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Ratgeber Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Auffrischung im Betrieb: Pflicht, Fristen & Kosten 2026

Erste-Hilfe-Auffrischung ist Pflicht im Betrieb — alle 2 Jahre, 9 UE Präsenz, BG-finanziert. Alle Fristen, Kosten und DGUV-Vorgaben 2026 im Überblick.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
10 Min. Lesezeit
Erste-Hilfe-Auffrischung im Betrieb — Pflichten und Fristen nach DGUV
Inhaltsverzeichnis

Die Erste-Hilfe-Auffrischung ist Pflicht im Betrieb — und trotzdem rutscht sie in vielen Unternehmen still und leise durch die Risse der Excel-Tabelle. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer mehr als 20 anwesende Versicherte beschäftigt, muss laut DGUV Vorschrift 1 § 26 in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 Prozent, in sonstigen Betrieben sogar 10 Prozent der anwesenden Belegschaft als ausgebildete Ersthelfer vorhalten. Das klingt überschaubar — bis man im Audit feststellt, dass die letzten Auffrischungen vor drei Jahren stattfanden und inzwischen das halbe Team gewechselt hat.

Das Wichtigste auf einen Blick

FrageAntwort
Wie oft ist die Erste-Hilfe-Auffrischung Pflicht?Spätestens alle 2 Jahre laut DGUV-Vorgabe.
Wer trägt die Kosten der Ersthelfer-Fortbildung?In vielen Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Lehrgangsgebühren direkt.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?Bei 2 bis 20 Versicherten mindestens 1 Ersthelfer. Bei mehr als 20: 5 % (Verwaltung/Handel) oder 10 % (sonstige Betriebe).
Ist ein Online-Erste-Hilfe-Kurs DGUV-konform?Nein. Reine Online-Kurse sind laut DGUV ausgeschlossen — Präsenz ist Pflicht.
Wie lange dauert die Ersthelfer-Fortbildung?9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten — das sind ca. 6,75 Stunden Präsenzzeit.
Welche Rechtsgrundlage gilt?DGUV Vorschrift 1 § 26, ergänzt durch die DGUV Information 204-022.
Wie lange müssen Nachweise aufbewahrt werden?Mindestens 5 Jahre — inklusive Verbandbuch, Bescheinigungen und digitaler Verzeichnisse.

Warum die Erste-Hilfe-Auffrischung im Betrieb 2026 mehr zählt denn je

Arbeitssicherheit ist kein jährliches Abhaken — es ist ein laufender Prozess. Und genau da liegt das Problem mit der Ersthelfer-Fortbildung: Viele Betriebe bilden einmal aus, stempeln die Mappe ab und vergessen das Thema für die nächsten Jahre.

Bis die Berufsgenossenschaft zur Prüfung kommt. Oder bis wirklich etwas passiert.

2026 hat sich an den rechtlichen Grundlagen nichts geändert — aber der Erwartungsdruck bei Audits ist spürbar gestiegen. Betriebe, die ihre Fristen zur Ersten-Hilfe-Auffrischung nicht sauber dokumentieren, geraten schnell in erklärungspflichtige Situationen.

Die gute Nachricht: Wer das System einmal sauber aufgesetzt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Dafür braucht es allerdings Klarheit über die Fristen, die Kosten und die geltenden DGUV-Vorgaben.

DGUV Vorschrift 1: Die rechtliche Grundlage der Erste-Hilfe-Pflicht im Betrieb

Die Pflicht zur betrieblichen Ersten Hilfe ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen, die zusammenspielen. Zentral ist § 26 DGUV Vorschrift 1, die konkrete Quoten vorschreibt.

Aber auch § 10 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber dazu, die notwendigen Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu treffen und entsprechende Ersthelfer zu benennen, zu schulen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wer als Arbeitgeber meint, man könne das Thema mit einem einmaligen Kurs erledigen: Das ist falsch. Die Fortbildungspflicht ist dauerhaft. Ein Ersthelfer, dessen Bescheinigung länger als zwei Jahre alt ist, gilt rechtlich als nicht mehr ausgebildet.

Das bedeutet: Wenn morgen ein Unfall passiert und der einzige nominierte Ersthelfer seine Auffrischung verpasst hat, haben Sie ein Problem. Nicht nur moralisch — auch haftungsrechtlich.

Die Fristen für die Erste-Hilfe-Auffrischung laut DGUV-Vorgaben 2026

Hier gibt es keine Grauzone. Die DGUV ist eindeutig: Die Ersthelfer-Fortbildung muss spätestens alle 2 Jahre stattfinden. Kein Ermessensspielraum, keine Ausnahmen für “ruhige Phasen” im Betrieb.

