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Gefährdungsbeurteilung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU

Gefährdungsbeurteilung erstellen leicht gemacht: Die 7-Schritte-Anleitung für KMU mit STOP-Prinzip, Dokumentationspflicht und Praxistipps nach ArbSchG.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
11 Min. Lesezeit
Gefährdungsbeurteilung erstellen im Betrieb – Arbeitsschutz-Checkliste für KMU
Inhaltsverzeichnis

Wer als Geschäftsführer eines kleinen oder mittleren Unternehmens glaubt, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen sei eine lästige Formalie, sollte diese Zahl kennen: 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle wurden allein in einem Jahr in Deutschland registriert, und ein erheblicher Teil davon wäre durch eine sauber geführte Gefährdungsbeurteilung vermeidbar gewesen. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung für kleine und mittlere Unternehmen zeigt euch, wie ihr die Gefährdungsbeurteilung nicht nur rechtssicher aufsetzt, sondern sie auch dauerhaft lebt.

Key Takeaways

ThemaDas Wichtigste auf einen Blick
Rechtliche Grundlage§ 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, unabhängig von der Betriebsgröße.
Für wen gilt die Pflicht?Für alle Unternehmen ab einem Beschäftigten, also auch für das Zwei-Mann-Handwerksunternehmen um die Ecke.
KernschritteArbeitsbereiche erfassen, Gefährdungen ermitteln, Risiken bewerten, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen und dokumentieren.
DokumentationspflichtSeit 2013 besteht nach § 6 ArbSchG eine Dokumentationspflicht für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße.
AktualisierungDie GBU ist kein einmaliges Dokument. Sie muss bei Änderungen von Arbeitsbedingungen, nach Unfällen und regelmäßig geprüft werden.
SchulungsbedarfFührungskräfte, SiFas und betroffene Mitarbeitende brauchen fundiertes Grundlagenwissen, z. B. über den Kurs Gefährdungsbeurteilung Grundlagen.
Häufiger FehlerGBU einmalig erstellen und dann nie wieder anfassen. Das ist rechtlich und praktisch gefährlich.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie in KMU Pflicht?

Ganz klar: Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Arbeitgeber muss ermitteln, welchen Gefährdungen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, und daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.

Was viele in kleinen und mittleren Unternehmen nicht wissen: Diese Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten, ohne Ausnahme. Egal ob Bäckerei, Büro oder Baustelle, die GBU ist fällig.

Der häufigste Irrtum, den wir bei AiD in unseren Schulungen erleben? “Wir sind ein kleiner Betrieb, die Behörden schauen bei uns nicht so genau hin.” Das ist leider falsch gedacht, und die Zahlen beweisen es.

Die Konsequenzen bei fehlender oder mangelhafter GBU sind nicht nur Bußgelder. Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber persönlich. Das ist der Moment, in dem das Thema Arbeitssicherheit plötzlich ganz anders bewertet wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So erstellt ihr die Gefährdungsbeurteilung für kleine und mittlere Unternehmen

Hier kommt die gute Nachricht: Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss weder kompliziert noch teuer sein. Es braucht Struktur, Zeit und den Willen, es richtig zu machen. Und diese sieben Schritte helfen euch dabei.

5-Schritte-Plan: Gefährdungsbeurteilung erstellen für KMU – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen

Bevor ihr irgendetwas beurteilt, müsst ihr wissen, was in eurem Betrieb eigentlich passiert. Erstellt eine vollständige Liste aller Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsplätze, und zwar so konkret wie möglich.

Denkt dabei nicht nur an die Produktion oder das Lager. Auch das Büro, die Kantine, Außendienstmitarbeitende und Homeoffice-Arbeitsplätze gehören dazu. Nichts auslassen.

Schritt 2: Gefährdungen systematisch ermitteln

Jetzt geht es ans Eingemachte. Für jeden Bereich und jede Tätigkeit fragt ihr: Welche Gefährdungen können hier auftreten? Das können mechanische Gefährdungen sein (Maschinen, scharfe Kanten), chemische Belastungen (Lösemittel, Stäube), aber auch psychische Belastungen (Zeitdruck, Schichtarbeit).

