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Ratgeber Brandschutz

Brandschutzhelfer auffrischen: Wann ist es nötig?

ASR A2.2 nennt 2 bis 5 Jahre, die DGUV empfiehlt 3 bis 5 Jahre. So bestimmen Arbeitgeber den Termin und erkennen Gründe für eine frühere Auffrischung.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
7 Min. Lesezeit
Beschäftigter übt unter Aufsicht den Einsatz eines Feuerlöschers an einer Übungswanne
Inhaltsverzeichnis

Für Brandschutzhelfer gibt es kein pauschales gesetzliches Ablaufdatum. Die amtliche KomNet-Einordnung zur ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren als praxisbewährt. Die DGUV Information 205-023, Abschnitt 5 empfiehlt eine Wiederholung nach 3 bis 5 Jahren. Den konkreten Termin legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.

Eine Auffrischung kann früher nötig sein. Das gilt besonders, wenn sich Brandgefährdung, Arbeitsverfahren, Feuerlöscheinrichtungen oder der Einsatzbereich der benannten Person wesentlich verändern. Prüfen Sie deshalb das Kursdatum zusammen mit den aktuellen Bedingungen im Betrieb.

Die kurze Antwort: Gefährdungsbeurteilung statt starrem Ablaufdatum

§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Zahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen zur Beschäftigtenzahl und zu den besonderen Gefahren passen. Der Paragraf schreibt aber keinen festen Wiederholungstermin vor.

Für die betriebliche Entscheidung greifen zwei fachliche Konkretisierungen ineinander:

  • ASR A2.2: Bei normaler Brandgefährdung hat sich ein Abstand von 2 bis 5 Jahren bewährt. Der Arbeitgeber bestimmt das Intervall aus der Gefährdungsbeurteilung.
  • DGUV Information 205-023: Eine Wiederholung der Ausbildung wird nach 3 bis 5 Jahren empfohlen. Bei wesentlichen Änderungen sind kürzere Abstände angezeigt.

Die Angaben widersprechen sich nicht. Der ASR-Korridor beschreibt den betrieblich bewährten Rahmen. Die DGUV gibt darin eine Empfehlung. Maßgeblich bleibt, ob der gewählte Termin die tatsächliche Brandgefährdung, die Organisation und die verfügbaren Löschmittel abbildet.

Entscheidungshilfe für Arbeitgeber

Wann ist die nächste Auffrischung fällig?

Ausgangspunkt sind das Datum der letzten Ausbildung und die aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Ein Zertifikat mit Kursdatum ersetzt diese betriebliche Prüfung nicht.

Betrieblichen Stand prüfen

Haben sich Brandgefährdung, Arbeitsverfahren, Löschtechnik oder Einsatzbereich verändert?

Keine wesentliche Änderung

Intervall aus der Gefährdungsbeurteilung anwenden

ASR A2.2 2 bis 5 Jahre bei normaler Brandgefährdung praxisbewährt
DGUV 205-023 3 bis 5 Jahre als Empfehlung für die Wiederholung

Mindestens eine Änderung

Termin vorziehen und Bedarf fachlich festlegen

  • neue oder geänderte Arbeitsverfahren mit anderer Brandgefährdung
  • andere Löschmittel, Löscheinrichtungen oder Einsatztaktik
  • Wechsel in einen Arbeitsbereich mit deutlich anderen Bedingungen

Auffrischung vollständig planen

  • Theorie: aktuelle Gefahren, Organisation und Grenzen des Eigenschutzes
  • Praxis: erneute Übung mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen
  • Betrieb: Einweisung in Zuständigkeit, Wege und vorhandene Löschmittel
Die Zeitkorridore sind keine pauschalen Ablaufdaten. Der Arbeitgeber bestimmt den konkreten Termin anhand der Gefährdungsbeurteilung und zieht ihn bei relevanten Veränderungen vor.

Die jährliche Brandschutzunterweisung ist etwas anderes

Die Auffrischung der Brandschutzhelfer wird häufig mit der jährlichen Unterweisung aller Beschäftigten verwechselt. Die DGUV Information 205-023 sieht für alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich eine Unterweisung über Brandgefahren, vorhandene Brandschutzeinrichtungen und das Verhalten im Gefahrenfall vor. Neue Beschäftigte sollen diese Einweisung bei Arbeitsaufnahme erhalten.

Brandschutzhelfer benötigen darüber hinaus eine fachliche Ausbildung mit Theorie und praktischer Übung. Der jährliche Unterweisungstermin für die Belegschaft setzt ihren mehrjährigen Auffrischungsrhythmus nicht automatisch neu. Er kann aber zeigen, dass betriebliche Abläufe oder Kenntnisse nicht mehr zum aktuellen Stand passen. Dann muss der Arbeitgeber den Bedarf früher prüfen.

Diese drei Veränderungen können den Termin vorziehen

Die DGUV nennt konkrete Situationen, in denen ein kürzerer Abstand angezeigt ist.

