Die Brandschutzordnung Teil A, B, C ist kein bürokratisches Beiwerk, das einmal gedruckt und dann vergessen wird. Und doch behandeln erschreckend viele Betriebe sie genau so: In vielen Unternehmen finden Brandschutz- und Arbeitsschutzunterweisungen nicht regelmäßig oder gar nicht statt — das bedeutet, dass im Ernstfall zahlreiche Mitarbeiter schlicht nicht wissen, was sie tun sollen. Als Sicherheitsbeauftragte tragt ihr die Verantwortung dafür, dass das in eurem Betrieb nicht passiert. Dieser Leitfaden zeigt euch, wie die drei Teile der Brandschutzordnung zusammenhängen, was rechtlich gefordert ist und wie ihr das Ganze praxistauglich umsetzt.
Key Takeaways: Das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was ist Teil A der Brandschutzordnung? | Ein Aushang für alle Personen im Gebäude mit Flucht- und Rettungswegen sowie Sofortmaßnahmen. Er muss gut sichtbar angebracht sein. |
| Was regelt Teil B? | Teil B richtet sich an alle Beschäftigten und enthält detaillierte Verhaltensregeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall. |
| Wer bekommt Teil C? | Teil C gilt ausschließlich für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz: Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Sicherheitsbeauftragte. |
| Ist die Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben? | Ja. Die Pflicht ergibt sich aus der ASR A2.2, dem ArbSchG sowie den Bauordnungsgesetzen der Bundesländer. |
| Wie oft muss sie aktualisiert werden? | Mindestens alle 2 Jahre oder bei baulichen, organisatorischen oder personellen Änderungen im Betrieb. |
| Wer ist für die Erstellung verantwortlich? | Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung. In der Praxis erstellt sie der Brandschutzbeauftragte oder eine externe Fachkraft. |
| Was ist der häufigste Fehler? | Die Brandschutzordnung wird erstellt, aber nie unterwiesen. Ohne Unterweisung ist das Dokument rechtlich wertlos und praktisch gefährlich. |
Was ist die Brandschutzordnung und warum ist sie so wichtig?
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist das zentrale Dokument im betrieblichen Brandschutz. Sie legt fest, wie Brände verhindert werden, wie sich alle Personen im Brandfall verhalten und welche Aufgaben die zuständigen Fachkräfte übernehmen.
Klingt trocken? Ist es nicht, wenn man bedenkt, dass die erste Minute nach Brandausbruch über Menschenleben entscheidet. Eine fehlende oder veraltete Brandschutzordnung ist kein Kavaliersdelikt. Es ist ein Organisationsverschulden, das im Schadensfall zur persönlichen Haftung des Arbeitgebers führt.
Die Grundlage liefert die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) in Verbindung mit § 5 ArbSchG (Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Dazu kommen die jeweiligen Landesbauordnungen und die DGUV-Vorschriften eurer Berufsgenossenschaft.
Wer diese Normen kennt und die Brandschutzordnung konsequent umsetzt, ist auf der sicheren Seite. Wer es nicht tut, spielt Brandschutz-Lotto.
Die drei Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzordnung Teil A: Der Aushang für alle
Teil A ist das Grundgerüst. Es ist ein kompakter, bildgestützter Aushang, der für jeden Menschen im Gebäude verständlich sein muss — Besucher, Reinigungspersonal, Lieferanten. Alle.
Was muss drauf stehen? Die DIN 14096 ist eindeutig:
- Verhalten bei Brand (Ruhe bewahren, Alarm auslösen, Feuerwehr rufen)
- Hinweise zur Brandmeldung (Notruf 112, interne Meldewege)
- Hinweise zu Löschmaßnahmen (nur wenn gefahrlos möglich)
- Hinweise zur Evakuierung (Türen schließen, Aufzüge meiden)
- Sammelplatz klar angegeben
Der Aushang muss an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht sein — mindestens in jedem Stockwerk, bei jedem Feuerlöscher und an Notausgängen. Das klingt nach Selbstverständlichkeit. Und doch finden wir bei Betriebsbegehungen regelmäßig Ausdrucke hinter der Tür oder in vergilbtem DIN-A4-Format auf dem Schwarzen Brett.
Brandschutzordnung Teil B: Was alle Beschäftigten wissen müssen
Teil B ist der eigentliche Herzschlag der Brandschutzordnung. Er richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und muss im Rahmen der Sicherheitsunterweisung aktiv vermittelt werden. Ein Aushang reicht hier nicht.