Nutzt dabei strukturierte Checklisten und Hilfsmittel, zum Beispiel die DGUV-Informationen oder Branchenlösungen eurer zuständigen Berufsgenossenschaft. Die machen euren Einstieg erheblich leichter.

Schritt 3: Risiken bewerten

Nicht jede Gefährdung ist gleich kritisch. In diesem Schritt bewertet ihr, wie wahrscheinlich ein Schadenseintritt ist und wie schwer die möglichen Folgen wären. Das Ergebnis ist eine Risikoprioritätsliste.

Ein praktisches Werkzeug ist die klassische Risikomatrix: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadensausmaß ergibt die Risikoklasse. So seht ihr auf einen Blick, wo ihr sofort handeln müsst.

Schritt 4: Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festlegen

Das STOP-Prinzip gibt die Reihenfolge vor: Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung. Persönliche Schutzausrüstung kommt immer zuletzt, nicht zuerst.

Dieser Punkt wird in KMU besonders häufig falsch gemacht: Statt einen gefährlichen Prozess zu verändern, drückt man dem Mitarbeitenden Handschuhe in die Hand und nennt das Arbeitsschutz. Das ist nicht ausreichend.

Schritt 5: Maßnahmen umsetzen und Zuständigkeiten klären

Maßnahmen, die nicht umgesetzt werden, existieren nicht. Deshalb legt für jede Maßnahme fest: Wer macht was bis wann? Tragt konkrete Verantwortliche und Fristen ein.

Ohne klare Verantwortlichkeiten landet die beste GBU in der Schublade. Und das ist weder rechtlich noch sicherheitstechnisch akzeptabel.

Schritt 6: Wirksamkeit prüfen

Nach der Umsetzung kontrolliert ihr, ob die Maßnahmen tatsächlich die gewünschte Wirkung haben. Hat sich die Gefährdungssituation verbessert? Gibt es neue Erkenntnisse oder Restgefährdungen?

Diese Wirksamkeitskontrolle ist Pflicht und nicht optional. Sie schließt den Regelkreis des Arbeitsschutzprozesses.

Schritt 7: Dokumentieren und regelmäßig aktualisieren

Die fertige GBU muss schriftlich dokumentiert werden. Seit der Gesetzesänderung 2013 ist die Dokumentation nach § 6 ArbSchG für alle Arbeitgeber Pflicht, unabhängig von der Betriebsgröße.

Wichtig: Die Gefährdungsbeurteilung erstellen ist kein einmaliges Ereignis. Sie ist ein laufender Prozess, der bei Änderungen von Arbeitsverfahren, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen und mindestens alle zwei bis drei Jahre überprüft werden muss.

Wusstet ihr das? Die staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften führen jährlich hunderttausende Betriebsbesichtigungen durch — auch und gerade in KMU. Die Kontrolldichte steigt. (Quelle: BAuA Unfallverhütungsbericht 2024)

Die häufigsten Fehler beim Gefährdungsbeurteilung erstellen in kleinen und mittleren Unternehmen

Nach Jahren in der Arbeitssicherheitsschulung haben wir bei AiD eine klare Fehler-Hitliste. Diese fünf Punkte sehen wir immer wieder, und alle sind vermeidbar.

  • Gefährdungsbeurteilung von der Stange: Eine GBU aus dem Internet herunterladen, den Firmennamen einsetzen und fertig. Das ist keine Gefährdungsbeurteilung, das ist eine Karteileiche.
  • Psychische Belastungen ignorieren: Seit 2013 sind psychische Belastungen explizit in § 5 ArbSchG verankert. Trotzdem fehlt dieser Punkt in vielen KMU-Beurteilungen vollständig.
  • Keine Beteiligung der Beschäftigten: Die Mitarbeitenden kennen ihre Arbeitsplätze am besten. Wer sie nicht einbezieht, übersieht systematisch wichtige Gefährdungen.
  • PSA als erste Maßnahme: Handschuhe und Schutzbrille sind das letzte Mittel der Wahl, nicht das erste. Das STOP-Prinzip wird regelmäßig auf den Kopf gestellt.
  • GBU nie aktualisieren: Die Beurteilung von 2019 gilt nicht mehr, wenn sich Arbeitsverfahren, Maschinen oder Mitarbeitende geändert haben. Punkt.

