Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb ist eine Schluesselfigur im Arbeitsschutz — und 2026 aendert sich fuer ihn vieles: Mit der Novelle des § 22 SGB VII steigt der Schwellenwert fuer die Bestellpflicht von 20 auf 50 Beschaeftigte. Fuer Betriebe mit 20 bis 49 Mitarbeitenden entscheidet kuenftig die Gefaehrdungsbeurteilung, ob ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss. Wer jetzt nicht weiss, was das fuer seinen Betrieb bedeutet, riskiert mehr als einen schiefen Blick beim naechsten Audit.
Key Takeaways
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht? | Bisher ab 20 Beschaeftigten (§ 22 SGB VII). Ab Ende Mai 2026 gilt die generelle Pflicht erst ab 50 Beschaeftigten. Betriebe mit 20–49 Beschaeftigten brauchen einen SiBe nur noch bei besonderen Gefahren laut Gefaehrdungsbeurteilung. |
| Wer bestellt den Sicherheitsbeauftragten? | Der Unternehmer (Arbeitgeber), unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. |
| Was sind die Hauptaufgaben? | Unterstuetzung des Unternehmers bei Arbeitsschutzmassnahmen, Begehungen, Unterweisungen und Maengelmeldung, keine Fuehrungsverantwortung. |
| Was aendert die Reform 2026? | § 22 SGB VII wird novelliert: generelle Bestellpflicht erst ab 50 Beschaeftigten (bisher 20). Fuer 20–49 Beschaeftigte entscheidet die Gefaehrdungsbeurteilung. Inkrafttreten voraussichtlich Ende Mai 2026. |
| Braucht der Sicherheitsbeauftragte eine Schulung? | Ja. Der Unternehmer ist verpflichtet, die notwendige Aus- und Weiterbildung sicherzustellen und Freistellungszeit zu gewaehren. |
| Gibt es Haftungsrisiken fuer den Sicherheitsbeauftragten persoenlich? | Nein. Der Sicherheitsbeauftragte haftet nicht fuer Verstoesse. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer. |
| Wo finde ich passende Schulungen? | AiD bietet die Online-Ausbildung „Sicherheitsbeauftragter (SiBe) Grundlagen” fuer 499 € zzgl. MwSt. an — inklusive Zertifikat und sofort einsetzbar. |
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb genau?
Kurze Antwort: kein Aufpasser. Kein Mini-Sicherheitschef. Kein Schuldiger, wenn was schieflaeuft.
Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine unterstuetzende Funktion. Er hilft dem Unternehmer dabei, Arbeitsschutzmassnahmen im Alltag zu verankern, beobachtet, meldet und informiert. Das ist der gesetzliche Rahmen nach § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1.
Was der SiBe nicht ist: weisungsbefugt, verantwortlich fuer Unfaelle oder haftbar fuer fehlende Schutzausruestung. Diese Missverstaendnisse sind in der Praxis leider noch weit verbreitet.
Ein SiBe ist der verlaengerte Arm des Unternehmers, dort wo die Arbeit wirklich stattfindet. Auf dem Shopfloor. In der Werkstatt. Im Buero. Nah an den Kolleginnen und Kollegen.
Bestellung des Sicherheitsbeauftragten 2026: Wann wird sie zur Pflicht?
Bisher galt: regelmaessig mehr als 20 Beschaeftigte (§ 22 SGB VII, § 20 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Mit der Novelle des § 22 SGB VII (Artikel 62 Abs. 5, BGBl. 2026 I Nr. 33) verschiebt sich die generelle Bestellpflicht auf 50 Beschaeftigte. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Mai 2026 in Kraft.
Fuer Betriebe mit 20 bis 49 Beschaeftigten heisst das: Kein automatischer Wegfall der Pflicht. Bestehen besondere Gefahren fuer Leben und Gesundheit (laut Gefaehrdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG), bleibt die Bestellpflicht bestehen. Betriebe mit geringen Gefahren koennen auf einen SiBe verzichten, muessen das aber dokumentiert begruenden.
