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Ratgeber Kranschein

Anschlagen von Lasten: Die unterschätzte Gefahr im täglichen Kranbetrieb

Anschlagen von Lasten sicher meistern: DGUV-Vorschriften, häufige Fehler und Prüfpflichten im Kranbetrieb. Praxisleitfaden für Unternehmer und SiFas.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
13 Min. Lesezeit
Facharbeiter beim sicheren Anschlagen von Lasten an einem Hallenkran mit Anschlagmitteln
Inhaltsverzeichnis

Das Anschlagen von Lasten gehört für viele Betriebe zum täglichen Standardgeschäft — und genau deshalb wird die Gefahr so konsequent unterschätzt. Dabei zeigt die Unfallstatistik: Ein großer Teil der Zwischenfälle mit Kranen ereignet sich beim Hantieren mit der Last, also genau in dem Moment, in dem jemand ein Anschlagmittel in die Hand nimmt und denkt “Das hab ich doch schon hundertmal gemacht.”

Key Takeaways: Das Wichtigste auf einen Blick

FrageAntwort
Was ist das Anschlagen von Lasten?Das fachgerechte Befestigen einer Last an einem Kran mithilfe von Anschlagmitteln (Ketten, Seile, Hebebänder, Schäkel) — mit dem Ziel, sie sicher zu transportieren.
Welche Vorschrift regelt das Anschlagen von Lasten?Primär die DGUV Regel 109-017 (ehem. BGR 500 Kap. 2.8) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazu § 5 ArbSchG für die Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf Lasten anschlagen?Nur nachweislich unterwiesene und beauftragte Personen. Eine Beauftragung durch den Unternehmer ist zwingend erforderlich.
Was sind die häufigsten Fehler beim Anschlagen?Falscher Schwerpunkt, überschrittene Tragfähigkeiten, zu steile Neigungswinkel, verschlissene oder ungeprüfte Anschlagmittel, fehlende Kommunikation mit dem Kranführer.
Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?Mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person, plus tägliche Sichtprüfung vor jedem Einsatz durch den Anschläger selbst.
Welche Schulung ist notwendig?Eine fundierte Kranführerausbildung mit praktischer Anschlagunterweisung, ergänzt durch jährliche Wiederholungsunterweisungen nach DGUV.
Was kostet ein Unfall?Direktkosten (Ausfall, Reparatur, BG-Meldung) plus indirekte Kosten (Imageschaden, Ermittlungsverfahren, Bußgelder) machen jeden Anschlaggerfehler zum teuersten Fehler im Betrieb.

Was bedeutet “Anschlagen von Lasten” eigentlich genau?

Das klingt einfacher als es ist: Eine Last wird mit Anschlagmitteln (Ketten, Drahtseile, Hebebänder oder Schäkel) so mit dem Kranhaken verbunden, dass sie sicher gehoben und transportiert werden kann.

Klingt trivial. Ist es aber nicht. Denn hinter jedem dieser Handgriffe steckt eine Kaskade von Entscheidungen, die alle gleichzeitig richtig sein müssen: Welches Anschlagmittel? Welcher Winkel? Wo sitzt der Schwerpunkt? Ist das Mittel noch tragfähig?

Und das alles wird in der Praxis oft in 30 Sekunden entschieden, unter Zeitdruck, mit dem Polier der schon auf die Uhr schaut. Das ist der Moment, in dem die unterschätzte Gefahr im täglichen Kranbetrieb entsteht.

Warum ist das Anschlagen von Lasten so gefährlich im Kranbetrieb?

Die Physik ist unbarmherzig. Eine Last, die nicht exakt am Schwerpunkt angeschlagen ist, pendelt. Eine Last, die pendelt, trifft Menschen.

Was viele nicht wissen: Schon ein Neigungswinkel von über 60 Grad beim Anschlagen reduziert die zulässige Tragfähigkeit des Anschlagmittels dramatisch. Ein 2-Strang-Gehänge, das bei 0-Grad-Neigung 2.000 kg tragen darf, erlaubt bei 60 Grad nur noch 1.000 kg. Wer das ignoriert, lädt buchstäblich zu viel auf.