Was das in der Praxis bedeutet: Wer seine Ersthelfer im Frühjahr 2024 ausgebildet hat, muss spätestens im Frühjahr 2026 die Auffrischung organisieren. Nicht irgendwann im Laufe des Jahres — spätestens dann.

Die Fortbildung (Erste-Hilfe-Training) für betriebliche Ersthelfer muss „spätestens alle 2 Jahre” stattfinden. Kein Spielraum, keine Kulanz — zwei Jahre sind die klare Frist laut DGUV.

Quelle: DGUV – Betrieblicher Ersthelfer

Ein weiterer Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Die 2-Jahres-Frist gilt pro Person, nicht pro Team. Wenn Ihre Ersthelfer zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgebildet wurden, haben Sie gestaffelte Fristen — und die müssen einzeln nachverfolgt werden.

Aus der Praxis

Aus meiner Zeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Logistikunternehmen mit ca. 80 Mitarbeitern: Wir hatten formal acht Ersthelfer benannt — das entsprach exakt den 10 %. Bei einer internen Überprüfung stellte sich heraus, dass drei davon ihre Auffrischung seit über 30 Monaten nicht absolviert hatten und einer bereits die Abteilung gewechselt hatte. Effektiv waren wir bei vier aktuellen Ersthelfern — weit unter der Mindestquote. Die Lösung war ein zentraler Fristenkalender mit automatischen Erinnerungen 8 Wochen vor Ablauf. Nach einem halben Jahr hatten wir erstmals eine 100-prozentige Compliance-Quote bei den Ersthelfer-Fortbildungen. Wer die Fristen nicht aktiv überwacht, verliert schleichend den Überblick.

Mit Excel und einer Handvoll Kalendereinträge ist das theoretisch machbar. In der Praxis landet es schnell im Nirgendwo, wenn Mitarbeitende wechseln, Führungskräfte wechseln oder das “verantwortliche” Dokument auf einem lokalen Laufwerk liegt, auf das niemand mehr zugreift.

Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb? Die DGUV-Quoten erklärt

Hier liegt der häufigste Irrtum. Viele Betriebe denken: “Wir haben drei Ersthelfer, das reicht doch.” Aber die DGUV rechnet nach Anwesenheit — nicht nach Gesamtbelegschaft.

Die Faustregel laut DGUV Vorschrift 1 § 26:

  • 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
  • Mehr als 20 Versicherte (Verwaltung & Handel): mindestens 5 % der Anwesenden
  • Mehr als 20 Versicherte (sonstige Betriebe): mindestens 10 % der Anwesenden

Was das konkret heißt: Ein Produktionsbetrieb mit 80 anwesenden Mitarbeitenden braucht mindestens 8 ausgebildete und aktuelle Ersthelfer. Nicht irgendwann ausgebildet — aktuell ausgebildet, also Auffrischung nicht älter als 2 Jahre.

Genau hier entsteht in Audits die typische Lücke: Die Quoten wurden einmal erfüllt. Dann gingen zwei Ersthelfer in andere Abteilungen, einer hat die Auffrischung verpasst und eine Person hat das Unternehmen verlassen. Auf dem Papier stimmt es noch — in der Realität fehlen drei.

Kosten der Ersten-Hilfe-Auffrischung: Wer zahlt was?

Das ist die Frage, die in fast jedem Erstgespräch kommt — und die Antwort überrascht viele.

Die Lehrgangsgebühren für die betriebliche Erste-Hilfe-Auffrischung werden in vielen Fällen von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Konkret: Die Unfallversicherungsträger tragen die Gebühren als Pauschalbeträge und rechnen direkt mit den Ausbildungsstellen ab. Das bedeutet für den Arbeitgeber: keine Rechnung, keine Vorkasse, kein bürokratischer Aufwand bei der Kostenerstattung.

Als Orientierung für die Budgetplanung: Die pauschalierten Lehrgangsgebühren betragen 2026 einheitlich 46,31 € pro Teilnehmenden für eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten. Dieser Satz wird jährlich angepasst.

Was der Betrieb trotzdem trägt: die Freistellung der Mitarbeitenden für die Schulungszeit. Und die ist berechenbar: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten ergeben rund 6,75 Stunden Abwesenheit pro Person — ein Tag Planung, und die Sache ist geregelt.

Bei AiD liegt der Kurspreis bei 49,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer — die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft übernehmen wir direkt. Unser betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs läuft als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb — BG-konform, keine Vorkasse, NRW-weite Abdeckung.

