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DGUV V3 Prüfung: Fristen, Prüfer und Ablauf im Betrieb

Was die DGUV V3 Prüfung verlangt: Prüffristen für ortsveränderliche Geräte und Anlagen, wer prüfen darf, wie die Prüfung abläuft und was ins Protokoll gehört.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
8 Min. Lesezeit
Mann mit Notizblock geht durch ein Großraumbüro, vorn auf dem Schreibtisch Laptop, Monitore und eine Steckdosenleiste mit Kabeln
Inhaltsverzeichnis

Die DGUV V3 Prüfung ist die Pflichtprüfung elektrischer Anlagen und Geräte nach § 5 DGUV Vorschrift 3. Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und danach regelmäßig. Die Fristen legen Sie als Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, prüfen darf eine Elektrofachkraft, bei ortsveränderlichen Geräten mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person.

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Was ist die DGUV V3 Prüfung?

„DGUV V3“ steht für die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (früher BGV A3). Sie verpflichtet den Unternehmer, für den ordnungsgemäßen Zustand aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu sorgen. Der Kern steht in § 5 DGUV Vorschrift 3:

  • Abs. 1 Nr. 1: Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme – durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
  • Abs. 1 Nr. 2: Prüfung in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
  • Abs. 2: Bei der Prüfung sind die elektrotechnischen Regeln zu beachten.
  • Abs. 3: Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch zu führen.

Parallel gilt die Betriebssicherheitsverordnung: Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV lässt der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen. Art, Umfang und Fristen legt er nach § 3 Abs. 6 BetrSichV selbst fest – so, dass die Geräte bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können.

Wird ein Mangel festgestellt, ist er unverzüglich zu beheben. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, darf das Gerät im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).

Welche Geräte und Anlagen fallen darunter?

Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet zwei Gruppen, für die unterschiedliche Fristen und Prüfer gelten:

GruppeBeispieleFundstelle
Ortsveränderliche BetriebsmittelBohrmaschine, Winkelschleifer, Wasserkocher, Laptop-Netzteil, Verlängerungsleitung, Steckdosenleiste, KabeltrommelTabelle 1B, DA zu § 5
Ortsfeste Anlagen und BetriebsmittelUnterverteilung, fest installierte Beleuchtung, fest angeschlossene MaschinenTabelle 1A, DA zu § 5

Ortsveränderlich ist ein Gerät, wenn es während des Betriebs bewegt wird oder sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lässt, während es am Stromkreis hängt. Im Büro sind das typischerweise Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen und Steckdosenleisten – also genau die Geräte, die man bei der Bürosicherheit am Arbeitsplatz gern übersieht.

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass Anlage oder Gerät der Vorschrift entspricht (§ 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3). Diese Bestätigung betrifft betriebsfertig installierte Anlagen. Für anschlussfertige Geräte genügt nach der Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers, zum Beispiel eine Konformitätserklärung.

DGUV V3 Prüffristen: Richtwerte und Höchstwerte

Feste gesetzliche Fristen gibt es nicht. Die Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 nennen aber Richtwerte für normale Beanspruchung, an denen sich Betriebe und Berufsgenossenschaften orientieren:

Was wird geprüft?PrüffristWer prüft?
Ortsveränderliche Betriebsmittel, Verlängerungs- und GeräteanschlussleitungenRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 MonateElektrofachkraft, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch elektrotechnisch unterwiesene Person
… bei Fehlerquote unter 2 %Verlängerung möglich, höchstens 1 Jahr (Baustellen, Fertigung, Werkstätten) bzw. 2 Jahre (Büros und ähnliche Bedingungen)wie oben
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel4 JahreElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art1 JahrElektrofachkraft
FI-Schutzschalter, stationäre Anlagen6 Monate (Prüftaste betätigen)Benutzer
FI-Schutzschalter, nichtstationäre Anlagenarbeitstäglich (Prüftaste betätigen)Benutzer

Quelle: Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3.