Hinzu kommt: Scharfe Kanten an der Last beschädigen Hebebänder. Ein angesägtes Stahlseil sieht von außen oft noch ganz aus. Und der Schäkel, der “eigentlich noch gut” aussieht, hat schon drei Ablegereife-Kriterien überschritten.

“Das Anschlagen von Lasten ist keine Hilfstätigkeit. Es ist die sicherheitskritischste Schnittstelle im gesamten Kranbetrieb.”

Die häufigsten Fehler beim Anschlagen von Lasten im Kranbetrieb

In unseren Schulungen sehen wir immer wieder dieselben Muster. Hier sind die häufigsten Fehler, die aus “kurz mal anschlagen” einen Unfallhergang machen:

  • Schwerpunkt falsch eingeschätzt: Die Last kippt beim Heben sofort, Anschläger oder Umstehende werden getroffen.
  • Neigungswinkel ignoriert: Zu steile Winkel überlasten das Anschlagmittel, ohne dass man es sieht.
  • Tragfähigkeit nicht gecheckt: Das Lastanzeigeschild fehlt, ist unleserlich oder wird gar nicht erst gelesen.
  • Anschlagmittel ohne Sichtprüfung verwendet: Risse, Deformationen, Ablegereife-Kriterien werden übersehen oder ignoriert.
  • Fehlende Kantenschutz-Maßnahmen: Hebebänder auf scharfen Stahlkanten ohne Kantengleitschutz.
  • Keine Kommunikation mit dem Kranführer: Die Last bewegt sich, bevor alle aus dem Gefahrenbereich sind.
  • Provisorische Anschlagpunkte: Anschlagen an Bewehrungsstäben, Schraubenköpfen oder anderen “improvisierten” Punkten.

Das Erschreckende: Die meisten dieser Fehler sind keine Nachlässigkeit von Anfängern. Sie passieren erfahrenen Leuten, die “wissen wie es geht” — und genau deshalb nicht mehr nachdenken.

Wussten Sie das? 26 % der tödlichen Arbeitsunfälle am Bau werden durch herabfallende oder kippende Bauteile verursacht. (Quelle: BG BAU Aktuell)

DGUV-Vorschriften: Was das Recht beim Anschlagen von Lasten fordert

Wer jetzt denkt “Na gut, das ist alles irgendwo geregelt, wir machen das schon richtig”, dem empfehle ich einen kurzen Blick auf das Regelwerk. Es ist umfangreicher als die meisten ahnen.

Die zentralen rechtlichen Grundlagen sind:

  • § 5 ArbSchG: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung. Jeder Hebevorgang ist potenziell gefährlich und muss beurteilt werden.
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Regelt Prüfpflichten für Arbeitsmittel, einschließlich aller Anschlagmittel.
  • DGUV Vorschrift 52 (früher UVV Krane): Die Basisvorschrift für den sicheren Kranbetrieb. Hier steht, wer Krane bedienen darf und unter welchen Bedingungen.
  • DGUV Regel 109-017 (ehem. BGR 500 Kap. 2.8): Die technischen Details zu Anschlagmitteln: Tragfähigkeiten, Winkelkorrekturen, Ablegereife-Kriterien, Prüfintervalle.
  • DGUV Information 209-061: Praxisratgeber speziell zum Thema Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern.

Wichtig für Unternehmer und SiFas: Die Beauftragung des Anschlägers muss schriftlich erfolgen. Mündliche Anweisungen reichen im Schadensfall nicht. Wer das nicht dokumentiert hat, steht im Ermittlungsverfahren sehr schnell allein da.

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss auch den Anschlagvorgang explizit erfassen. “Wir heben halt Sachen mit dem Kran” ist kein ausreichendes Ergebnis.

Anschlagmittel richtig wählen: Kette, Drahtseil oder Hebeband?

Nicht jedes Anschlagmittel passt zu jeder Last. Die Wahl des falschen Mittels kann genauso gefährlich sein wie ein fehlerhafter Anschlag selbst.