“Wir sind aber nur saisonal drueber.” Kein Argument. “Regelmaessig” bedeutet: die typische Situation in Ihrem Betrieb, nicht der guenstigste Einzeltag im Jahr.
Wie laeuft die Bestellung ab?
- Schritt 1: Unternehmer ermittelt den Bedarf (Anzahl, Bereiche, Gefaehrdungen).
- Schritt 2: Betriebsrat oder Personalrat wird beteiligt. Keine Einigung noetig, aber Beteiligung ist Pflicht.
- Schritt 3: Geeignete Person aus dem Betrieb wird schriftlich bestellt. Keine externe Person, sondern jemand aus dem eigenen Betrieb.
- Schritt 4: Schulung sicherstellen und Freistellung fuer Aufgaben gewaehren.
Die Bestellung muss dokumentiert sein. “Haben wir mal muendlich gemacht” ist beim naechsten Betriebsbesuch der Unfallversicherung kein Sicherheitsnetz.
Ab Ende Mai 2026 gilt: Die generelle Bestellpflicht fuer Sicherheitsbeauftragte greift erst ab 50 Beschaeftigten (§ 22 SGB VII n. F.). Fuer Betriebe mit 20–49 Beschaeftigten haengt die Pflicht von der Gefaehrdungsbeurteilung ab. Betriebe ab 50 Beschaeftigten muessen weiterhin SiBe bestellen — ohne Wenn und Aber. Quelle: DGUV Vorschrift 1, § 20
Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten 2026
Die Aufgaben klingen auf dem Papier uebersichtlich. In der Realitaet braucht es jemanden, der wirklich hinschaut.
Die Kernaufgaben im Ueberblick:
- Unterstuetzung des Unternehmers bei der Durchfuehrung von Massnahmen zur Verhuetung von Arbeitsunfaellen und Berufskrankheiten
- Begehung der Arbeitsstaetten auf Maengel bei Schutzeinrichtungen, PSA und sicherheitsgerechtem Verhalten
- Meldung festgestellter Maengel an den Unternehmer oder die Fachkraft fuer Arbeitssicherheit (SiFa), nicht eigenstaendige Behebung
- Teilnahme an Betriebsbesichtigungen durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungstraeger
- Unterstuetzung bei der Untersuchung von Unfaellen und Beinahe-Unfaellen
- Ansprechpartner fuer Kolleginnen und Kollegen bei Sicherheitsfragen im Alltag
Was der SiBe nicht tun muss: eigenstaendig Schutzmassnahmen anordnen, Bussgelder riskieren oder die Last der gesamten Gefaehrdungsbeurteilung tragen. Das ist Aufgabe des Unternehmers nach § 5 ArbSchG.
Ein haeufiger Fehler in der Praxis: Der SiBe wird bestellt und dann allein gelassen. Kein Zeitfenster fuer Begehungen, kein Ruecklauf auf Meldungen, kein Feedback nach Unfalluntersuchungen. Das ist formal korrekt aufgestellt und faktisch wirkungslos. Aehnlich wie bei der Brandschutzhelfer-Bestellung oder der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter gilt: Ohne gelebte Struktur bleibt die Bestellung ein Papiertiger.
Arbeitssicherheit ist kein jaehrliches Abhaken. Es ist ein laufender Prozess. Und der SiBe ist einer der wichtigsten Motoren in diesem Prozess, wenn man ihn auch wirklich laufen laesst.
Reform 2026: Neuer Schwellenwert fuer Sicherheitsbeauftragte
Die wichtigste Aenderung 2026: Der Bundestag hat mit dem Buerokratieentlastungsgesetz (Artikel 62 Abs. 5 G. v. 04.02.2026, BGBl. 2026 I Nr. 33) den § 22 SGB VII geaendert. Die generelle Bestellpflicht fuer Sicherheitsbeauftragte greift kuenftig erst ab 50 regelmaessig Beschaeftigten statt bisher 20. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Mai 2026 in Kraft.
