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Regalprüfungen im Lager: Pflichten, Schulung und Umsetzung nach DIN EN 15635

Regalprüfungen im Lager nach DIN EN 15635 sind gesetzliche Pflicht. Erfahren Sie alles zu Prüffristen, befähigten Personen und rechtssicherer Dokumentation.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
11 Min. Lesezeit
Regalprüfung im Lager nach DIN EN 15635 durch befähigte Person
Inhaltsverzeichnis

Regalprüfungen im Lager nach DIN EN 15635 sind kein optionaler Zusatz im Arbeitsschutz-Programm, sondern eine klare gesetzliche Pflicht, die viele Unternehmen gefährlich unterschätzen. Laut DGUV-Statistiken ereignen sich jedes Jahr Tausende meldepflichtige Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Lagereinrichtungen und Regalsystemen. Die häufigste Ursache ist keine spontane Materialermüdung, sondern schlicht: fehlende oder unvollständige Regalprüfung.

Key Takeaways

FrageKurze Antwort
Wer muss Regalprüfungen durchführen?Der Arbeitgeber trägt die Pflicht, eine befähigte Person zu benennen und regelmäßige Inspektionen sicherzustellen.
Was schreibt DIN EN 15635 vor?Mindestens eine jährliche Experteninspektion plus regelmäßige interne Sichtprüfungen durch geschultes Personal.
Was ist eine befähigte Person bei Regalen?Eine Person mit nachweisbarer Fachkunde zur Beurteilung von Regalschäden, die durch Schulung und praktische Erfahrung qualifiziert ist.
Wie oft müssen Regale geprüft werden?Täglich durch Nutzer, wöchentlich durch befähigte Personen, jährlich durch externe Sachkundige.
Was droht bei fehlender Regalprüfung?Bußgelder, Betriebsstopps, Haftungsrisiken für Geschäftsführer und im schlimmsten Fall schwere Unfälle mit Personenschaden.
Welche Norm ist maßgeblich?DIN EN 15635 ist die zentrale Norm, ergänzt durch DGUV-Vorschriften und UVV-Schulungspflichten.
Muss die Schulung dokumentiert werden?Ja, zwingend. Sowohl die Schulung der befähigten Person als auch die Prüfergebnisse müssen schriftlich festgehalten werden.

Was ist DIN EN 15635 und warum ist sie für euer Lager Pflicht?

Die DIN EN 15635 ist die europäische Norm für die Verwendung und Wartung von Lagereinrichtungen aus Stahl. Sie definiert verbindlich, wie Regalprüfungen im Lager zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind.

Was viele nicht wissen: Die Norm hat zwar keinen direkten Gesetzescharakter, wird aber über § 4 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und § 5 ArbSchG (Gefährdungsbeurteilung) als anerkannte Regel der Technik eingestuft. Wer sie nicht einhält, handelt fahrlässig, und das interessiert die Berufsgenossenschaft im Schadensfall ganz besonders.

DIN EN 15635 ist das Regelwerk, das euren Alltag im Lager strukturiert. Es geht um Palettenregale, Fachbodenregale, Durchlaufregale und alle anderen Stahllagereinrichtungen — kurz alles, was im typischen Logistiklager steht und täglich mit Gabelstaplern oder von Hand beladen wird.

Regalprüfungen im Lager: Wer trägt die Pflicht?

Die klare Antwort: Der Arbeitgeber. Nach § 3 ArbSchG ist er für die Sicherheit seiner Betriebsmittel verantwortlich. Er kann diese Pflicht nicht einfach delegieren und die Hände in den Schoß legen.

Was er tun muss: Eine befähigte Person benennen, die regelmäßige Sichtprüfungen durchführt, und mindestens einmal jährlich eine externe Experteninspektion veranlassen. Das klingt überschaubar, scheitert in der Praxis aber häufig an fehlender Schulung, mangelnder Dokumentation oder dem schlichten “Hat noch immer gehalten”-Denken.

