2026 wichtiger sind denn je
Arbeitssicherheit ist kein jaehrliches Event — es ist ein laufender Prozess. Und Erste Hilfe ist der Kern davon.
Stellen Sie sich vor: Ein Mitarbeiter kollabiert in der Lagerhalle. Der Rettungsdienst braucht im Schnitt 8 bis 12 Minuten. Die ersten 3 bis 5 Minuten entscheiden ueber Leben und Tod. Wenn in diesem Moment niemand in der Naehe weiss, was zu tun ist, haben Sie ein ernstes Problem.
Das ist keine Panikmache. Das ist Realitaet. Und die DGUV-Vorgaben 2026 reagieren genau darauf.
Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ab 1. Januar 2026 praezisiert, wie Betriebe ihre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren muessen — und Ersthelfer sind ein zentraler Bestandteil davon. Wer das verschlaeft, riskiert nicht nur Bussgelder, sondern im Ernstfall seine komplette Haftungsposition.
Wie viele Ersthelfer im Betrieb brauchen Sie laut DGUV-Vorgaben 2026?
Hier gibt es keine Grauzone. DGUV Vorschrift 1 § 26 ist klar:
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe: mindestens 5 % der Beschaeftigten muessen ausgebildete Ersthelfer sein
- Alle anderen Betriebe (Produktion, Handwerk, Logistik usw.): mindestens 10 % der Beschaeftigten
- Kleinbetriebe bis 20 Beschaeftigte: mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer zu jeder Zeit anwesend
“Zu jeder Zeit anwesend” bedeutet: Wenn Ihr einziger Ersthelfer im Urlaub ist, brauchen Sie Ersatz. Klingt selbstverstaendlich. In der Praxis fehlt das bei erschreckend vielen Betrieben.
Ein konkretes Beispiel: Sie fuehren ein Logistikunternehmen mit 80 Mitarbeitern in der Spaetschicht. Das sind mindestens 8 Ersthelfer — die gleichzeitig vor Ort sein muessen. Nicht auf dem Papier. Physisch.
Betriebliche Ersthelfer muessen alle 2 Jahre eine Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten absolvieren — doch ob das Wissen danach wirklich haengen bleibt, ist eine andere Frage. — DGUV Grundsatz 304-001
Pflichten des Arbeitgebers: Was Sie als Chef konkret tun muessen
Pflicht ist nicht gleich Empfehlung. Folgendes muessen Sie als Arbeitgeber laut § 10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 26 sicherstellen:
- Ausreichend Ersthelfer benennen und ausbilden lassen (gemaess Quoten oben)
- Regelmaessige Fortbildung organisieren (alle 2 Jahre, 9 Unterrichtseinheiten)
- Erste-Hilfe-Material bereitstellen (Verbandkaesten nach DIN 13157 oder DIN 13169)
- Erste-Hilfe-Raeume einrichten (ab 100 Beschaeftigten in Produktionsbetrieben, ab 1.000 in Verwaltungsbetrieben oder bei besonderer Gefaehrdungslage gemaess ASR A4.3)
- Notrufmoeglichkeiten sicherstellen und Beschaeftigte darueber informieren
- Dokumentation fuehren — wer ist ausgebildet, wann laeuft die Zertifizierung ab?
Punkt 6 ist der, der den meisten Betrieben Kopfschmerzen bereitet. Excel-Listen fuer Unterweisungen? 2015 hat angerufen.
Wer Fristen manuell verwaltet, verliert den Ueberblick. Irgendwann laeuft ein Zertifikat ab, niemand merkt es — und dann passiert genau das, was nicht passieren darf.
Ersthelfer-Ausbildung: Was die DGUV-Vorgaben 2026 konkret vorschreiben
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist klar geregelt. Kein Interpretationsspielraum, keine Grauzone.
Grundausbildung: 9 Unterrichtseinheiten (entspricht einem Kurstag), durchgefuehrt von einer anerkannten Ausbildungsstelle.
Fortbildung: Ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten, spaetestens 2 Jahre nach der letzten Ausbildung oder Fortbildung. Wer die Frist ueberschreitet, muss neu von vorne beginnen.
