Die Brandschutzhelfer-Schulung bei AiD startet bei 120 Euro netto pro Person. Der Ab-Preis gilt für die Standardausbildung mit Fachtheorie, praktischer Löschübung und Teilnahmenachweis. Die AiD-Preis- und Formatübersicht trennt offene Plätze, Inhouse-Schulungen und Auffrischungen. Inhouse- und individuelle Angebote werden erst nach Teilnehmerzahl, Standort und fachlichem Umfang kalkuliert.
Zur Markteinordnung: Öffentlich ausgeschriebene Präsenzkurse kosteten bei unserem Abruf am 22.07.2026 in drei regionalen Beispielen 120 bis 145 Euro pro Person. Diese externe Stichprobe ist kein Marktdurchschnitt und kein AiD-Preisversprechen. Für das Betriebsbudget zählt außerdem, wie viele Brandschutzhelfer gleichzeitig verfügbar sein müssen, ob getrennte Schichtteams bestehen und ob ein offener Kurs oder eine Inhouse-Schulung besser passt.
Der Arbeitgeber trägt die Ausbildungskosten grundsätzlich selbst. Die VBG grenzt Brandschutzhelfer ausdrücklich von der Kostenübernahme für betriebliche Ersthelfer ab.
Was kostet eine Brandschutzhelfer-Schulung 2026?
Die öffentlich sichtbaren Kursgebühren unterscheiden sich nach Ort, Termin, Dauer und Anbieter. Drei abrufbare Beispiele zeigen den Korridor, ersetzen aber keinen Angebotsvergleich:
- DRK Duisburg: 120 Euro pro Person, 4 Unterrichtseinheiten, veröffentlichte Termine 2026
- Johanniter Niedersachsen/Bremen: 140 Euro pro Person, 6 Unterrichtseinheiten, meist etwa 4 Stunden
- Malteser Berlin: 145 Euro pro Person, veröffentlichte Termine 2026 von 9 bis 14 Uhr
Stand der Preisprüfung: 22.07.2026. Die Anbieter stellen unterschiedliche Leistungen und regionale Termine dar. Ob Umsatzsteuer, Anfahrt, Material oder eine betriebliche Einweisung enthalten sind, muss für jedes Angebot separat geprüft werden. Aus diesen drei Preisen lässt sich kein repräsentativer Durchschnitt ableiten.
Der AiD-Standardpreis ist kein pauschaler Inhouse-Preis. Teilnehmerzahl, Standort, gewünschter Termin, Brandgefährdung und Praxisorganisation bestimmen das Gruppenangebot. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung bei AiD enthält Theorie und praktische Löschübung.
So berechnen Sie den Bedarf statt nur den Kurspreis
Die aktuelle ASR A2.2, Ausgabe Mai 2018 und zuletzt geändert 2025, nennt in Abschnitt 7.3 einen Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt maßgeblich. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, große Arbeitsstätten, viele anwesende Personen oder erhöhte Brandgefährdung können mehr ausgebildete Personen erfordern.
Die Rechnung sollte deshalb nicht bei Gesamtbelegschaft × 5 Prozent enden. Sie braucht vier Schritte:
- gleichzeitig anwesende Beschäftigte je Schicht oder räumlich getrenntem Bereich bestimmen;
- den aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Anteil berechnen und auf volle Personen aufrunden;
- Abwesenheiten so abdecken, dass die erforderliche Zahl tatsächlich anwesend ist;
- daraus die Zahl der Schulungsplätze und das passende Kursformat ableiten.
Kalkulationsbeispiel für zwei Schichtteams
Vom Regelwert zum belastbaren Kursbudget
Beispiel: In jeder Schicht sind gleichzeitig 60 Beschäftigte anwesend. Die Gefährdungsbeurteilung bestätigt normale Brandgefährdung. Eine zusätzliche Person je Schicht ist hier eine Planungsreserve, keine pauschale Rechtsvorgabe.
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Anwesenheit klären
60 Personen je Schicht
Gezählt werden gleichzeitig Anwesende, nicht nur die Kopfzahl des Betriebs.
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Regelwert berechnen
60 × 5 % = 3 Brandschutzhelfer
Der Wert gilt je besetzter Schicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung ihn trägt.
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Ausfälle einplanen
3 benötigt + 1 Reserve = 4
Urlaub und Krankheit dürfen die erforderliche Besetzung nicht aufheben.
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Schulungsplätze budgetieren
4 × 2 Schichten = 8 Plätze
Bei 120 bis 145 Euro je Platz ergibt die Stichprobe 960 bis 1.160 Euro reine Kursgebühr.
Regelwerk:5 Prozent, Schichten und Abwesenheiten
Planung:eine Reserve je Schicht im Beispiel
Marktbeleg:öffentliche Preisstichprobe vom 22.07.2026
Die zusätzliche Person je Schicht im Schaubild ist eine Planungsannahme. Sie wird nicht pauschal von der ASR vorgegeben. Betriebe mit schwankender Besetzung, mehreren Gebäuden oder höherer Brandgefährdung müssen die Reserve anhand ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung festlegen. Für eine detailliertere Bedarfsermittlung hilft der Beitrag Anzahl der Brandschutzhelfer berechnen.
Offener Kurs oder Inhouse: Der Gesamtkostenvergleich entscheidet
Ein offener Kurs hat einen veröffentlichten Preis pro Person. Er passt häufig, wenn einzelne Beschäftigte zeitnah einen festen Termin nutzen können. Zum Gesamtaufwand gehören dann auch Fahrtzeit, Reisekosten und die betriebliche Abwesenheit.