Was bedeutet das konkret?
- Unter 20 Beschaeftigte: Keine pauschale SiBe-Pflicht (wie bisher).
- 20 bis 49 Beschaeftigte: SiBe nur noch bei besonderen Gefahren fuer Leben und Gesundheit. Ob diese vorliegen, muss die Gefaehrdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ergeben. In Betrieben mit geringem Risiko (z. B. reine Bueroarbeit) kann die Pflicht entfallen.
- Ab 50 Beschaeftigte: Generelle Bestellpflicht, wie bisher ab 20.
Die Bundesregierung rechnet mit einer jaehrlichen Entlastung der Wirtschaft von rund 135 Millionen Euro. Kritiker, darunter die DGUV und der DGB, warnen vor einem Abbau bewaehrter Arbeitsschutzstandards.
Fuer die Praxis heisst das: Betriebe mit 20 bis 49 Beschaeftigten muessen jetzt ihre Gefaehrdungsbeurteilung pruefen. Wer besondere Gefahren hat (Produktionsbetriebe, Lagerhallen, Baustellen), bleibt in der Pflicht. Wer reine Verwaltung betreibt, kann dokumentiert auf einen SiBe verzichten.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht Ihr Betrieb?
Die DGUV Vorschrift 1 § 20 nennt fuenf Kriterien fuer die Anzahlbestimmung:
- Art und Schwere der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb
- Raeumliche Naehe des SiBe zu den Beschaeftigten
- Zeitliche Naehe (anwesend, wenn die Arbeit stattfindet)
- Fachliche Naehe (versteht die Taetigkeiten der Kolleginnen und Kollegen)
- Anzahl der Beschaeftigten im Zustaendigkeitsbereich
Keine Pauschaltabelle, keine Einheitsformel. Ein Chemiewerk mit 50 Beschaeftigten braucht mehr SiBe als ein Verwaltungsbuero mit 80 Mitarbeitenden. Der DGUV-Leitfaden (DGUV Information 211-039) hilft bei der konkreten Ermittlung.
Dokumentieren Sie den Weg zur Anzahl, nicht nur das Ergebnis. Dann sind Sie beim naechsten Besuch der Aufsichtsperson nicht in Erklaerungsnot.
Schulung des Sicherheitsbeauftragten: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass der Sicherheitsbeauftragte fuer seine Aufgaben geeignet und ausgebildet ist. Das steht so in der DGUV Vorschrift 1. Keine Kann-Formulierung. Muss.
Was das in der Praxis heisst:
- Teilnahme an SiBe-Grundseminaren (durch die zustaendige BG angeboten oder anerkannt, Dauer 2 Tage)
- Regelmaessige Auffrischung und Weiterbildung, Empfehlung nach DGUV Information 211-042: alle drei bis fuenf Jahre
- Freistellung fuer Schulungen, Begehungen und Unfalluntersuchungen ohne Lohnabzug
- Zugang zu notwendigen Informationen, Schutzvorschriften und Betriebsdaten
Die Schulung allein reicht nicht. Der SiBe braucht auch die Zeit und die Struktur, um das Gelernte umzusetzen. Ein Zertifikat in der Schublade ist kein Arbeitsschutz.
AiD bietet die Online-Ausbildung „Sicherheitsbeauftragter (SiBe) Grundlagen” fuer 499 € zzgl. MwSt. an. Die Schulung vermittelt alle Grundlagen nach DGUV Vorschrift 1 und ist sofort als Nachweis einsetzbar.