Achtung, Geschäftsführer: Wenn ein Regal einstürzt und nachher rauskommt, dass seit drei Jahren niemand eine Prüfung angeordnet hat, wird es persönlich. Die Haftung endet nicht am Werkstor.

Die drei Prüfebenen nach DIN EN 15635 im Überblick

DIN EN 15635 unterscheidet klar zwischen drei Inspektionsebenen, die alle ihren festen Platz im Betriebsablauf haben müssen.

  • Tägliche Nutzerkontrolle: Jeder Lagernutzer, jeder Staplerfahrer schaut beim Beladen und Entnehmen auf offensichtliche Schäden. Keine Schulung zum Sachverständigen nötig, aber Grundbewusstsein für Risiken ist Pflicht.
  • Regelmäßige interne Sichtprüfung (mindestens wöchentlich): Die befähigte Person geht systematisch durch das Lager, prüft Träger, Ständer, Verbindungsmittel und Bodenverankerungen und dokumentiert Befunde.
  • Jährliche Experteninspektion: Ein externer Sachkundiger bewertet die gesamte Regalanlage nach den technischen Vorgaben der Norm und erstellt einen schriftlichen Bericht mit Handlungsempfehlungen.

Diese drei Ebenen greifen ineinander. Wer nur auf die jährliche Inspektion setzt, ohne interne Sichtprüfungen dazwischen, hat die Norm nicht verstanden und vor Gericht schlechte Karten.

Infografik zu Regalprüfungen im Lager nach DIN EN 15635: Pflichten, Schulung und Umsetzung – 3 Schritte des Prüfprozesses.

Schulung zur befähigten Person für Regalprüfungen nach DIN EN 15635

Hier hört für viele Betriebe die Praxis auf und das Wunschdenken fängt an. “Der Klaus kennt sich aus, der macht das.” Reicht nicht. Die befähigte Person muss nachweislich geschult sein.

Was die Schulung vermitteln muss:

  • Aufbau und Funktionsprinzip von Stahllagerregalen
  • Kenntnis der DIN EN 15635 und verwandter Normen (z.B. FEM 10.2.02)
  • Erkennen von Schäden an Ständern, Trägern, Verbindungselementen und Bodenplatten
  • Bewertung nach dem Ampelsystem (grün, gelb, rot)
  • Korrekte Dokumentation von Prüfberichten
  • Entscheidungskompetenz: Wann muss ein Regalfeld sofort gesperrt werden?

Die Schulung ist kein einmaliges Abhaken. Wer heute die befähigte Person schult und dann drei Jahre nichts tut, hat in der Praxis nichts gewonnen. Auffrischungen, veränderte Lagerkonfigurationen und neue Mitarbeiter erfordern laufende Qualifikation.

Arbeitssicherheit ist kein jährliches Abhaken, es ist ein laufender Prozess. Das gilt für den Staplerschein genauso wie für die Regalprüfung.

Wusstet ihr das? Die maximale Durchbiegung von Trägern darf laut DIN EN 15635 den Wert von 1/200 der Spannweite nicht überschreiten — das entspricht ca. 5 mm pro Meter Trägerlänge.

Das Ampelsystem der Regalprüfung: Grün, Gelb, Rot

DIN EN 15635 nutzt ein klares Klassifizierungssystem für Schäden. Die befähigte Person bewertet jeden Befund in eine von drei Risikokategorien.

KategorieBedeutungMaßnahme
GRÜNKein Schaden erkennbar, System in OrdnungNormaler Betrieb, Dokumentation
GELBSchaden vorhanden, aber noch kein unmittelbares RisikoKurzfristige Reparatur notwendig, erhöhte Beobachtung
ROTSofortiges Sicherheitsrisiko, Einsturzgefahr möglichSofortige Sperrung des Regalfeldes, kein Betrieb bis zur Reparatur

Das Ampelsystem klingt simpel. Und das ist gut so. Einfache Systeme werden angewendet. Komplizierte Systeme landen in der Schublade.