Eine Inhouse-Schulung bündelt ein Team am eigenen Standort. Dafür müssen Anbieter und Betrieb klären, ob eine geeignete Übungsfläche vorhanden ist, welche Lösch- oder Simulationsgeräte eingesetzt werden und wie die betriebsspezifische Einweisung erfolgt. Ein Gruppenpreis ist erst vergleichbar, wenn Teilnehmergrenze, Anfahrt, Material und mögliche Zusatzkosten schriftlich feststehen.
Für die Entscheidung reichen vier Angebotsfelder:
- Kursgebühr für die geplante Teilnehmerzahl
- enthaltene Theorie, Löschübung und Nachweise
- Anfahrt, Material und mögliche Ausfallkosten
- Terminrisiko bei Umbuchung oder nicht erreichter Mindestgruppe
Vergleichen Sie den Gesamtbetrag für alle benötigten Schulungsplätze, nicht nur den niedrigsten Einzelpreis.
Theorie, Löschübung und betriebliche Einweisung gehören zusammen
Die DGUV Information 205-023, Ausgabe Februar 2014 und aktualisierte Fassung November 2019, beschreibt den fachlichen Mindestumfang. Für die Theorie sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Die praktische Übungszeit hängt von der Gruppengröße ab. Als Erfahrungswert nennt die DGUV 5 bis 10 Minuten je teilnehmender Person.
Die Ausbildung umfasst insbesondere:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes und die betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion, Wirkungsweise und Einsatzgrenzen vorhandener Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brand, Rauch und betriebliche Besonderheiten
- Verhalten im Brandfall und Grenzen der Brandbekämpfung ohne Eigengefährdung
- praktische Handhabung und realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Eine reine Online-Schulung deckt die praktische Löschübung nicht ab. Die VBG hält zudem fest, dass eine persönliche Einweisung in die betrieblichen Besonderheiten nicht durch eine elektronische Schulung ersetzt werden kann. Wurden diese Besonderheiten im Kurs nicht behandelt, muss der Arbeitgeber die Einweisung anschließend im Betrieb organisieren.
Teilnahmebescheinigung und betriebliche Bestellung sind deshalb zwei getrennte Schritte. Erst nach der erforderlichen Ausbildung und der Einweisung in den Zuständigkeitsbereich kann die Person ihre Aufgabe für den konkreten Betrieb übernehmen.
Wer trägt die Kosten und was gehört ins Budget?
Nach der Einordnung der VBG zur Finanzierung tragen Unternehmen die Kosten der Brandschutzhelfer-Ausbildung selbst. Anders als bei der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer besteht hier keine allgemeine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger.
Eine belastbare Budgetposition umfasst daher mehr als die Kursrechnung:
- Kursgebühr für alle benötigten Personen und Reserven
- Fahrt und betriebliche Abwesenheitszeit bei offenen Kursen
- mögliche Anfahrt, Material oder Übungsfläche bei Inhouse-Terminen
- spätere Einweisung in Arbeitsbereiche und Feuerlöscheinrichtungen des Betriebs
- Terminüberwachung für Wiederholung und personelle Veränderungen
Fragen Sie bei jedem Angebot nach, welche dieser Punkte enthalten sind. Unklare Pauschalen lassen sich sonst nicht mit einem Teilnehmerpreis vergleichen.
Das Wiederholungsintervall folgt der Gefährdungsbeurteilung
Die aktuelle ASR A2.2 nennt für normale Brandgefährdung einen in der Praxis bewährten Abstand von 2 bis 5 Jahren. Der Arbeitgeber legt das konkrete Intervall anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt 3 bis 5 Jahre und verlangt bei wesentlichen betrieblichen Änderungen kürzere Abstände.
Ein pauschales Ablaufdatum auf dem Zertifikat ersetzt diese Entscheidung nicht. Neue Produktionsverfahren, andere Löschmittel, versetzte Beschäftigte oder eine veränderte Brandgefährdung können eine frühere Wiederholung auslösen. Der Beitrag Brandschutzhelfer: Wie oft ist eine Auffrischung notwendig? ordnet die Anlässe im Detail ein.
Diese Angaben braucht ein belastbares Kursangebot
Stellen Sie vor der Anfrage die Angaben zusammen, die Preis und Kursform tatsächlich verändern:
- Standort und gewünschter Zeitraum
- gleichzeitig anwesende Beschäftigte je Schicht
- Zahl der neu auszubildenden und aufzufrischenden Personen
- normale oder erhöhte Brandgefährdung laut Gefährdungsbeurteilung
- besondere Löschmittel, Anlagen, Arbeitsbereiche oder Mobilitätseinschränkungen
- offener Kurs, Inhouse-Termin oder beide Varianten zum Vergleich
- verfügbare Übungsfläche und Anforderungen an die betriebliche Einweisung
Mit diesen Angaben kann AiD die Kursform und den Aufwand einordnen. Nutzen Sie dafür die Anfrage zur Brandschutzhelfer-Schulung oder prüfen Sie zuerst die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
Quellenstand
- Arbeitsschutzgesetz, § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen, Abruf 22.07.2026
- BAuA: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025
- DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung, Februar 2014, aktualisierte Fassung November 2019
- VBG: Brandschutzhelfer, Ausbildung und Kostenübernahme, Abruf 22.07.2026