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Ratgeber Brandschutz

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Unternehmen laut DGUV?

Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb? 5%-Regel nach ASR A2.2, Berechnung für Schichtbetrieb und erhöhte Brandgefährdung — mit Praxisbeispiel.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
10 Min. Lesezeit
Brandschutzhelfer im Unternehmen — Berechnung der Mindestanzahl nach DGUV und ASR A2.2
Inhaltsverzeichnis

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Unternehmen laut DGUV? Diese Frage klingt simpel, hat aber eine Antwort, die viele Betriebe kalt erwischt. Denn 43 % aller Unternehmen, die einen schweren Brandfall erleiden, müssen danach Insolvenz anmelden. Wer jetzt denkt, “bei uns hat es noch nie gebrannt”, dem sei gesagt: Statistisch gesehen brennt es in Deutschland etwa alle 11 Minuten in einem Gewerbebetrieb. Eine fundierte Brandschutzhelfer-Schulung ist deshalb keine Kür, sondern Pflicht.

Key Takeaways: Das Wichtigste auf einen Blick

FrageAntwort
Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?Mindestens 5 % der Beschäftigten laut ASR A2.2 (normale Brandgefährdung)
Was regelt die DGUV konkret?Die DGUV Information 205-023 definiert Ausbildungsinhalte und Verantwortung des Arbeitgebers nach §§ 10, 5 ArbSchG
Gilt die 5%-Regel immer?Nein. Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Chemie, Holz, Labore) empfehlen Experten 10 % oder mehr
Was passiert bei Verstößen?Bußgelder bis zu 30.000 €, Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Konsequenzen durch Berufsgenossenschaften
Wie oft muss nachgeschult werden?Alle 3 bis 5 Jahre, bei relevanten Änderungen im Betrieb auch früher
Was kostet die Ausbildung?Im Marktdurchschnitt ca. 75 € bis 130 € pro Person — Inhouse-Schulungen sind oft günstiger
Wo finde ich die Rechtsgrundlage?§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

Warum die Frage “Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?” keine Formsache ist

Viele Betriebe behandeln das Thema Brandschutzhelfer wie eine Checkbox. Einmal ausgebildet, Ordner ins Regal, fertig. Das ist ein Fehler, der im Ernstfall teuer wird.

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft verlangen keine symbolischen Zahlen, sondern eine funktionsfähige Brandschutzorganisation. Und die setzt eine realistische Berechnung voraus, nicht eine Schätzung auf dem Bierdeckel. Wer sich einen Überblick über die Kosten und Pflichten einer Brandschutzhelfer-Ausbildung verschaffen will, findet alle Details in unserem Ratgeber.

Die Rechtsgrundlage: Was DGUV, ArbSchG und ASR A2.2 tatsächlich sagen

Die rechtliche Pflicht zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG. Der Arbeitgeber muss gemäß Absatz 2 Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Soweit, so bekannt.

Die konkrete Mindestquote liefert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Dort steht: mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Die DGUV Information 205-023 ergänzt dies um Ausbildungsstandards und Aufgaben im Detail.

Was viele übersehen: Die ASR A2.2 nennt 5 % als absolutes Minimum, nicht als Zielwert. Die tatsächlich erforderliche Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Dabei müssen Schichtbetrieb und Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Fortbildung) berücksichtigt werden.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Unternehmen laut DGUV? Die 5%-Regel im Detail

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Bürobetrieb mit 80 gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden, normale Brandgefährdung, ein Stockwerk. Nach der 5%-Regel ergibt das mindestens 4 Brandschutzhelfer.

Klingt überschaubar. Aber: Sind diese 4 Personen immer anwesend? Was ist mit Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tagen? In der Praxis empfehlen wir bei AiD grundsätzlich, die Mindestquote um einen Puffer von 30 bis 50 % zu erhöhen, damit die Brandschutzorganisation auch im Alltag wirklich trägt.

“Ein Brandschutzhelfer im Urlaub schützt niemanden. Die Quote muss für die reale Anwesenheitssituation gelten, nicht für den Idealfall.”

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Unternehmen laut DGUV bei erhöhter Brandgefährdung?

Wer in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung arbeitet, kommt mit der 5%-Regel schlicht nicht weiter. Das betrifft unter anderem:

  • Chemieunternehmen
  • Holzverarbeitende Betriebe
  • Labore und Lackierereien
  • Lager mit brennbaren Stoffen

Hier fordert die ASR A2.2 ausdrücklich eine höhere Anzahl, die sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung ableitet. In der Praxis empfehlen Fachexperten für diese Bereiche Quoten von 10 % und mehr. Die konkrete Zahl bestimmt die Gefährdungsbeurteilung. Bei AiD beraten wir Sie gerne zur individuellen Bedarfsermittlung für Ihren Betrieb.