Bei einer “Rot”-Einstufung gibt es keine Diskussion und keine Abwägung mit dem Produktionsdruck. Das Regalfeld wird gesperrt. Sofort. Wer das anders handhabt, hat persönlich ein Problem, wenn es kracht.

Typische Schäden, die bei Regalprüfungen im Lager häufig übersehen werden

Manchmal ist der Schaden so offensichtlich, dass jeder ihn sieht. Häufiger ist er subtil. Hier sind die Befunde, die erfahrene Prüfer immer wieder vorfinden:

  • Verbogene oder eingedrückte Ständerfüße: Klassische Folge von Gabelstaplerberührungen. Oft “weggeschaut”, weil der Schaden oben am Ständer nicht sichtbar ist.
  • Verbogene Träger: Ein Träger, der wie eine leichte Hängematte aussieht, hat die zulässige Durchbiegungsgrenze häufig überschritten.
  • Fehlende oder lose Sicherungsstifte: Ohne Sicherungsstifte kann ein Träger bei Erschütterungen aus der Aufnahme springen.
  • Beschädigte Bodenverankerungen: Wenn die Regalfüße nicht mehr ordentlich im Boden verankert sind, bricht das gesamte System bei seitlicher Last zusammen.
  • Überlastungszeichen an Verbindungsknoten: Risse oder Verformungen im Bereich der Riegelverbindungen sind ein deutliches Warnsignal.
  • Entfernte oder beschädigte Anfahrschutzprofile: Anfahrschutz wurde irgendwann “mal kurz” entfernt und nie wieder montiert.

Wer diese Liste durchgeht und dabei an seinen eigenen Betrieb denkt: Genau das ist die Absicht. Eine ehrliche Bestandsaufnahme ist der erste Schritt zu sauberer Compliance nach DIN EN 15635.

Regalprüfungen im Lager richtig dokumentieren: So macht ihr es rechtssicher

Keine Dokumentation, keine Prüfung. So einfach ist das aus Haftungsperspektive. Was nicht dokumentiert ist, hat vor der BG und vor Gericht nicht stattgefunden.

Was in den Prüfbericht gehört:

  • Datum und Uhrzeit der Prüfung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Genaue Bezeichnung des geprüften Regalbereichs (z.B. Regalgang A, Feld 1-12)
  • Beschreibung und Fotodokumentation aller festgestellten Schäden
  • Klassifizierung nach dem Ampelsystem (grün/gelb/rot)
  • Empfohlene und eingeleitete Maßnahmen mit Terminsetzung
  • Unterschrift der verantwortlichen Person

Tipp aus der Praxis: Papierformulare funktionieren, aber sie haben die unangenehme Eigenschaft, zu verschwinden. Ein digitales System, das Prüftermine automatisch vorschlägt und Berichte zentral speichert, macht das Leben erheblich einfacher.

Das größte Dokumentationsproblem ist nicht der fehlende Wille, sondern das fehlende System. Wer kein strukturiertes Fristenmanagement hat, verliert den Überblick — und zwar schneller als man denkt.

Wusstet ihr das? Allein im Bereich Lagereinrichtungen und Regalsysteme registriert die DGUV jährlich Tausende meldepflichtige Arbeitsunfälle. Wer die Prüfpflicht ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern die Gesundheit seiner Belegschaft.

Gabelstapler und Regale: Das unterschätzte Risiko für die Regalprüfung nach DIN EN 15635

Es gibt eine unbequeme Wahrheit in jedem Lager: Der Gabelstapler ist die größte Gefahrenquelle für die Regalanlage. Und damit ist nicht der dramatische Frontalcrash gemeint, sondern die kleinen, alltäglichen Berührungen, die sich summieren.