Hier eine schnelle Übersicht für die Praxis:

AnschlagmittelGeeignet fürNicht geeignet beiAblegereife-Signal
StahlketteScharfe Kanten, hohe Temperaturen, rauer DauerbetriebEmpfindliche Oberflächen, sehr leichte LastenDeformierte Kettenglieder, mehr als 5 % Längenzunahme
DrahtseilSchwere Lasten, Außeneinsatz, gleichmäßige VerteilungScharfe Knicke, SäureatmosphäreDrahtbrüche je Litzenlänge, Korrosion, Quetschungen
Hebeband (Textil)Empfindliche Oberflächen, glatte LastenScharfe Kanten ohne Schutz, Hitze, Öl, SäureSchnitte, Scheuerstellen, Farbdurchschlag am Kern
RundschlingeEmpfindliche Oberflächen, flexible HandhabungChemikalien, extreme TemperaturenBeschädigter Mantel, sichtbarer Kern

Die Grundregel: Das Anschlagmittel muss zur Last passen, nicht umgekehrt. Wer ein Hebeband nimmt, weil es gerade griffbereit liegt, und nicht weil es das richtige Mittel ist, handelt fahrlässig.

Der Schwerpunkt entscheidet: Lastschwerpunkt beim Anschlagen richtig einschätzen

Der Lastschwerpunkt ist das A und O beim sicheren Lastentransport per Kran. Liegt der Anschlagpunkt nicht exakt über dem Schwerpunkt, kippt die Last beim Heben sofort in ihre stabile Position, also schräg. Das passiert schnell und unkontrolliert.

Besonders tückisch: Lasten mit ungleichmäßiger Masseverteilung. Ein Stahlträger mit angeschweißten Konsolen auf einer Seite, eine Betonfertigteile-Palette die nicht gleichmäßig gefüllt ist, ein Maschinengehäuse mit eingebautem Motor. Hier stimmt der optische Schwerpunkt oft nicht mit dem tatsächlichen überein.

Wie geht man es richtig an?

  1. Last vor dem Anschlagen auf Gleichmäßigkeit der Masseverteilung prüfen.
  2. Anschlagpunkte so wählen, dass der Kranhaken senkrecht über dem Schwerpunkt hängt.
  3. Bei Unsicherheit: Probeanheben auf 5-10 cm Höhe, Lage der Last beobachten, absetzen und korrigieren.
  4. Anschlagwinkel kontrollieren und mit der zulässigen Tragfähigkeit abgleichen.
  5. Gefahrenbereich vor dem endgültigen Heben freimachen.

Das klingt nach viel. In der Praxis eines gut geschulten Anschlägers dauert dieser mentale Prozess keine 60 Sekunden. Aber er muss trainiert sein, er passiert nicht automatisch.

Wer darf Lasten anschlagen? Qualifikation, Beauftragung und Verantwortung

Kurze Antwort: Nicht jeder. Lange Antwort: Diese Tätigkeit ist eine Fachaufgabe, die eine klare Beauftragung durch den Unternehmer voraussetzt.

Gemäß DGUV Vorschrift 52 darf ein Kran nur von Personen bedient werden, die dafür ausgebildet und beauftragt sind. Für das Anschlagen gilt dasselbe Prinzip: Der Unternehmer ist verpflichtet, geeignete Personen schriftlich zu beauftragen und ihnen die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln.

Was “geeignet” bedeutet, ist klar definiert:

  • Mindestalter 18 Jahre (mit Ausnahmen nur im Rahmen der Berufsausbildung)
  • Körperliche und geistige Eignung (keine Einschränkungen, die die sichere Ausführung gefährden)
  • Nachgewiesene Kenntnisse über Anschlagmittel, Traglastberechnung und sichere Handhabung
  • Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber oder beauftragte Führungskraft

Was in der Praxis oft fehlt: die schriftliche Beauftragung. Viele Betriebe unterweisen mündlich und denken, das reicht. Im Schadenfall ist es das, was entscheidet, ob der Unternehmer persönlich haftet.

Für alle, die jetzt prüfen wollen, wie sie aufgestellt sind: Unser kostenfreies Erstgespräch gibt euch einen schnellen Überblick, wo Handlungsbedarf besteht.

Unterweisung reicht nicht: Warum echte Schulung beim Anschlagen von Lasten entscheidend ist

Eine jährliche Unterweisung per Handout und Unterschrift erfüllt formal die Pflicht nach § 12 ArbSchG. Sie verhindert aber keine Unfälle. Das ist der Unterschied, über den viele Betriebe stolpern.

