Brandschutzhelfer sind unverzichtbar für den Schutz von Mitarbeitern und Betriebseinrichtungen. Doch wie oft müssen Schulungen aufgefrischt werden? Wir geben Ihnen einen Überblick.
1. Gesetzliche Vorgaben zur Auffrischungspflicht
- Laut DGUV Information 205-023: Alle drei bis fünf Jahre empfohlen.
- Pflicht bei Änderungen im Betrieb oder neuen Brandgefahren.
2. Inhalte einer Auffrischungsschulung
- Wiederholung der Grundlagen: Umgang mit Feuerlöschern, Evakuierungsmaßnahmen.
- Praxisübungen: Simulation echter Brandfälle.
3. Vorteile regelmäßiger Schulungen
- Erhöhung der Handlungssicherheit im Ernstfall.
- Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen und technische Entwicklungen.
4. Häufige Fehler vermeiden
- Vernachlässigung der Schulungsintervalle kann zu Bußgeldern führen!
Fazit: Regelmäßige Auffrischungen sind entscheidend für einen effektiven Brandschutz – schützen Sie Ihr Unternehmen durch geschulte Mitarbeiter!