Präsenzpflicht: Warum der Online-Erste-Hilfe-Kurs keine Lösung ist

Hier kommt der Klassiker aus der HR-Praxis: “Können wir das nicht einfach online machen? Die Leute lernen eh besser selbstgesteuert.” Kurze Antwort: Nein.

Die DGUV ist in diesem Punkt unmissverständlich: Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach DGUV Vorschrift 1 müssen als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Reine Online-Kurse sind ausgeschlossen.

Der Grund ist naheliegend: Wer im Notfall wirklich helfen soll, muss die Handgriffe geübt haben. Stabile Seitenlage, Herzdruckmassage, Umgang mit dem AED — das lässt sich nicht durch einen Klick-Kurs mit Abschlusstest ersetzen.

Reine Online-Kurse für die Erste-Hilfe-Auffrischung sind laut DGUV ausdrücklich ausgeschlossen. Wer glaubt, mit einem digitalen Kurs die Pflicht zu erfüllen, riskiert die Nichtanerkennung im Audit.

Quelle: DGUV – FAQ zur Ersten Hilfe

Was das in der Praxis bedeutet: Sie brauchen einen echten Trainer, echtes Equipment und einen echten Termin. Keine Ausnahme, kein Kompromiss.

Das ist kein Problem — wenn man es rechtzeitig plant. Es wird zum Problem, wenn der Fristerinnerungs-Prozess fehlt und man drei Wochen vor dem Audit merkt, dass fünf Ersthelfer überfällig sind.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Auffrischung: Was 5 Jahre im Archiv bleiben muss

Ersthelfer-Auffrischung erledigt, Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, Akte zu — fertig? Fast. Denn die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

Das gilt für:

  • Teilnahmenachweise und Bescheinigungen der Erst-Hilfe-Fortbildung
  • Verbandbuch-Einträge und Unfalldokumentation
  • Digitale Verzeichnisse mit Datum, Teilnehmern und Kursinhalten

5 Jahre klingt überschaubar. Wird aber zum echten Problem, wenn Bescheinigungen als physische Einzelblätter in Personalakten verschiedener Standorte verteilt sind — und niemand mehr weiß, wo was liegt.

Wer hier auf Papierordner setzt, schafft sich unnötige Risiken. Ein zentrales digitales System, das Fristen automatisch trackt und Nachweise revisionssicher ablegt, macht aus einem potenziellen Audit-Alptraum eine Routineaufgabe.

Genau das ist der Ansatz hinter unserem Erste-Hilfe-Kurs-Angebot: Schulung, Dokumentation und Fristenverwaltung aus einer Hand — ohne Excel, ohne Zettelwirtschaft.

Erste-Hilfe-Unterweisung vs. Ersthelfer-Fortbildung: Zwei Ebenen, nicht eine

Das wird in der Praxis regelmäßig verwechselt — und es ist ein wichtiger Unterschied.

Die Ersthelfer-Fortbildung (Auffrischung alle 2 Jahre) betrifft die speziell ausgebildeten Ersthelfer in Ihrem Betrieb. Das sind die Personen, die im Notfall aktiv eingreifen sollen.

Die Unterweisung in Erster Hilfe betrifft alle Mitarbeitenden — und muss laut DGUV mindestens einmal jährlich stattfinden. Inhalt: Wo sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen? Wie verhält man sich bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Betrieb?

Zwei verschiedene Maßnahmen, zwei verschiedene Fristen, zwei verschiedene Zielgruppen. Wer nur die Ersthelfer-Fortbildung im Blick hat und die jährliche Unterweisung vergisst, hat die Hälfte des Pflichtprogramms nicht erfüllt.

So organisiert AiD die Erste-Hilfe-Auffrischung für Ihren Betrieb

Wir bei All-in-Dienstleistungen wissen aus der Praxis: Das Thema Erste-Hilfe-Auffrischung im Betrieb scheitert selten am Willen — es scheitert an der Organisation.

Unser Ansatz ist simpel: Drei Säulen, ein System.

  • Inhouse-Schulung: Unsere erfahrenen DGUV-Dozenten kommen direkt zu Ihnen — mit Equipment, Übungspuppen und allem, was für eine praxisnahe Auffrischung gebraucht wird. Kein Anfahrtsaufwand für Ihre Mitarbeitenden.
  • Compliance-Dashboard: Fristen werden automatisch getrackt. Wer wann die Auffrischung braucht, sehen Sie auf einen Blick — ohne manuelle Kalendereinträge und ohne die übliche Excel-Zettelwirtschaft.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Kein Callcenter, kein Ticket-System. Ein fester Experte, der Ihren Betrieb kennt, Fristen im Blick hat und Sie proaktiv informiert — auch wenn sich DGUV-Vorgaben ändern.