Ein gut ausgebildeter Staplerfahrer kennt die Traglasttabellen, fährt auf Sicht und respektiert Sicherheitsabstände. Ein schlecht qualifizierter Fahrer tastet sich durch den Gang, “schleift” an Regalpfosten vorbei und setzt Paletten so ab, dass der Träger jedes Mal ein bisschen mehr leidet.

DIN EN 15635 fordert deshalb explizit, dass Anfahrschutzsysteme vorhanden sind und deren Zustand in die regelmäßige Regalprüfung einbezogen wird. Ein Anfahrschutz, der direkt am Ständer verschraubt ist, leitet den Stoß direkt ins Tragwerk. Das ist kein Schutz, das ist ein Risikofaktor mit Metalloptik.

Wer also Regalprüfungen im Lager nach DIN EN 15635 ernst nimmt, schaut gleichzeitig auf die Qualifikation seiner Gabelstaplerfahrer. Beides gehört zusammen. Das eine ohne das andere ist halbe Arbeit.

Regalprüfungen nach DIN EN 15635 und die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG

Ein Detail, das viele SiFas im Alltag vergessen: Die Regalprüfung allein reicht nicht. Sie muss in das Gesamtsystem der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eingebettet sein.

Konkret bedeutet das: Die Regalanlage muss als Betriebsmittel in der Gefährdungsbeurteilung auftauchen. Die Prüffrequenz, die Qualifikation der befähigten Person und die Maßnahmen bei festgestellten Schäden müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.

Wer das alles als lästige Bürokratie betrachtet, hat eine falsche Priorität gesetzt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des gesamten betrieblichen Arbeitsschutzes. Ohne solides Fundament wackelt alles drüber.

Kosten und Aufwand: Was Regalprüfungen im Lager wirklich kosten

Professionelle externe Prüfungen kosten Geld. Interne Schulungen kosten Zeit. Beides stimmt.

Externe Expertenbewertungen liegen im Schnitt bei rund 2,50 bis 7,00 Euro pro Regalfeld. Bei einem mittelgroßen Lager mit 500 Regalfeldern reden wir also von etwa 1.250 bis 3.500 Euro für die jährliche Inspektion. Das klingt nach viel, bis man es mit den Kosten eines Regaleinsturzes vergleicht: Betriebsstopp, Schadensbehebung, Personenschäden, Regressansprüche und Imageschaden.

Die ehrliche Rechnung: Wer bei der Regalprüfung spart, bezahlt früher oder später teurer. Das ist keine Übertreibung, das ist Statistik.

Für die interne Schulung zur befähigten Person gilt dasselbe Prinzip. Eine einmalige, gut durchgeführte Schulung zahlt sich vielfach aus, weil das geschulte Personal täglich im Lager ist und Schäden früh erkennt — bevor aus Gelb ein Rot wird. Bei AiD bieten wir die Online-Schulung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalanlagen ab 499,00 € zzgl. MwSt. an — eine Investition, die sich bereits beim ersten erkannten Schaden rechnet.

Regalprüfungen nach DIN EN 15635 in der Praxis umsetzen: Der AiD-Ansatz

In der Arbeit mit Unternehmen aller Größen — von KMU aus dem Mittelstand bis zu großen Logistikdienstleistern — zeigen sich immer wieder dieselben Muster. Entweder wird zu viel auf externe Prüfer verlagert und die interne Kontrolle vernachlässigt, oder es gibt fleißige interne Prüfer, aber die Dokumentation ist so lückenhaft, dass sie im Ernstfall wertlos ist.

Was funktioniert, ist der strukturierte Dreischritt:

  1. Analyse: Welche Regalanlagen sind vorhanden, wie hoch ist das Schadensrisiko (Fahrzeugverkehr, Lastarten, Alter der Anlage)?
  2. Schulung und Implementierung: Befähigte Personen identifizieren und gezielt schulen, Prüffristen festlegen, Dokumentationssystem aufsetzen.
  3. Laufende Kontrolle: Automatische Erinnerungen für Prüffristen, zentrale Ablage aller Prüfberichte, klare Eskalationswege bei Rot-Befunden.