Inhalte laut DGUV Grundsatz 304-001 umfassen unter anderem:
- Lebensrettende Sofortmassnahmen (Herzdruckmassage, Atemspende)
- Stabile Seitenlage
- Wundversorgung und Blutstillung
- Verhalten bei Vergiftungen, Verbrennungen, Knochenbruechen
- Psychische Erste Hilfe
- Kommunikation mit dem Rettungsdienst
Entscheidend: Der Kurs muss praktisch und interaktiv sein. Frontalunterricht alleine reicht nicht.
Bei All-in Dienstleistungen kostet der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer — DGUV-konform nach DGUV 204-022, als Inhouse-Schulung oder an unserem Standort in Monheim am Rhein buchbar. Die Lehrgangskosten werden in vielen Faellen von der zustaendigen Berufsgenossenschaft uebernommen.

Was aendert sich durch die neue DGUV Vorschrift 2 ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die neu gefasste DGUV Vorschrift 2. Das ist keine Kosmetik — es gibt relevante Aenderungen, die Sie kennen muessen.
Die wichtigsten Punkte im Ueberblick:
- Neue Anforderungen an Erste-Hilfe-Raeume: Erste-Hilfe-Raeume muessen barrierefrei zugaenglich sein — breitere Tueren, keine Schwellen. Fuer viele Bestandsgebaeude bedeutet das Nachruestbedarf.
- Digitale Dokumentation anerkannt: Das papiergebundene Verbandbuch wird offiziell durch datenschutzkonforme digitale Systeme ersetzbar. Aufsichtsbehoerden akzeptieren elektronische Dokumentation als gleichwertig.
- Verbandkasten-Inventur wird Pflicht: Ein unvollstaendiger oder abgelaufener Verbandkasten nach einem Arbeitsunfall kann als Organisationsversaeumnis gewertet werden.
Kurz: Die Anforderungen werden nicht lockerer. Sie werden praeziser. Und wer “das haben wir immer so gemacht” als Antwort parat hat, wird bei einer Begehung unangenehme Fragen beantworten muessen.
Gefaehrdungsbeurteilung und Ersthelfer: Der unterschaetzte Zusammenhang
Viele Unternehmen ermitteln ihre Ersthelfer-Anzahl rein nach Koepfen. Das reicht nicht.
§ 5 ArbSchG verpflichtet Sie, Gefaehrdungen systematisch zu beurteilen. Und diese Gefaehrdungsbeurteilung bestimmt, ob die DGUV-Mindestquoten ausreichen oder ob Sie mehr Ersthelfer brauchen.
Einige Beispiele:
- Chemiebereich mit Aetz- und Giftstoffen: erhoehte Ersthelfer-Quote notwendig
- Grossflaechige Lagerhallen mit Gabelstaplern: raeumliche Verteilung der Ersthelfer erforderlich
- Nachtschichten mit reduzierter Belegschaft: Prozentzahl bezieht sich auf die anwesenden Beschaeftigten, nicht die Gesamtbelegschaft
- Homeoffice-Anteil: Wer dauerhaft remote arbeitet, zaehlt fuer die Praesenz-Quote nicht
Das ist der Teil, bei dem viele Betriebe ins Stolpern geraten. Nicht weil sie es ignorieren. Sondern weil niemand die Verbindung zwischen Gefaehrdungsbeurteilung und Ersthelfer-Planung herstellt.
Aus der Praxis
Aus meiner Zeit als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit in einem Logistikunternehmen mit ca. 80 Mitarbeitern: Bei einer internen Bestandsaufnahme stellte sich heraus, dass von unseren 9 benannten Ersthelfern 7 in der Fruehschicht arbeiteten. Die Spaetschicht mit 25 Leuten hatte genau einen Ersthelfer — und der war gerade fuer 3 Wochen krankgeschrieben. Die Loesung war einfach, aber unbequem: Wir haben 4 zusaetzliche Mitarbeiter aus der Spaet- und Nachtschicht innerhalb von 6 Wochen ausbilden lassen und einen Schichtplan fuer Ersthelfer eingefuehrt. Nach 3 Monaten war jede Schicht mit mindestens 2 Ersthelfern besetzt. Die naechste BG-Begehung verlief ohne Beanstandung. Wer die Ersthelfer-Quote nur betriebsweit rechnet statt pro Schicht, hat im Ernstfall eine gefaehrliche Luecke.