Die Lehrgangsgebühren werden direkt mit der Berufsgenossenschaft abgerechnet. Für Sie bedeutet das: keine Vorkasse, kein bürokratischer Aufwand.

Fazit: Erste-Hilfe-Auffrischung — Pflicht, Fristen und Kosten auf den Punkt

Die Erste-Hilfe-Auffrischung ist Pflicht im Betrieb — und die Fristen sind klar: alle 2 Jahre, Präsenz, DGUV-konform. Wer das auf die lange Bank schiebt, riskiert im Audit nicht nur schlechte Zahlen, sondern auch echte Haftungsprobleme.

Die gute Nachricht für 2026: Die Kosten trägt in den meisten Fällen die Berufsgenossenschaft. Der echte Aufwand liegt in der Organisation — und der lässt sich mit dem richtigen System auf ein Minimum reduzieren.

Zwei Dinge sollten Sie jetzt konkret tun:

  1. Prüfen Sie, welche Ersthelfer in Ihrem Betrieb ihre Auffrischung in 2026 oder spätestens Anfang 2027 brauchen.
  2. Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation der letzten 5 Jahre sauber und auffindbar ist.

Arbeitssicherheit ist kein jährliches Abhaken — es ist ein laufender Prozess. Und die DGUV-Vorgaben zur Ersten-Hilfe-Auffrischung sind einer der wenigen Bereiche, in denen die Frist nicht verhandelbar ist.

Wenn Sie Ihre Ersthelfer-Auffrischung fristgerecht organisieren möchten: Unser Erste-Hilfe-Kurs mit BG-Abrechnung läuft als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb — NRW-weit, ohne Vorkasse.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss die Erste-Hilfe-Auffrischung im Betrieb durchgeführt werden?

Die Erste-Hilfe-Auffrischung ist Pflicht im Betrieb und muss laut DGUV spätestens alle 2 Jahre stattfinden. Ein Ersthelfer, dessen Fortbildung länger als zwei Jahre zurückliegt, gilt rechtlich nicht mehr als ausgebildet.

Wer zahlt die Erste-Hilfe-Auffrischung im Unternehmen?

Die Lehrgangsgebühren für die betriebliche Ersthelfer-Fortbildung werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen und direkt mit der Ausbildungsstelle abgerechnet. Der Arbeitgeber trägt die Freistellung der Mitarbeitenden.

Ist ein Online-Kurs für die Erste-Hilfe-Auffrischung ausreichend?

Nein. Laut DGUV-Vorgaben müssen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Reine Online-Kurse werden nicht anerkannt, weil die praktischen Übungen zwingend erforderlich sind.

Wie viele Ersthelfer brauche ich laut DGUV in meinem Betrieb 2026?

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten reicht ein Ersthelfer. Bei mehr als 20 Personen gilt: 5 % für Verwaltungs- und Handelsbetriebe, 10 % für sonstige Betriebe. Entscheidend ist die Anzahl der anwesenden Versicherten, nicht die Gesamtbelegschaft.

Was passiert, wenn die Erste-Hilfe-Auffrischung versäumt wurde?

Versäumte Auffrischungsfristen können im Audit zu Beanstandungen führen und die Haftungssituation des Arbeitgebers bei einem Unfall verschlechtern. Wer die Frist verpasst hat, sollte die Fortbildung so schnell wie möglich nachholen und die Lücke dokumentiert schließen.

Wie lange müssen Nachweise der Ersthelfer-Fortbildung aufbewahrt werden?

Aufzeichnungen zur Ersten Hilfe — inklusive Teilnahmebescheinigungen, Verbandbuch und digitaler Verzeichnisse — müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Dokumentation analog oder digital erfolgt.

Lohnt sich eine Inhouse-Schulung für die Erste-Hilfe-Auffrischung?

Für Betriebe ab einer gewissen Größe fast immer: Die Mitarbeitenden müssen nicht anreisen, Termine können flexibel auf den Betriebsablauf abgestimmt werden, und die Kosten trägt ohnehin die BG. Bei AiD kostet der Kurs 49,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer — die BG-Abrechnung übernehmen wir direkt.

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Sarah Brinkmann

Ueber den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann ist studierte Sicherheitsingenieurin mit Zusatzqualifikation Fachjournalismus. Nach zwei Jahren als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bei einem Logistikunternehmen wechselte sie 2023 in die Redaktion von All In Dienstleistungen, wo sie den Blog und die LinkedIn-Praesenz verantwortet. Sie verbindet Praxiswissen aus der Branche mit journalistischer Expertise.

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