Inhalte des Teils B laut DIN 14096:
- Brandverhütung: Umgang mit feuergefährlichen Stoffen, Rauchverbote, Ordnung und Sauberkeit als Brandschutzmaßnahme
- Meldung eines Brandes: Wo ist die nächste Meldeeinrichtung, wen informiere ich intern zuerst?
- Alarmierung: Welche Signale bedeuten was? Wie reagiere ich auf den Evakuierungsalarm?
- Löschmaßnahmen: Welche Löschmittel stehen wo? Wann lösche ich selbst, wann nicht?
- Freihaltung von Fluchtwegen: Konsequenzen von abgestellten Gegenständen auf Fluchtwegen
- Verhaltensregeln für Fremdpersonen: Was mache ich mit Besuchern im Brandfall?
Teil B ist das Dokument, das bei der jährlichen Brandschutzunterweisung als Grundlage dient. Wer Teil B nicht kennt, schützt seinen Betrieb nicht — er schützt sich nur formal ab.
Rund 200.000 Brände und Explosionen ereignen sich jährlich in Deutschland. Wer glaubt, das betrifft nur andere Betriebe, unterschätzt das Risiko.
Brandschutzordnung Teil C: Für Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer
Teil C ist das Dokument, das euch als Sicherheitsbeauftragte direkt betrifft. Er richtet sich ausschließlich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz und geht deutlich tiefer als Teil A und B.
Typische Inhalte des Teils C:
- Detaillierte Beschreibung der eigenen Aufgaben vor, während und nach einem Brand
- Standorte und Funktionsweise aller Löschanlagen und Brandmeldeanlagen
- Abschaltprozeduren für technische Anlagen (Gas, Strom, Lüftung)
- Kommunikation mit der Feuerwehr und internen Einsatzkräften
- Räumungspläne und Verantwortlichkeiten bei der Evakuierung besonderer Personengruppen (z. B. Rollstuhlfahrer, Schichtarbeiter)
- Nachbereitung: Brandschutztagebuch, Meldepflichten, Dokumentation
Ein guter Teil C ist kein allgemeines Dokument. Er ist betriebsspezifisch, personenspezifisch und handlungsorientiert. Wenn ihr im Ernstfall erst suchen müsst, was ihr tun sollt, habt ihr zu wenig geübt und zu wenig dokumentiert.
Unsere Empfehlung: Kombiniert Teil C immer mit einer zertifizierten Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2. Theorie allein schützt niemanden.
Brandschutzordnung Teil A, B, C: Die rechtliche Grundlage im Überblick
Sicherheitsbeauftragte werden häufig gefragt: “Muss das wirklich sein?” Die Antwort ist eindeutig ja — und zwar auf mehreren Ebenen gleichzeitig.
| Rechtsgrundlage | Relevanz für die Brandschutzordnung |
|---|---|
| § 5 ArbSchG | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung; Brandgefährdung muss bewertet werden |
| § 10 ArbSchG | Pflicht zur Festlegung von Maßnahmen bei besonderen Gefahren (inkl. Brand) |
| ASR A2.2 | Technische Regel für Arbeitsstätten; konkrete Vorgaben zur Brandschutzordnung und Brandschutzhelfer-Quote |
| DIN 14096 | Norm für Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung (Teil A, B, C) |
| Landesbauordnungen | Je nach Bundesland zusätzliche Anforderungen, besonders bei Sonderbauten |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention; Unterweisungspflicht zu Brandschutzmaßnahmen |
Wichtig: Die DGUV unterscheidet zwischen Vorschriften (DGUV-V, bindend), Regeln (DGUV-R, Stand der Technik) und Informationen (DGUV-I, Empfehlungen). Wenn ihr in einer Betriebsprüfung seid, zählt dieser Unterschied.
Wer erstellt die Brandschutzordnung und wer trägt die Verantwortung?
Kurzfassung: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung. Immer. Auch wenn er sie delegiert.
In der Praxis bedeutet das: Wer die Brandschutzordnung erstellt (Brandschutzbeauftragter, SiFa, externer Dienstleister), ist verantwortlich für Qualität und Aktualität des Dokuments. Wer sie unterweist, ist verantwortlich für die Nachweisführung. Und wer im Unternehmen Entscheidungen trifft, die den Brandschutz betreffen — zum Beispiel Umbaumaßnahmen oder Personalwechsel — muss die Brandschutzordnung entsprechend anpassen lassen.