Wussten Sie das? Bei erhöhter Brandgefährdung empfehlen Fachexperten 10 % oder mehr ausgebildete Brandschutzhelfer. Die pauschale 5%-Regel greift hier nicht — die Gefährdungsbeurteilung bestimmt die konkrete Anzahl.

Die drei zentralen Faktoren laut DGUV, die die Anzahl bestimmen

Die DGUV Information 205-023 und die ASR A2.2 machen deutlich: Es gibt keine universelle Zahl. Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern hängt von drei Schlüsselfaktoren ab:

  • Faktor 1: Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten — nicht Gesamtbelegschaft, sondern tatsächlich anwesende Personen je Schicht oder Zeitfenster
  • Faktor 2: Brandgefährdung des Betriebs — normale vs. erhöhte Brandgefährdung, ermittelt über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
  • Faktor 3: Bauliche und organisatorische Gegebenheiten — mehrere Stockwerke, getrennte Gebäude, Schichtbetrieb, Außenstellen, hohe Mitarbeiterfluktuation

Diese drei Faktoren zusammen ergeben das Gesamtbild. Wer nur die Gesamtbelegschaftszahl nimmt und davon 5 % berechnet, ohne die anderen Faktoren zu berücksichtigen, plant an der Realität vorbei. Unser umfassender Leitfaden zum Brandschutz für Unternehmen beleuchtet das Thema aus weiteren Perspektiven.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Unternehmen laut DGUV im Schichtbetrieb?

Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Ein Betrieb mit 200 Beschäftigten berechnet seine 10 Brandschutzhelfer auf die Gesamtbelegschaft, verteilt diese aber auf drei Schichten. In jeder Schicht sind damit potenziell nur 3 bis 4 Brandschutzhelfer gleichzeitig anwesend.

Die Anforderung bezieht sich immer auf die gleichzeitig anwesenden Personen je Arbeitsbereich und Schicht. Ein Betrieb mit Drei-Schicht-Betrieb und 70 Personen pro Schicht braucht folglich pro Schicht mindestens 4 Brandschutzhelfer. Die 200-Personen-Gesamtzahl ist für diese Berechnung irrelevant.

Praxisbeispiel: So berechnet ein Betrieb seinen tatsächlichen Bedarf richtig

Stellen Sie sich vor: Ein Logistikzentrum in Düsseldorf, 120 Beschäftigte insgesamt, davon maximal 60 gleichzeitig im Lager (erhöhte Brandgefährdung durch brennbare Verpackungsmaterialien), 30 im Bürobereich (normale Gefährdung), verteilt auf Früh- und Spätschicht.

So sieht die korrekte Berechnung aus:

BereichAnwesende pro SchichtGefährdungQuoteMindestanzahl
Lager60Erhöht10 %6 Brandschutzhelfer
Büro30Normal5 %2 Brandschutzhelfer
Gesamt pro Schicht (Mindest)8 Brandschutzhelfer
Empfehlung mit 50 % Puffer12 ausgebildete Brandschutzhelfer

Das zeigt: Wer mit “wir haben 6 Brandschutzhelfer für 120 Leute” rechnet, liegt deutlich unter dem Bedarf. Nicht weil jemand schummelt, sondern weil die Berechnungsgrundlage schlicht falsch ist.

Warum Sie immer einen Fluktuation- und Ausfallpuffer einplanen sollten

Brandschutzhelfer sind keine Maschinen. Sie werden krank, nehmen Urlaub, wechseln die Abteilung oder verlassen das Unternehmen. In 2026 ist Mitarbeiterfluktuation in vielen Branchen ein echtes Problem für die Brandschutzorganisation.

Unsere Empfehlung bei AiD: Planen Sie grundsätzlich 30 bis 50 % über dem gesetzlichen Minimum. Das kostet in der Ausbildung etwas mehr, schützt Sie aber davor, nach dem nächsten Kündigungsgespräch plötzlich unter der Mindestquote zu liegen. Dieser Pufferansatz gilt unter Fachleuten als Best Practice für betriebliche Brandschutzplanung.

Was kostet die Ausbildung zum Brandschutzhelfer und lohnt sie sich?

Die Ausbildungskosten liegen je nach Anbieter und Format im Bereich von etwa 75 € bis 130 € pro Person. Bei einer Inhouse-Schulung durch AiD in Ihrem Betrieb kommen keine Fahrtkosten und kein zusätzlicher Ausfall durch Anreise dazu, was die Gesamtkosten deutlich senkt.

Setzen Sie das ins Verhältnis: Ein Brandereignis, das durch mangelnde Brandschutzorganisation eskaliert, kostet Betriebe im Schnitt ein Vielfaches davon. Ganz abgesehen von den persönlichen Konsequenzen. Eine gute Brandschutzhelfer-Schulung ist keine Ausgabe, sie ist eine Investition in die Betriebskontinuität.

