Warum AiD
Was eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb leistet
Die Aufgaben stehen in § 6 ASiG. Sie zeigen, warum sich eine eigene, gut qualifizierte Fachkraft für viele Betriebe lohnt.
Arbeitgeber und Führungskräfte beraten
Die SiFa berät bei der Planung von Betriebsanlagen, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, bei der Auswahl von Körperschutzmitteln, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 6 Nr. 1 ASiG).
Anlagen und Verfahren prüfen
Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel prüft sie sicherheitstechnisch, insbesondere vor der Inbetriebnahme, Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung (§ 6 Nr. 2 ASiG).
Begehen und Unfälle auswerten
Sie begeht die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, meldet Mängel, schlägt Maßnahmen vor und untersucht die Ursachen von Arbeitsunfällen (§ 6 Nr. 3 ASiG).
Sicheres Verhalten fördern
Sie wirkt darauf hin, dass sich alle Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechend verhalten (§ 6 Nr. 4 ASiG).
Fachlich weisungsfrei
Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die SiFa weisungsfrei. Sie untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebs, bei mehreren bestellten Fachkräften gilt das für die leitende Fachkraft (§ 8 Abs. 1 und 2 ASiG).
Mitglied im Arbeitsschutzausschuss
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten bildet der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss, der mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören dazu (§ 11 ASiG).