Besonders der letzte Punkt ist uns bei AiD ein echtes Anliegen: Arbeitssicherheit ist kein jährliches Abhaken, es ist ein laufender Prozess. Eine GBU, die in der Schublade schläft, schützt niemanden.

Gefährdungsbeurteilung für KMU: Welche Gefährdungsarten ihr kennen müsst

Das ArbSchG nennt in § 5 verschiedene Gefährdungsarten, die ihr systematisch durchgehen müsst. Hier ist eine Übersicht der relevantesten Kategorien für kleine und mittlere Unternehmen.

GefährdungsartTypische Beispiele in KMURelevante Regel
MechanischMaschinen, Schneidwerkzeuge, AbsturzgefahrenBetrSichV, DGUV Regel 100-500
ChemischLösemittel, Stäube, Schweißrauche, BleiGefStoffV, TRGS
BiologischSchimmelpilze, Bakterien, BiostoffeBioStoffV, TRBA 400
PhysikalischLärm, Vibration, extreme TemperaturenLärmVibrationsArbSchV
ErgonomischHeben, Tragen, Bildschirmarbeit, ZwangshaltungenArbStättV, DGUV-I 215-410
PsychischZeitdruck, emotionale Belastung, Schichtarbeit§ 5 ArbSchG
ElektrischAnlagen, Geräte, ortsveränderliche BetriebsmittelDGUV-V 3, BetrSichV

Gerade die biologischen und chemischen Gefährdungen werden in KMU häufig unterschätzt. Wer zum Beispiel Sanierungsarbeiten durchführt, kommt schnell in den Bereich der Biostoffe oder gefährlicher Stäube, ohne es auf den ersten Blick zu merken.

Spezialthemen: Wenn die Gefährdungsbeurteilung besonderes Fachwissen verlangt

Bei bestimmten Tätigkeiten reicht allgemeines Wissen nicht aus. Hier ist nachgewiesene Fachkunde gefordert, und die müsst ihr aktiv belegen können.

Drei Bereiche, in denen wir das immer wieder sehen:

  • Arbeiten mit Blei (TRGS 505): Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an bleihaltigen Materialien ist eine differenzierte Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Der Fachkundelehrgang TRGS 505 vermittelt euch genau das, inklusive Dokumentation. Kosten: 499,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern (TRGS 521): Dämmstoffe in Altbauten enthalten oft KMF. Wer hier ohne Fachkunde arbeitet, handelt fahrlässig. Unser Lehrgang TRGS 521 schließt diese Lücke. Kosten: 499,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Biologische Arbeitsstoffe und Schimmelpilze: Für ASI-Arbeiten mit Schimmelpilzen und Biostoffen gelten die BioStoffV und spezifische TRGS-Vorschriften. Hier braucht es fundierte Kenntnisse zur korrekten GBU. Der Fachkundelehrgang ASI Schimmelpilze und BioStoffV bereitet euch praxisnah vor. Kosten: 499,00 Euro zzgl. MwSt.

Diese Schulungen sind keine Kür, sondern Pflicht. Wer ohne nachgewiesene Fachkunde in diesen Bereichen Gefährdungsbeurteilungen erstellt, steht bei einer Betriebsbesichtigung schnell mit leeren Händen da.

Wusstet ihr das? Über 56 % aller Unfälle mit nicht kraftbetriebenen Handwerkzeugen entfallen auf Messer — das sind über 34.000 Fälle pro Jahr. Ein klares Zeichen, dass einfachste Tätigkeiten in der GBU oft unterschätzt werden. (Quelle: DGUV Arbeitsunfallgeschehen 2024)

Gefährdungsbeurteilung erstellen mit digitaler Unterstützung

Papier war gestern. In 2026 gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, eine Gefährdungsbeurteilung in einer Excel-Tabelle zu führen oder gar in ausgedruckten Formularen, die in einem Ordner verschwinden.