Die DGUV Vorschrift 1 § 20 nennt 5 Kriterien fuer die Anzahlbestimmung: Gefahrenprofil, raeumliche Naehe, zeitliche Naehe, fachliche Naehe und Beschaeftigtenzahl. Dazu kommt ab 2026: Fuer Betriebe mit 20–49 Beschaeftigten entscheidet die Gefaehrdungsbeurteilung, ob ueberhaupt ein SiBe bestellt werden muss. Quelle: DGUV Vorschrift 1, § 20
Typische Fehler bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten
Aus der Praxis, direkt und ohne Beschoenigung:
Fehler 1: Muendliche Bestellung ohne Dokumentation. Bei der naechsten Betriebsbesichtigung ist das ein offenes Tor fuer Beanstandungen. Schriftlich bestellen, im System hinterlegen, fertig.
Fehler 2: Den SiBe ohne Schulung ins Amt schicken. “Der kennt sich doch aus” ist kein Ersatz fuer eine anerkannte Qualifizierung. Die Pflicht zur Ausbildung liegt beim Unternehmer, nicht beim SiBe.
Fehler 3: Eine Person fuer den gesamten Betrieb, unabhaengig von Schichten, Bereichen und Gefahrenprofil. Wenn die raeumliche oder zeitliche Naehe nicht gegeben ist, ist die Bestellung zwar formal vorhanden, aber faktisch wirkungslos. Das sehen Pruefer auch so.
Fehler 4: Den SiBe nicht ueber Unfaelle und Untersuchungsergebnisse informieren. Das ist eine konkrete Pflicht aus DGUV Vorschrift 1, § 20 Abs. 3. Nicht optional. Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen sind dem SiBe zur Kenntnis zu geben.
Fehler 5: Den SiBe formal bestellen und dann im Alltag ignorieren. Wer den Sicherheitsbeauftragten ernst nimmt, gibt ihm auch die Struktur, die er braucht, um wirksam zu sein.
Aus der Praxis
Aus meiner Zeit als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit in einem Logistikunternehmen mit ca. 80 Mitarbeitern: Wir hatten drei Sicherheitsbeauftragte bestellt — einen pro Schicht. In den ersten sechs Monaten blieb die Maengelquote konstant bei 14 offenen Punkten pro Begehung. Der Grund: Die SiBe meldeten Maengel, aber niemand gab ihnen Rueckmeldung, ob etwas passiert war. Wir haben dann ein einfaches Ticketsystem eingefuehrt — jede Meldung bekam innerhalb von 48 Stunden eine Statusrueckmeldung. Nach drei Monaten sank die offene Maengelquote auf 4 Punkte. Wer seinen SiBe nicht nur bestellt, sondern ihm auch Rueckmeldung gibt, bekommt echten Arbeitsschutz statt Papierkram.
SiBe und Gefaehrdungsbeurteilung: Wo die Schnittstelle liegt
Viele Betriebe fragen: Muss der SiBe die Gefaehrdungsbeurteilung erstellen?
Klare Antwort: Nein. Die Pflicht liegt beim Unternehmer (§ 5 ArbSchG). Der SiBe unterstuetzt, liefert Beobachtungen aus dem Alltag und kann an der Durchfuehrung beteiligt sein. Aber er traegt nicht die Verantwortung fuer die Erstellung. Wie die Gefaehrdungsbeurteilung Schritt fuer Schritt funktioniert, haben wir in einem eigenen Leitfaden zusammengefasst.
Der SiBe kennt oft Gefahrenstellen, die in der formalen Beurteilung uebersehen werden, weil er nah dran ist. Diese Praxisnaehe ist sein wertvollster Beitrag zur Gefaehrdungsbeurteilung.
Fazit: Sicherheitsbeauftragter im Betrieb 2026 ist kein Papiertiger
Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb 2026, mit all seinen Aufgaben, der gesetzlich korrekten Bestellung, den klaren Pflichten und dem neuen Rahmen des novellierten § 22 SGB VII, ist kein buerokratisches Feigenblatt.
Wer den SiBe ernst nimmt, schriftlich bestellt, angemessen qualifiziert, mit Zeitfenstern ausstattet und in den Arbeitsschutzprozess einbindet, der hat einen echten Mehrwert im Betrieb.
Wer ihn nur auf dem Papier fuehrt, der hat ein Risiko.