Die Fehlerquote ist der Anteil der geprüften Geräte, bei denen Abweichungen von den Grenzwerten festgestellt wurden. Liegt sie bei höchstens 2 %, gilt die gewählte Frist als ausreichend. Häufen sich Mängel, verkürzen Sie die Frist. Die Höchstwerte von einem bzw. zwei Jahren sind also kein Standard, sondern das Ergebnis guter Prüfergebnisse.

Halten Sie die festgelegten Fristen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Dort gehört auch hin, welche Geräte stärker beansprucht werden – etwa auf Baustellen, in der Werkstatt oder im Lager.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Hier liegt die häufigste Unsicherheit. Die Regeln im Überblick:

  • Elektrofachkraft (EFK): Nach § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 ist das, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen kann. Ortsfeste Anlagen prüft nach Tabelle 1A die Elektrofachkraft.
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Sie darf ortsveränderliche Geräte prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden (Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Tabelle 1B).
  • Zur Prüfung befähigte Person: § 2 Abs. 6 BetrSichV definiert sie über Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Für Arbeitsmittel mit elektrischen Gefährdungen nennt die TRBS 1203 eine elektrotechnische Berufsausbildung (oder ein Elektrotechnik-Studium bzw. eine andere ausreichende elektrotechnische Qualifikation), mindestens ein Jahr Erfahrung mit Errichtung, Zusammenbau oder Instandhaltung und eine zeitnahe Tätigkeit mit aktuellen Kenntnissen (TRBS 1203, Ausgabe 2019; Übersicht in DGUV Information 203-071).

Welche Anforderungen die prüfende Person in Ihrem Betrieb erfüllen muss, legen Sie als Arbeitgeber fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Ein Kurs allein macht niemanden zur Elektrofachkraft. Er schließt aber die Wissenslücke bei Regelwerk, Messverfahren und Dokumentation – für Elektrofachkräfte, die neu prüfen sollen, und für elektrotechnisch unterwiesene Personen. Mehr zur Rolle der befähigten Person bei anderen Arbeitsmitteln lesen Sie im Beitrag zum UVV-Prüfer und auf unserer Seite zur UVV-Prüfung.

Ablauf: So läuft die Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Die elektrotechnischen Regeln, auf die § 5 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3 verweist, sind für ortsveränderliche Geräte vor allem DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung und DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach einer Reparatur. Beide lösten die frühere DIN VDE 0701-0702 ab. Eine Prüfung folgt im Kern diesen Schritten:

  1. Sichtprüfung: Gehäuse, Stecker, Leitung, Knickschutz und Zugentlastung auf Beschädigungen, Verschmutzung und unzulässige Eingriffe prüfen.
  2. Messungen: je nach Schutzklasse Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie Schutzleiter- oder Berührungsstrom mit einem geeigneten Prüfgerät.
  3. Funktionsprüfung: Gerät bestimmungsgemäß in Betrieb nehmen und Sicherheitsfunktionen kontrollieren.
  4. Bewertung und Kennzeichnung: Ergebnis beurteilen, bestandene Geräte kennzeichnen, mangelhafte Geräte aus dem Verkehr ziehen.
  5. Dokumentation: Ergebnis aufzeichnen (siehe unten).

Was muss im Prüfprotokoll stehen?

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss die Aufzeichnung mindestens enthalten:

  • Art der Prüfung
  • Prüfumfang
  • Ergebnis der Prüfung
  • Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person (bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur)

Die Aufzeichnung ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, elektronisch ist erlaubt. Werden Geräte an wechselnden Einsatzorten genutzt, muss dort ein Nachweis der letzten Prüfung vorliegen. Für die Praxis empfiehlt sich zusätzlich eine eindeutige Gerätenummer, die Messwerte und das Datum der nächsten Prüfung – so lässt sich auch die Fehlerquote für die Fristfestlegung auswerten.