Digitale Tools ermöglichen es euch, die GBU zentral zu verwalten, Zuständigkeiten zuzuweisen, Fristen zu überwachen und den Überarbeitungsstatus in Echtzeit zu sehen. Bei AiD setzen wir auf genau diese Denkweise: Ohne Zettelwirtschaft, ohne Excel-Chaos, mit klarem Überblick wer was bis wann erledigt hat.

Das bedeutet nicht, dass ihr sofort eine teure Softwarelösung kaufen müsst. Auch strukturierte Vorlagen, sauber digital geführt, sind deutlich besser als das analoge Chaos, das wir in vielen KMU vorfinden.

Was eine gute digitale Dokumentation eurer GBU leisten sollte:

  • Versionshistorie, damit ihr nachvollziehen könnt, wann was geändert wurde
  • Klare Zuordnung von Maßnahmen zu Verantwortlichen
  • Fristenerinnerungen für Wirksamkeitskontrollen
  • Einbindung von Schulungsnachweisen der beteiligten Mitarbeitenden
  • Einfache Aktualisierung bei geänderten Arbeitsbedingungen

Die passenden Schulungen: Gefährdungsbeurteilung für KMU fundiert aufbauen

Ihr könnt die beste Checkliste haben, wenn niemand im Unternehmen wirklich versteht, warum und wie eine Gefährdungsbeurteilung funktioniert, bleibt sie Makulatur. Deshalb ist Schulung der Schlüssel.

Für Führungskräfte und HR-Verantwortliche, die mit der Erstellung und Koordination der GBU betraut sind, empfehlen wir als Einstieg unseren Kurs Gefährdungsbeurteilung Grundlagen für 79,00 Euro zzgl. MwSt. Darin lernt ihr die systematische Herangehensweise nach ArbSchG, welche Gefährdungsarten es gibt, wie ihr Risiken bewertet und was rechtssichere Dokumentation bedeutet.

Das ist kein trockenes Paragraphen-Rezitieren. Der Kurs vermittelt euch das Handwerkszeug, das ihr in eurem Betrieb sofort anwenden könnt. Für Fachbereiche mit spezifischen Gefährdungen bieten wir darüber hinaus folgende Speziallehrgänge an:

KursFür wenPreis (zzgl. MwSt.)
Gefährdungsbeurteilung GrundlagenFührungskräfte, HR, SiFas79,00 Euro
Fachkundelehrgang TRGS 505 (Blei)ASI-Arbeiten mit Blei, Sanierung499,00 Euro
Fachkundelehrgang TRGS 521 (KMF)Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern499,00 Euro
ASI Schimmelpilze und BioStoffVSanierung, Abbruch, Reinigung499,00 Euro
ASI Schimmelpilze, Kot und BioStoffVUmfassende ASI-Fachkunde499,00 Euro

Gefährdungsbeurteilung aktuell halten: Das wird in KMU am häufigsten vergessen

Ihr habt die GBU erstellt, dokumentiert, Maßnahmen umgesetzt. Glückwunsch, das ist mehr als viele KMU bisher geschafft haben. Aber jetzt kommt der Teil, der gerne vergessen wird: die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung.

§ 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Das ist keine Formulierungssache, das ist Programm. Eine GBU, die seit drei Jahren nicht angefasst wurde, obwohl sich Arbeitsbereiche, Maschinen oder Mitarbeitende verändert haben, ist schlicht nicht mehr gültig.

Diese Ereignisse müssen immer eine Aktualisierung der GBU auslösen:

  • Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsstoffe
  • Änderung von Arbeitsabläufen oder Arbeitsorten
  • Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle
  • Neue gesetzliche oder technische Regelwerke
  • Erkenntnisse aus Betriebsbegehungen oder Sicherheitsgesprächen
  • Rückkehr von Beschäftigten nach langer Abwesenheit in veränderte Arbeitsbereiche

Außerhalb konkreter Auslöser empfehlen wir in unseren Schulungen eine regelmäßige Routineüberprüfung mindestens alle zwei Jahre. In risikoreichen Bereichen öfter.