“Arbeitssicherheit ist kein jährliches Abhaken, es ist ein laufender Prozess.” Das gilt für die Brandschutzordnung genauso wie für jede andere Schutzmaßnahme im Betrieb.
Wer unsicher ist, wie die Zuständigkeiten in seinem Betrieb geregelt sind, dem empfehlen wir unsere kostenlose Erstberatung. Wir schauen gemeinsam auf euren Betrieb und sagen klar, was fehlt.
Brandschutzordnung Teil A, B, C regelmäßig prüfen: Was gilt 2026?
Hier kommt eine unbequeme Wahrheit: Eine Brandschutzordnung, die zuletzt vor zwei Jahren geprüft wurde, steht 2026 auf rechtlich dünnem Eis. Die DIN 14096 schreibt eine Überprüfung mindestens alle 2 Jahre vor — außerdem immer dann, wenn sich etwas Wesentliches im Betrieb ändert.
Folgende Ereignisse lösen eine sofortige Überprüfungspflicht aus:
- Bauliche Veränderungen (Umbau, Erweiterung, neue Fluchtwege)
- Neue Maschinen oder Anlagen mit verändertem Brandrisiko
- Personalwechsel bei Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzhelfern
- Einführung neuer Arbeitsstoffe oder Prozesse
- Gesetzliche oder normative Änderungen (z. B. neue ASR-Ausgaben)
- Nach einem tatsächlichen Brandereignis oder einer Übung mit Erkenntnisgewinn
Das Brandschutztagebuch ist das Werkzeug, mit dem ihr diese Überprüfungen dokumentiert. Ohne Dokumentation hat die Überprüfung rechtlich nicht stattgefunden.
Brandschutzordnung Teil A, B, C in der Praxis: Die häufigsten Fehler
Wir sehen in unserer täglichen Arbeit immer wieder dieselben Fehler. Nicht aus Böswilligkeit, sondern weil niemand erklärt hat, worauf es wirklich ankommt.
Fehler 1: Teil A hängt, aber niemand hat ihn erklärt. Ein Aushang, der nie besprochen wurde, ist für neue Mitarbeiter wertlos. Brandschutz beginnt am ersten Arbeitstag.
Fehler 2: Teil B ist identisch mit Teil A, nur länger. Teil B muss betriebsspezifisch sein. “Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren” ist keine ausreichende Handlungsanweisung für einen Schichtarbeiter in einer Produktionshalle.
Fehler 3: Teil C kennt nur der Brandschutzbeauftragte selbst. Wenn der Brandschutzbeauftragte im Urlaub ist — wer kennt dann die Abschaltprozeduren? Teil C muss mit Stellvertretern und stellvertretenden Brandschutzhelfern abgestimmt sein.
Fehler 4: Die Brandschutzordnung wird nie geübt. Regelmäßige Evakuierungsübungen sind Pflicht — laut ASR A2.3 mindestens alle 2 bis 5 Jahre, je nach Gefährdungsbeurteilung. Wer das streicht, spart an der falschen Stelle.
Fehler 5: Fremdsprachen werden ignoriert. In Betrieben mit internationalen Belegschaften muss Teil A mehrsprachig sein. Die Sprache der Sicherheit ist die, die alle verstehen.
Nahezu alle Todesopfer bei Bränden in Pflegeeinrichtungen befanden sich im unmittelbaren Brandentstehungsbereich. Wer die ersten 120 Sekunden nicht kennt, hat keine Chance. (Quelle: bvfa-Brandstatistik 2025)
Brandschutzhelfer ausbilden: Die direkte Verbindung zu Teil C
Teil C der Brandschutzordnung und die Brandschutzhelfer-Ausbildung sind untrennbar miteinander verknüpft. Ohne ausgebildete Brandschutzhelfer fehlt die operative Kraft hinter dem Papier.
Die ASR A2.2 schreibt vor, dass in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei Anwesenheit vieler Personen oder großer räumlicher Ausdehnung kann eine deutlich höhere Anzahl erforderlich sein.
Was eine Brandschutzhelfer-Ausbildung leisten muss:
- Theoretische Grundlagen zu Brandklassen, Löschmitteln und Brandphysik
- Praktische Löschübungen (Pflichtbestandteil laut ASR A2.2)
- Evakuierungspraktiken und Kommunikation mit der Feuerwehr
- DGUV-konformes Zertifikat
Bei All-in Dienstleistungen bieten wir die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 bereits ab 120,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer an — als Inhouse-Schulung direkt in eurem Betrieb. Für Unternehmen, die einen eigenen Brandschutzbeauftragten qualifizieren möchten, bieten wir die vollständige Ausbildung nach DGUV Information 205-003 ab 1.699,00 € zzgl. MwSt. an.