Selbst prüfen oder Dienstleister beauftragen?

Beides ist zulässig. Die Verantwortung für Fristen, Auswahl der Prüfer und Mängelbeseitigung bleibt in beiden Fällen beim Arbeitgeber. Eine eigene Prüforganisation lohnt sich vor allem, wenn

  • Sie viele ortsveränderliche Geräte haben, die laufend neu hinzukommen oder repariert werden,
  • im Betrieb bereits eine Elektrofachkraft arbeitet, die Prüfungen verantworten kann,
  • Geräte nach Reparatur schnell wieder freigegeben werden sollen, ohne auf einen externen Termin zu warten.

Für den Einstieg bietet AiD den Online-Kurs „Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) an. Er läuft vollständig online, jede Person lernt am eigenen Gerät im eigenen Tempo. Preis: ab 499 € pro Person zzgl. MwSt. Welche Prüfungen die Person danach übernehmen darf, richtet sich nach ihrer elektrotechnischen Qualifikation und Ihrer Beauftragung.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?

Die Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Für ortsveränderliche Geräte nennen die Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, kann die Frist verlängert werden – höchstens auf 1 Jahr in Werkstätten und Fertigung und auf 2 Jahre im Büro. Ortsfeste Anlagen haben einen Richtwert von 4 Jahren.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Ortsveränderliche Geräte prüft eine Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (Tabelle 1B der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3). Ortsfeste Anlagen prüft die Elektrofachkraft. Der Arbeitgeber muss festlegen, welche Anforderungen die prüfende Person erfüllt (§ 3 Abs. 6 BetrSichV, TRBS 1203).

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Stromkreis angeschlossen sind – zum Beispiel Bohrmaschine, Wasserkocher, Laptop-Netzteil, Verlängerungsleitung oder Steckdosenleiste. Auch Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen zählen nach Tabelle 1B dazu.

Was kostet eine Prüfung nach DGUV V3?

Prüfdienstleister kalkulieren je nach Gerätezahl, Standort und Aufwand sehr unterschiedlich, daher nennen wir hier keine Marktpreise. Wer im eigenen Team prüfen will, kann den Online-Kurs „Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel“ bei AiD ab 499 € pro Person zzgl. MwSt. buchen. Prüfen darf die Person danach nur mit passender elektrotechnischer Qualifikation und Beauftragung im Betrieb.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und DGUV V4?

Beide Vorschriften heißen „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und regeln inhaltlich dasselbe. DGUV Vorschrift 3 erlassen die Berufsgenossenschaften, DGUV Vorschrift 4 die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Welche gilt, hängt davon ab, bei welchem Unfallversicherungsträger Ihr Betrieb versichert ist.

Kann man die Prüfung ortsveränderlicher Geräte online lernen?

Ja, der Kurs „Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel“ von AiD läuft vollständig online: Jede Person lernt am eigenen Gerät im eigenen Tempo. Ob jemand danach prüfen darf, hängt zusätzlich von der elektrotechnischen Qualifikation und der Beauftragung im Betrieb ab.

So geht es weiter

  1. Anfrage stellen: Im Angebotsformular wählen Sie den Kurs und die Zahl der Teilnehmenden – das dauert etwa eine Minute.
  2. Angebot erhalten: Sie bekommen Ihr Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  3. Online lernen: Der Kurs läuft online, Ihre Mitarbeitenden lernen am eigenen Gerät im eigenen Tempo.

Fragen vorab beantworten wir gern per E-Mail an info@all-in-dienstleistungen.de oder telefonisch unter 02173 9936233. Wie Betriebe unsere Schulungen erleben, zeigen 600+ Google-Bewertungen.

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Sarah Brinkmann

Über den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann verantwortet die Fachredaktion im AiD-Blog. Sie ordnet Arbeitsschutzthemen anhand aktueller Primärquellen und der betrieblichen Praxis ein.

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