Fazit: Gefährdungsbeurteilung erstellen in KMU ist kein Hexenwerk

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt es deutlich: Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen für kleine und mittlere Unternehmen ist machbar, wenn man strukturiert vorgeht. Es braucht keine Doktorarbeit, aber es braucht Ernst, Systematik und die Bereitschaft, die GBU auch wirklich zu leben.

Was uns bei AiD antreibt, ist genau dieser Gedanke: Arbeitssicherheit ist kein jährliches Abhaken, sondern ein laufender Prozess. Eine gut gepflegte Gefährdungsbeurteilung schützt eure Mitarbeitenden, sichert euch rechtlich ab und zeigt, dass ihr Verantwortung ernst nehmt.

Wer jetzt mit dem richtigen Wissen einsteigen will, findet bei uns im AiD-Shop die passenden Schulungen — von den Grundlagen ab 79,00 Euro zzgl. MwSt. bis zur Fachkunde für spezielle Gefährdungsbereiche. Kontaktiert uns direkt für eine unverbindliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als kleines Unternehmen mit fünf Mitarbeitenden wirklich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Ja, absolut. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten, ohne Ausnahme für Betriebsgröße oder Branche. Auch ein Bürobetrieb mit zwei Personen ist nicht befreit.

Was passiert, wenn bei einer Betriebsbesichtigung keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Das kann Bußgelder, Anordnungen zur sofortigen Nachbesserung und im Schadensfall eine persönliche Haftung des Arbeitgebers nach sich ziehen. In 2026 prüfen Aufsichtsbehörden KMU aktiver als je zuvor.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung für kleine und mittlere Unternehmen aktualisiert werden?

Es gibt keine gesetzlich fixierte Mindestfrist, aber die GBU muss bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Unfällen und regelmäßig überprüft werden. In der Praxis empfehlen wir eine Routineüberprüfung alle zwei Jahre, in Risikobereichen häufiger.

Kann ich als Geschäftsführer die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen, oder brauche ich eine Sicherheitsfachkraft?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die GBU selbst erstellen, wenn er über das nötige Fachwissen verfügt. Für komplexe Tätigkeiten oder spezifische Gefahrenbereiche ist die Einbindung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) oder eines Betriebsarztes dringend empfohlen, manchmal auch vorgeschrieben.

Was kostet es, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen oder sich dafür schulen zu lassen?

Eine Grundlagenschulung für Führungskräfte ist bei AiD bereits ab 79,00 Euro zzgl. MwSt. erhältlich. Fachspezifische Lehrgänge für besondere Gefährdungsbereiche liegen bei 499,00 Euro zzgl. MwSt. Im Vergleich zu den Kosten eines vermeidbaren Arbeitsunfalls ist das eine sehr überschaubare Investition.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice-Arbeitsplätze auch Pflicht?

Ja. Der Arbeitgeber hat auch für Telearbeitsplätze und mobile Arbeit eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und den Anforderungen der ArbStättV. Homeoffice ist kein gefährdungsfreier Raum.

Welche Unterlagen brauche ich, um mit der Gefährdungsbeurteilung für mein KMU zu beginnen?

Als Einstieg braucht ihr eine vollständige Liste eurer Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die geltenden Technischen Regeln für eure Branche (TRGS, ASR etc.) und am besten eine strukturierte Checkliste nach dem bewährten Sieben-Schritte-Schema. Ein Grundlagenkurs wie unser Kurs Gefährdungsbeurteilung Grundlagen gibt euch den nötigen Rahmen, um sicher loszulegen.

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Sarah Brinkmann

Ueber den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann ist studierte Sicherheitsingenieurin mit Zusatzqualifikation Fachjournalismus. Nach zwei Jahren als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bei einem Logistikunternehmen wechselte sie 2023 in die Redaktion von All In Dienstleistungen, wo sie den Blog und die LinkedIn-Praesenz verantwortet. Sie verbindet Praxiswissen aus der Branche mit journalistischer Expertise.

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