Bei AiD bilden wir Ihre Sicherheitsbeauftragten mit der Online-Ausbildung „SiBe Grundlagen” fuer 499 € zzgl. MwSt. aus — und unterstuetzen Sie mit jaehrlichen Unterweisungen ab 79 € zzgl. MwSt. Sprechen Sie uns an fuer eine kostenlose Erstberatung.
Haeufig gestellte Fragen
Muss ich als kleines Unternehmen mit 21 Mitarbeitenden wirklich einen Sicherheitsbeauftragten bestellen?
Ab Ende Mai 2026 nicht mehr pauschal. Die Novelle des § 22 SGB VII hebt die generelle Bestellpflicht auf 50 Beschaeftigte an. Fuer Betriebe mit 20 bis 49 Beschaeftigten gilt: Nur wenn besondere Gefahren fuer Leben und Gesundheit bestehen (laut Gefaehrdungsbeurteilung), bleibt die Pflicht. In reinen Verwaltungsbetrieben kann sie entfallen. Pruefen Sie Ihre Gefaehrdungsbeurteilung und dokumentieren Sie die Entscheidung.
Was passiert, wenn der Sicherheitsbeauftragte einen Fehler uebersieht und ein Unfall passiert?
Der Sicherheitsbeauftragte haftet grundsaetzlich nicht persoenlich fuer Unfaelle. Die Verantwortung fuer Schutzmassnahmen und Gefaehrdungsbeurteilungen liegt beim Unternehmer. Der SiBe hat eine unterstuetzende Funktion, keine Leitungsverantwortung im rechtlichen Sinne.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauche ich in meinem Betrieb 2026?
Das laesst sich nicht pauschal beantworten. Die Anzahl ergibt sich aus fuenf Faktoren: Gefahrenprofil, raeumliche, zeitliche und fachliche Naehe sowie Beschaeftigtenzahl. Die Begruendung Ihrer Entscheidung muss dokumentiert sein.
Kann ich den Sicherheitsbeauftragten und die Fachkraft fuer Arbeitssicherheit in einer Person vereinen?
Grundsaetzlich nicht. Die SiFa (Fachkraft fuer Arbeitssicherheit) und der Sicherheitsbeauftragte sind zwei unterschiedliche Funktionen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Die SiFa beraet den Unternehmer, der SiBe ist ein Beschaeftigter aus dem Betrieb mit Beobachtungs- und Meldepflichten, keine gegenseitige Vertretung im rechtlichen Sinne.
Ist ein Sicherheitsbeauftragter im Homeoffice oder Remote-Betrieb sinnvoll?
Ja, auch Homeoffice-Beschaeftigte sind Beschaeftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Bei grossen Remote-Anteilen sollte die “raeumliche Naehe” als Kriterium bei der SiBe-Anzahlbestimmung mitgedacht werden. Digitale Formate fuer Unterweisungen und Kommunikation koennen den Sicherheitsbeauftragten dabei unterstuetzen.
Was muss bei der schriftlichen Bestellung des Sicherheitsbeauftragten enthalten sein?
Die Bestellung sollte Name, Bereich, Datum und Aufgabenumfang dokumentieren sowie die Kenntnisnahme des Bestellten belegen. Eine formlose Schriftform reicht aus, entscheidend ist, dass sie auffindbar und nachweisbar ist. Muendliche Bestellungen reichen fuer eine Pruefungssituation nicht aus.
Lohnt sich eine externe Schulung fuer den Sicherheitsbeauftragten oder reicht ein internes Einweisungsgespraech?
Ein internes Einweisungsgespraech reicht nicht aus. Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer, die notwendige Aus- und Fortbildung des Sicherheitsbeauftragten sicherzustellen. AiD bietet die Online-Ausbildung „Sicherheitsbeauftragter (SiBe) Grundlagen” fuer 499 € zzgl. MwSt. an — anerkannt, praxisnah und sofort einsetzbar.