Kosten und Kostenuebernahme: Was zahlt die Berufsgenossenschaft?
Gute Nachrichten zuerst: Die Ersthelfer-Ausbildung gehoert zu den gefoerderten Leistungen vieler Berufsgenossenschaften.
Viele BGen uebernehmen die Kurskosten vollstaendig — vorausgesetzt, der Kurs wird von einer anerkannten Ausbildungsstelle durchgefuehrt. Die konkreten Konditionen variieren je nach BG, Branche und Kursformat.
Was der Arbeitgeber in jedem Fall traegt:
- Arbeitsausfall waehrend der Schulungszeit (bezahlte Freistellung ist Pflicht)
- Ggf. Fahrtkosten bei externen Kursen
- Verwaltungsaufwand fuer Fristenueberwachung und Dokumentation
Zur Kostenfrage passt ein Blick auf unseren detaillierten Ueberblick zu Kosten und Rechtslage bei Erster Hilfe im Betrieb.
2025 gab es rund 730.598 meldepflichtige Arbeitsunfaelle in Deutschland — ein Rueckgang zum Vorjahr, aber immer noch 730.000 Mal zu viel. Jeder davon ist ein Moment, in dem ein ausgebildeter Ersthelfer den Unterschied machen kann. — DGUV Vorlaeufige Zahlen 2025
Fristenverwaltung: Der blinde Fleck in den meisten Betrieben
Wissen Sie gerade, wann welcher Ihrer Ersthelfer seine Fortbildung machen muss?
Wenn Sie jetzt mental Ihre Excel-Tabelle aufrufen, wissen Sie bereits, wo das Problem liegt.
Digitale Fristenverwaltung loest das Problem: automatische Erinnerungen vor Ablauf, zentrale Uebersicht aller Zertifikate, lueckenlose Dokumentation fuer BG-Begehungen. Wer 10 oder mehr Ersthelfer verwaltet, kommt mit Excel auf Dauer nicht zurecht.
Bei All-in Dienstleistungen kombinieren wir DGUV-konforme Praesenzschulungen mit digitaler Fristenueberwachung — damit kein Zertifikat unbemerkt ablaeuft.
Haeufige Fehler bei der Ersthelfer-Organisation — und wie Sie sie vermeiden
Nicht bei schlechten Betrieben sehen wir diese Fehler — sondern bei guten, die einfach nicht das richtige System haben.
Fehler 1: Ersthelfer-Quote nur auf dem Papier erfuellen. Die Quote gilt fuer die tatsaechlich anwesenden Beschaeftigten zur jeweiligen Zeit. Fuenf Ersthelfer, die alle in der Fruehschicht sind, helfen der Nachtschicht nicht.
Fehler 2: Zertifikate nicht nachverfolgen. Ein abgelaufenes Zertifikat macht aus einem “Ersthelfer” eine Privatperson ohne Qualifikation. Rechtlich relevant.
Fehler 3: Gefaehrdungsbeurteilung ignorieren. Die Mindestquoten sind ein Boden, kein Dach. Wer in einem Hochrisikobetrieb nur die Mindestanzahl hat, erfuellt zwar die Buchstaben — aber nicht den Geist der DGUV-Vorgaben 2026.
Fehler 4: Einen einzigen Ersthelfer als “Verantwortlichen” benennen. Was passiert, wenn er krank ist? Urlaub hat? Kuendigt? Plan B ist Pflicht.
Fehler 5: Schulung ohne Praxisteil. Theorie vergisst man. Hands-on-Uebungen bleiben. Achten Sie auf das Kursformat.
Fazit: Ersthelfer im Betrieb ist kein Checkboxen-Thema
Ersthelfer im Betrieb, Pflichten, Anzahl und DGUV-Vorgaben 2026 — das ist kein Buerokratie-Monster, das man einmal abarbeitet und dann vergisst. Es ist ein lebendiger Teil Ihres Arbeitsschutzsystems.