Wichtig: Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bereitstellung ausgebildeter Brandschutzhelfer drohen Bußgelder von bis zu 30.000 € nach § 25 ArbSchG. Die Behörden prüfen in 2026 deutlich konsequenter als in den Vorjahren.

Wie oft müssen Brandschutzhelfer laut DGUV nachgeschult werden?

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Auffrischungsschulung alle 3 bis 5 Jahre. In der Praxis bedeutet das: Wer 2021 das letzte Mal am Löschtraining teilgenommen hat, ist in 2026 überfällig.

Darüber hinaus ist eine Nachschulung immer dann erforderlich, wenn sich die baulichen Verhältnisse, die Gefährdungssituation oder die betriebliche Organisation wesentlich verändert haben. Neues Gebäude, neue Gefahrstoffe, neue Produktionsprozesse — alles Gründe für eine sofortige Überprüfung. Mehr dazu in unserem Artikel Brandschutzhelfer: Wie oft ist eine Auffrischung notwendig?.

Brandschutzhelfer vs. Brandschutzbeauftragter: Was ist der Unterschied?

Diese Frage kommt in fast jedem unserer Beratungsgespräche. Der Brandschutzhelfer ist ein regulärer Beschäftigter, der zusätzlich für Erstmaßnahmen bei Bränden ausgebildet wurde. Die Ausbildung dauert typischerweise einen Tag.

Der Brandschutzbeauftragte ist eine eigenständige Fachfunktion mit deutlich erweitertem Aufgabenbereich, eigener mehrtägiger Ausbildung und klarer Verantwortung für die gesamte betriebliche Brandschutzorganisation. Beide Funktionen ergänzen sich, aber sie ersetzen sich nicht gegenseitig.

Häufige Fragen zur Anzahl der Brandschutzhelfer

Reichen 5 % der Gesamtbelegschaft als Brandschutzhelfer aus?

Nein, die 5 %-Regel bezieht sich auf die Beschäftigten, wobei Schichtbetrieb und Abwesenheiten berücksichtigt werden müssen. In der Praxis sollten Sie deutlich mehr ausbilden lassen, um Urlaub, Krankheit und Fluktuation abzudecken.

Muss jede Schicht eigene Brandschutzhelfer haben?

Ja. Die Mindestanzahl muss in jeder Schicht und jedem Arbeitsbereich gewährleistet sein. Ein Betrieb mit Drei-Schicht-System braucht die Mindestquote pro Schicht, nicht pro Gesamtbelegschaft.

Wer bestimmt, ob normale oder erhöhte Brandgefährdung vorliegt?

Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Typische Merkmale erhöhter Brandgefährdung sind brennbare Stoffe, Stäube, offene Flammen oder fehlende automatische Löschanlagen.

Was passiert, wenn zu wenige Brandschutzhelfer vorhanden sind?

Neben Bußgeldern bis zu 30.000 € drohen Haftungsrisiken für Geschäftsführer. Im Schadensfall kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber in Regress nehmen. Mehr über Arbeitsschutzpflichten erfahren Sie in unserem Überblicksartikel.

Zählen Teilzeitkräfte bei der Berechnung mit?

Ja. Entscheidend ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Teilzeitkräfte, die in einer Schicht anwesend sind, werden voll gezählt.

Fazit: Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Unternehmen laut DGUV wirklich?

Die kurze Antwort: mindestens 5 % der Beschäftigten, in jedem Bereich, in jeder Schicht, bei normaler Brandgefährdung. Bei erhöhter Gefährdung entsprechend mehr. Und immer mit einem realistischen Puffer für Fluktuation und Fehlzeiten.

Die ehrliche Antwort: Wie viele Brandschutzhelfer Ihr Unternehmen laut DGUV braucht, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt auf Ihren Betrieb an, auf Ihre Gebäudestruktur, Ihre Schichtplanung und Ihre Gefährdungsbeurteilung. Wer das ernst nimmt — und das sollte jeder Arbeitgeber — kommt um eine ordentliche Bedarfsanalyse nicht herum.

Bei AiD helfen wir Ihnen dabei: konkret, praxisnah und ohne akademisches Beiwerk. Arbeitssicherheit ist kein jährliches Abhaken. Es ist ein laufender Prozess. Und der fängt mit der richtigen Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer an.

Sie wollen wissen, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Unternehmen laut DGUV genau benötigt? Sprechen Sie uns an. Wir analysieren Ihren Bedarf und schulen Ihre Mitarbeitenden direkt vor Ort in Monheim am Rhein oder bei Ihnen im Betrieb.

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Sarah Brinkmann

Ueber den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann ist studierte Sicherheitsingenieurin mit Zusatzqualifikation Fachjournalismus. Nach zwei Jahren als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bei einem Logistikunternehmen wechselte sie 2023 in die Redaktion von All In Dienstleistungen, wo sie den Blog und die LinkedIn-Praesenz verantwortet. Sie verbindet Praxiswissen aus der Branche mit journalistischer Expertise.

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