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Ratgeber

Brandschutzhelfer – Wie oft ist eine Auffrischung notwendig?

Erfahren Sie, wie oft Brandschutzhelfer ihre Kenntnisse auffrischen müssen, um im Ernstfall optimal vorbereitet zu sein.

Youssef Eid
Youssef Eid
6 Min. Lesezeit
Sicherheitsfachkraft

Brandschutzhelfer sind unverzichtbar für den Schutz von Mitarbeitern und Betriebseinrichtungen. Doch wie oft müssen Schulungen aufgefrischt werden? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Auffrischungsintervalle: Was sagt das Gesetz?

Die Frage, wie oft Brandschutzhelfer ihre Schulung auffrischen müssen, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Zwei Regelwerke geben den Rahmen vor:

DGUV Information 205-023

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Abschnitt 5 eine Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren. Bei normaler Brandgefährdung gilt der 5-Jahres-Rhythmus als ausreichend, bei erhöhter Brandgefährdung — etwa in Produktionsbetrieben mit brennbaren Stoffen — sollte alle 3 Jahre aufgefrischt werden.

Eine sofortige Wiederholung ist erforderlich, wenn:

  • Ein Brandschutzhelfer in einen Arbeitsbereich mit anderen Löschmitteln oder Löschverfahren versetzt wird
  • Sich die Brandgefährdung im Betrieb wesentlich ändert (z. B. neue Produktionsverfahren, Umgang mit neuen Gefahrstoffen)
  • Größere bauliche Veränderungen oder Umstrukturierungen stattfinden

ASR A2.2 — Maßnahmen gegen Brände

Die technische Regel ASR A2.2 ergänzt die DGUV-Empfehlung. In der aktualisierten Fassung wird ein Auffrischungsintervall von 2 bis 5 Jahren als praxisbewährt genannt. Der konkrete Zeitpunkt ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs nach § 5 ArbSchG. Zusätzlich schreibt die ASR A2.2 vor, dass Brandschutzhelfer im Rahmen der Auffrischung praktische Löschübungen mit den im Betrieb vorhandenen Löscheinrichtungen durchführen müssen.

Arbeitgeberpflicht nach § 10 ArbSchG

Die Pflicht, Brandschutzhelfer zu bestellen und regelmäßig zu schulen, ergibt sich aus § 10 Abs. 2 ArbSchG. Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Versäumt der Arbeitgeber die rechtzeitige Auffrischung, drohen Bußgelder und im Brandfall erhebliche Haftungsrisiken.

1. Gesetzliche Vorgaben zur Auffrischungspflicht

  • Laut DGUV Information 205-023: Alle drei bis fünf Jahre empfohlen.
  • Pflicht bei Änderungen im Betrieb oder neuen Brandgefahren.

2. Inhalte einer Auffrischungsschulung

  • Wiederholung der Grundlagen: Umgang mit Feuerlöschern, Evakuierungsmaßnahmen.
  • Praxisübungen: Simulation echter Brandfälle.

3. Vorteile regelmäßiger Schulungen

  • Erhöhung der Handlungssicherheit im Ernstfall.
  • Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen und technische Entwicklungen.

4. Häufige Fehler vermeiden

  • Vernachlässigung der Schulungsintervalle kann zu Bußgeldern führen!

Fazit: Regelmäßige Auffrischungen sind entscheidend für einen effektiven Brandschutz – schützen Sie Ihr Unternehmen durch geschulte Mitarbeiter!

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Youssef Eid

Ueber den Autor

Youssef Eid

Youssef Eid ist Gründer und Geschäftsführer von All In Dienstleistungen und bringt jahrelange Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz und Schulungen mit. Mit einem starken Fokus auf Sicherheit und Effizienz hat er es sich zur Mission gemacht, Unternehmen durch gezielte Schulungsangebote dabei zu unterstützen, sichere Arbeitsumgebungen zu schaffen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Youssef Eid setzt auf praxisorientierte, innovative Lernlösungen, die den Unternehmen helfen, ihre Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die Produktivität zu steigern.

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