Neue Arbeitsverfahren verändern die Brandgefährdung

Neue Maschinen, andere Stoffe, veränderte Lagerungen oder zusätzliche Zündquellen können Art und Umfang der Brandgefahr verändern. Die bisherige Ausbildung passt dann möglicherweise nicht mehr zu den realen Einsatzbedingungen. Aktualisieren Sie zuerst die Gefährdungsbeurteilung und leiten Sie daraus den Schulungsbedarf ab.

Löschmittel oder Einsatztaktik ändern sich

Ein anderes Löschgerät ist nicht allein eine Frage der Beschilderung. Bedienung, Einsatzgrenzen und sichere Vorgehensweise können sich unterscheiden. Wird die vorhandene Löschtechnik ausgetauscht oder die betriebliche Einsatztaktik angepasst, gehört eine praktische Übung mit geeigneten Einrichtungen zur erneuten Befähigung.

Eine Person wechselt den Einsatzbereich

Beim Wechsel vom Büro in Produktion, Lager oder Werkstatt können andere Brandklassen, Wege und Gefahren relevant werden. Weichen die Bedingungen deutlich ab, reicht die bisherige Einweisung nicht ohne Prüfung fort. Zuständigkeit, vorhandene Löschmittel und das sichere Verhalten müssen zum neuen Bereich passen.

Umbauten sind nicht automatisch ein eigener Fristauslöser. Relevant werden sie, wenn sie Fluchtwege, Löschmittel, Brandgefährdung oder den vorgesehenen Einsatz der Brandschutzhelfer materiell verändern.

Eine Auffrischung braucht Theorie und Löschübung

Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Ausbildung als Verbindung aus Fachtheorie und Praxis. Auch die ASR A2.2 verlangt eine fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Eine Auffrischung sollte daher mindestens diese Aufgaben erfüllen:

  1. aktuelle Brandgefahren und die betriebliche Brandschutzorganisation einordnen;
  2. Funktion und Einsatzgrenzen der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen wiederholen;
  3. das Verhalten im Brandfall und die Grenzen des Eigenschutzes festigen;
  4. die Handhabung geeigneter Feuerlöscheinrichtungen praktisch üben;
  5. Zuständigkeit, Alarmierung und Besonderheiten des vorgesehenen Arbeitsbereichs klären.

Eine reine Wissensabfrage ersetzt die praktische Löschübung nicht. Ebenso wenig genügt ein allgemeiner Kurs, wenn die Einweisung in die konkreten Bedingungen am Einsatzort fehlt. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung bei AiD verbindet Fachtheorie und praktische Übung. Betriebliche Besonderheiten werden für Inhouse-Termine separat abgestimmt.

So dokumentieren Sie die Terminentscheidung nachvollziehbar

Für die nächste Prüfung reichen wenige, klar zuordenbare Angaben. Halten Sie fest:

  • Datum und Umfang der letzten Ausbildung oder Auffrischung
  • Datum der aktuellen Gefährdungsbeurteilung und verantwortliche Person
  • festgelegtes Intervall mit kurzer betrieblicher Begründung
  • Änderungen an Verfahren, Stoffen, Bereichen oder Feuerlöscheinrichtungen
  • Termin, Inhalt und Ergebnis der nächsten praktischen Übung
  • betriebliche Einweisung und Einsatzbereich der benannten Person

Eine Kursbescheinigung dokumentiert die Teilnahme. Ob die Befähigung für den konkreten Betrieb weiterhin ausreicht, ergibt sich erst aus dieser Prüfung. Hinterlegen Sie den nächsten Prüftermin deshalb in der Arbeitsschutzorganisation und kontrollieren Sie ihn zusätzlich bei betrieblichen Änderungen.

Häufige Fehlentscheidungen bei der Auffrischung

Alle drei Jahre neu schulen, weil das immer Pflicht ist: Dafür gibt es keine pauschale gesetzliche Frist. Drei Jahre können fachlich richtig sein, müssen aber aus Gefährdung und Veränderungen begründet werden.

Bis zum fünften Jahr warten, obwohl sich der Betrieb verändert hat: Der obere Rand des Zeitkorridors ist keine automatische Verlängerung. Eine relevante Änderung kann eine frühere Wiederholung verlangen.

Die jährliche Unterweisung als Ersatz werten: Die Unterweisung aller Beschäftigten und die fachliche Befähigung der Brandschutzhelfer haben unterschiedliche Aufgaben. Die praktische Übung bleibt Teil der Brandschutzhelfer-Ausbildung.

Nur das Zertifikat prüfen: Ein Kursdatum sagt nichts darüber aus, ob neue Anlagen, andere Löschmittel oder ein neuer Einsatzbereich berücksichtigt sind.

Wenn Sie zuerst den Personalbedarf klären müssen, hilft die Anleitung Anzahl der Brandschutzhelfer berechnen. Preise, Kursumfang und offene gegenüber betrieblichen Terminen ordnet der Beitrag Brandschutzhelfer-Schulung: Kosten und Kursplanung ein.

Quellenstand

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Sarah Brinkmann

Über den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann verantwortet die Fachredaktion im AiD-Blog. Sie ordnet Arbeitsschutzthemen anhand aktueller Primärquellen und der betrieblichen Praxis ein.

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