Dieser Ansatz klingt nach Aufwand. In der Realität reduziert er den Aufwand nach der Einrichtungsphase erheblich. Denn niemand muss mehr im Kopf behalten, wann welche Prüfung fällig ist.

Wer mehr über strukturierte UVV-Schulungen und betriebliche Sicherheitsunterweisungen erfahren möchte, findet bei AiD das komplette Angebot — inklusive kostenloser Erstberatung.

Fazit: Regalprüfungen im Lager nach DIN EN 15635 sind kein Ermessensspielraum

Regalprüfungen im Lager nach DIN EN 15635 sind nicht das Thema, über das man gerne redet. Aber sie sind eines der Themen, bei denen Vernachlässigung direkte Konsequenzen für Menschenleben hat. Tausende Arbeitsunfälle pro Jahr im Zusammenhang mit Regalanlagen sind keine abstrakte Zahl — das sind Kolleginnen und Kollegen, die verletzt nach Hause fahren oder gar nicht mehr.

Die Pflichten sind klar: Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, befähigte Person benennen und schulen, regelmäßige interne Sichtprüfungen durchführen, jährliche Experteninspektion veranlassen, alles sauber dokumentieren. Wer das als laufenden Prozess versteht und nicht als jährliches Pflichtprogramm, ist auf der richtigen Seite.

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Häufig gestellte Fragen

Wie oft müssen Regale nach DIN EN 15635 geprüft werden?

DIN EN 15635 schreibt drei Prüfebenen vor: tägliche Nutzerkontrolle, regelmäßige interne Sichtprüfung durch eine befähigte Person (mindestens wöchentlich empfohlen) und mindestens eine jährliche Experteninspektion durch einen externen Sachkundigen. Alle drei Ebenen müssen zusammenwirken, damit die Regalprüfung im Lager rechtskonform ist.

Was ist eine befähigte Person für Regalprüfungen und wie wird man eine?

Eine befähigte Person ist eine Fachkraft, die durch Ausbildung, Schulung und praktische Erfahrung nachweislich in der Lage ist, Schäden an Regalanlagen zu erkennen und zu bewerten. Die Qualifikation wird durch eine gezielte Schulung zur Regalprüfung nach DIN EN 15635 erworben und muss dokumentiert werden.

Was passiert, wenn Regalprüfungen im Lager nicht durchgeführt werden?

Fehlende Regalprüfungen nach DIN EN 15635 können zu Bußgeldern, Betriebsstopps durch die Aufsichtsbehörde und bei einem Unfall zu persönlicher Haftung des Arbeitgebers führen. Darüber hinaus erlischt bei mangelnder Wartung häufig die Herstellergarantie für die Regalanlage.

Muss die Regalprüfung nach DIN EN 15635 dokumentiert werden?

Ja, zwingend. Ohne Dokumentation gilt die Prüfung aus Haftungsperspektive als nicht durchgeführt. Der Prüfbericht muss Datum, Prüfer, Befunde, Risikoeinstufung und eingeleitete Maßnahmen enthalten.

Welche Schäden führen zur sofortigen Sperrung eines Regalfeldes?

Ein Regalfeld muss sofort gesperrt werden, wenn eine “Rot”-Einstufung vorliegt — also bei stark verbogenen Ständern, gerissenen Verbindungsknoten, fehlenden Verankerungen oder anderen Befunden, die ein unmittelbares Einsturzrisiko darstellen. Die Norm lässt hier keinen Ermessensspielraum.

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Sarah Brinkmann

Ueber den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann ist studierte Sicherheitsingenieurin mit Zusatzqualifikation Fachjournalismus. Nach zwei Jahren als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bei einem Logistikunternehmen wechselte sie 2023 in die Redaktion von All In Dienstleistungen, wo sie den Blog und die LinkedIn-Praesenz verantwortet. Sie verbindet Praxiswissen aus der Branche mit journalistischer Expertise.

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