Brandschutzhelfer sind unverzichtbar für den Schutz von Mitarbeitern und Betriebseinrichtungen. Doch wie oft müssen Schulungen aufgefrischt werden? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Auffrischungsintervalle: Was sagt das Gesetz?
Die Frage, wie oft Brandschutzhelfer ihre Schulung auffrischen müssen, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Zwei Regelwerke geben den Rahmen vor:
DGUV Information 205-023
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Abschnitt 5 eine Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren. Bei normaler Brandgefährdung gilt der 5-Jahres-Rhythmus als ausreichend, bei erhöhter Brandgefährdung — etwa in Produktionsbetrieben mit brennbaren Stoffen — sollte alle 3 Jahre aufgefrischt werden.
Eine sofortige Wiederholung ist erforderlich, wenn:
- Ein Brandschutzhelfer in einen Arbeitsbereich mit anderen Löschmitteln oder Löschverfahren versetzt wird
- Sich die Brandgefährdung im Betrieb wesentlich ändert (z. B. neue Produktionsverfahren, Umgang mit neuen Gefahrstoffen)
- Größere bauliche Veränderungen oder Umstrukturierungen stattfinden
ASR A2.2 — Maßnahmen gegen Brände
Die technische Regel ASR A2.2 ergänzt die DGUV-Empfehlung. In der aktualisierten Fassung wird ein Auffrischungsintervall von 2 bis 5 Jahren als praxisbewährt genannt. Der konkrete Zeitpunkt ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs nach § 5 ArbSchG. Zusätzlich schreibt die ASR A2.2 vor, dass Brandschutzhelfer im Rahmen der Auffrischung praktische Löschübungen mit den im Betrieb vorhandenen Löscheinrichtungen durchführen müssen.
Arbeitgeberpflicht nach § 10 ArbSchG
Die Pflicht, Brandschutzhelfer zu bestellen und regelmäßig zu schulen, ergibt sich aus § 10 Abs. 2 ArbSchG. Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Versäumt der Arbeitgeber die rechtzeitige Auffrischung, drohen Bußgelder und im Brandfall erhebliche Haftungsrisiken.
1. Gesetzliche Vorgaben zur Auffrischungspflicht
- Laut DGUV Information 205-023: Alle drei bis fünf Jahre empfohlen.
- Pflicht bei Änderungen im Betrieb oder neuen Brandgefahren.
2. Inhalte einer Auffrischungsschulung
- Wiederholung der Grundlagen: Umgang mit Feuerlöschern, Evakuierungsmaßnahmen.
- Praxisübungen: Simulation echter Brandfälle.
3. Vorteile regelmäßiger Schulungen
- Erhöhung der Handlungssicherheit im Ernstfall.
- Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen und technische Entwicklungen.
4. Häufige Fehler vermeiden
- Vernachlässigung der Schulungsintervalle kann zu Bußgeldern führen!
Fazit: Regelmäßige Auffrischungen sind entscheidend für einen effektiven Brandschutz – schützen Sie Ihr Unternehmen durch geschulte Mitarbeiter!