Die Zusammenfassung in einem Satz: Ermitteln Sie Ihre Quote, ueberpruefen Sie Ihre Gefaehrdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, sorgen Sie fuer lueckenlose Dokumentation und stellen Sie sicher, dass Ihre Ersthelfer-Zertifikate nie unbemerkt ablaufen.
Sie wollen Ihre Ersthelfer DGUV-konform ausbilden lassen? Kontaktieren Sie All-in Dienstleistungen fuer eine kostenlose Erstberatung — wir organisieren Ihre betriebliche Ersthelfer-Schulung ab 49,00 EUR pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.), wahlweise Inhouse oder an unserem Standort in Monheim am Rhein.
Haeufig gestellte Fragen
Wie viele Ersthelfer muss ein Betrieb mit 50 Mitarbeitern haben?
In einem Handelsbetrieb mit 50 Beschaeftigten muessen mindestens 3 ausgebildete Ersthelfer vorhanden sein (5 % Quote). In einem produzierenden Betrieb sind es mindestens 5 Ersthelfer (10 % Quote). Die DGUV-Vorgaben 2026 schreiben zusaetzlich vor, dass diese Ersthelfer zur jeweiligen Schicht tatsaechlich anwesend sein muessen.
Was passiert, wenn ein Betrieb keine ausreichende Anzahl an Ersthelfern hat?
Fehlende Ersthelfer sind ein Verstoss gegen DGUV Vorschrift 1 und koennen als Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII mit Bussgeld geahndet werden. Schwerwiegender: Bei einem Arbeitsunfall, bei dem keine Erste Hilfe geleistet werden konnte, droht dem Arbeitgeber eine erweiterte zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung.
Was passiert, wenn die Zweijahresfrist fuer die Ersthelfer-Fortbildung abgelaufen ist?
Wird die 2-Jahres-Frist ueberschritten, verliert der Ersthelfer seinen Status. Er muss dann die vollstaendige Grundausbildung (9 Unterrichtseinheiten) erneut absolvieren — eine einfache Auffrischung reicht nicht mehr. Zusaetzlich hat der Betrieb in der Zwischenzeit moeglicherweise zu wenige qualifizierte Ersthelfer, was einen Verstoss gegen DGUV Vorschrift 1 darstellt.
Darf ein Ersthelfer im Betrieb auch Medikamente verabreichen?
Nein. Betriebliche Ersthelfer sind keine medizinischen Fachkraefte. Ihre Aufgabe ist die Erstversorgung bis der Rettungsdienst eintrifft — Wundversorgung, Herz-Lungen-Wiederbelebung, stabile Seitenlage. Die Verabreichung von Medikamenten obliegt ausschliesslich medizinischem Fachpersonal.
Zahlt die Berufsgenossenschaft die Ersthelfer-Ausbildung?
In vielen Faellen ja. Zahlreiche Berufsgenossenschaften uebernehmen die Kursgebuehren vollstaendig, sofern der Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstelle stattfindet. Bei All-in Dienstleistungen kostet der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer — fragen Sie bei Ihrer BG nach der Kostenuebernahme.
Was genau aendert sich durch die neue DGUV Vorschrift 2 ab Januar 2026?
Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 bringt neue Anforderungen an Erste-Hilfe-Raeume (Barrierefreiheit), erkennt digitale Verbandbucher offiziell an und macht die Verbandkasten-Inventur zur Pflicht. Wer bisher nur die Mindestquoten erfuellt hat, sollte seine Ersthelfer-Planung 2026 kritisch ueberpruefen.
Kann ein Ersthelfer-Kurs auch Inhouse im Unternehmen stattfinden?
Ja, und das ist oft die effizienteste Loesung. Inhouse-Kurse sparen Fahrtzeit, lassen sich auf den Betriebsalltag abstimmen und koennen groessere Mitarbeitergruppen auf einmal erreichen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter von der DGUV anerkannt ist — dann gilt das Zertifikat genauso wie bei einem externen Kurs.