Ergänzend empfehlen wir, die Brandschutzunterweisung in ein Gesamtpaket aus Arbeitsschutzschulungen einzubetten. Brandschutz isoliert zu denken, greift zu kurz.
Brandschutzordnung und Erste Hilfe: Warum beides zusammengehört
Brandschutzordnung und Erste Hilfe werden in vielen Betrieben als getrennte Themen behandelt. Das ist ein Denkfehler.
Im Brandfall entstehen nicht nur Flammen. Es entstehen Rauchgasverletzungen, Verbrennungen, Kreislaufprobleme durch Panik. Wer Teil C der Brandschutzordnung konsequent umsetzt, stellt sicher, dass in unmittelbarer Nähe zu den Brandschutzhelfer-Posten auch ausgebildete Ersthelfer verfügbar sind.
Die gesetzliche Grundlage liefert hier erneut die DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit der ASR A4.3. Betriebe müssen sowohl Brandschutzhelfer als auch Ersthelfer in ausreichender Zahl vorhalten.
Unser betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs ist bereits ab 49,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer buchbar — auch über die Berufsgenossenschaft abrechenbar. Beide Schulungen lassen sich kombinieren und sparen so Zeit in der Jahresplanung.
Fazit: Brandschutzordnung Teil A, B, C als aktives Führungsinstrument
Die Brandschutzordnung Teil A, B, C ist kein Dokument, das man einmal erstellt und dann in die Ablage legt. Sie ist ein lebendiges System, das gepflegt, unterwiesen, geübt und regelmäßig überprüft werden muss.
Als Leitfaden für Sicherheitsbeauftragte gilt: Teil A schützt alle, Teil B befähigt alle Mitarbeiter und Teil C macht euch handlungsfähig, wenn es darauf ankommt. Wer alle drei Teile konsequent lebt — und nicht nur verwaltet — hat das Fundament eines echten betrieblichen Brandschutzmanagements gelegt.
Die beste Brandschutzordnung nützt nichts, wenn niemand weiß, dass sie existiert. Bringt sie in die Unterweisungen, in die Onboardings und in die Köpfe eurer Belegschaft. Genau dabei unterstützen wir euch als euer Partner für professionelle Arbeitssicherheitsschulungen.
Ihr habt Fragen zur Umsetzung in eurem Betrieb? Sprecht uns an — die erste Einschätzung ist kostenlos, und sie könnte der wichtigste Schritt sein, den ihr in Sachen Brandschutz 2026 macht.
Häufig gestellte Fragen zur Brandschutzordnung Teil A, B, C
Ist die Brandschutzordnung für jedes Unternehmen Pflicht?
Ja. Die Pflicht ergibt sich aus § 10 ArbSchG und der ASR A2.2. Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen gegen Brände treffen und dokumentieren. Die DIN 14096 gibt den verbindlichen Rahmen für den Aufbau der Brandschutzordnung vor. Ob Teil C erforderlich ist, hängt von der Betriebsgröße und Gefährdung ab — die Teile A und B sind in jedem Fall Pflicht.
Wer darf eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen?
Die DIN 14096 verlangt eine “fachkundige Person”. In der Praxis sind das Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Brandschutzdienstleister. Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung — auch wenn er die Erstellung delegiert.
Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Mindestens alle zwei Jahre muss die Brandschutzordnung durch eine fachkundige Person überprüft werden. Bei baulichen Veränderungen, Personalwechsel im Brandschutz oder neuen Gefährdungen ist eine sofortige Anpassung erforderlich. Jede Überprüfung muss dokumentiert werden.
Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung bei All-in Dienstleistungen?
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 ist bei All-in Dienstleistungen ab 120,00 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer buchbar. Die Schulung umfasst Theorie und praktische Löschübungen und kann als Inhouse-Schulung direkt in eurem Betrieb stattfinden. Jetzt Termin anfragen.
Muss Teil A der Brandschutzordnung mehrsprachig sein?
In Betrieben mit fremdsprachigen Beschäftigten, Besuchern oder Lieferanten muss Teil A so gestaltet sein, dass alle Personen die Anweisungen verstehen. Die DIN 14096 empfiehlt piktogrammgestützte Darstellungen und bei Bedarf mehrsprachige Versionen des Aushangs.