Echte Schulung bedeutet: Der Anschläger steht vor einer realen Last, wählt das Anschlagmittel selbst aus, berechnet den Winkel, beurteilt den Schwerpunkt, macht einen Fehler und bekommt sofort Feedback. Das ist der Moment, in dem sich Wissen in Können verwandelt.

Wussten Sie das? 80 % bis 90 % aller Arbeitsunfälle sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen — nicht auf Materialversagen. (Quelle: BG BAU / bauenplus.de)

Das hat eine klare Implikation für Unternehmen: Wir können die beste Ausrüstung kaufen, die teuersten Ketten beschaffen und alle Anschlagmittel pünktlich prüfen lassen. Wenn der Anschläger unter Zeitdruck nicht richtig denkt, passiert trotzdem etwas.

Deshalb setzen wir bei AiD auf praxisnahe Hallenkran-Schulungen und Kranführerausbildungen, die den sicheren Umgang mit Lasten nicht als Randnotiz behandeln, sondern als zentrales Handlungsfeld. Theorie ist wichtig. Praxis rettet Leben.

Anschlagen von Lasten im Hallenkranbetrieb: Besondere Risiken kennen

Wer denkt, der Hallenkran sei harmloser als ein Mobilkran auf der Baustelle, liegt falsch. Er ist anders gefährlich.

Im Hallenkranbetrieb sind die Räume eng, Kollegen arbeiten in unmittelbarer Nähe, die Lasten sind oft sperrig und die Wege zwischen Regal, Maschine und Produktionslinie sind knapp kalkuliert. Eine pendelnde Last im Hallenbetrieb trifft im Zweifel eine Person oder eine Anlage, nicht offenes Gelände.

Besondere Risikofaktoren im Hallenkranbetrieb:

  • Räumliche Enge: Kein Ausweichen möglich, wenn die Last pendelt.
  • Routinisierung: Dieselben Hübe täglich verführen zur Schludrigkeit.
  • Schlechte Sichtverhältnisse: Bestehende Regale, Maschinen oder Beleuchtungsprobleme erschweren die Einschätzung.
  • Kommunikationsprobleme: Lärm in der Halle, Kranführer im Führerstand weit oben, Handzeichen nicht eindeutig.
  • Improvisation: Für Sonderlasten fehlen oft die passenden Anschlagmittel, also wird provisorisch gearbeitet.

Wer in Industriebetrieben Laufkrane einsetzt, sollte die UVV-Schulungen konsequent nutzen, um Hallenkran-spezifische Gefährdungsszenarien gezielt zu adressieren.

Prüfpflichten: Anschlagmittel regelmäßig und richtig kontrollieren

Ein Anschlagmittel, das aussieht “als wäre noch alles okay”, kann trotzdem Ablegereife haben. Das ist das Tückische: Viele Schadenbilder sind nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Die BetrSichV schreibt für Anschlagmittel zwei Prüfebenen vor:

  1. Tägliche Sichtprüfung durch den Benutzer: Vor jedem Einsatz Sicht- und Funktionsprüfung. Risse, Verformungen, Korrosion, Abnutzung, Kennzeichnung lesbar? Wenn nicht, sofort außer Betrieb nehmen.
  2. Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person: Mindestens einmal jährlich. Die befähigte Person muss nach TRBS 1203 nachweislich qualifiziert sein. “Der Kollege macht das schon” reicht nicht.

Anschlagmittel, die Mängel aufweisen, müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Nicht “nach dem nächsten Hub”, nicht “wenn wir einen Ersatz haben”. Sofort. Das Anschlagmittel muss gekennzeichnet (gesperrt) und der Ablegereife-Grund dokumentiert werden.

Wer die Prüfdokumentation lückenlos führt, ist im Schadensfall deutlich besser aufgestellt. Wer keine Prüfnachweise hat, haftet persönlich.

Anschlagen von Lasten in Kleinbetrieben: Warum gerade hier die Gefahr am größten ist

Die Zahlen sind eindeutig: Über 70 % der tödlichen Unfälle, bei denen Lasten oder Personen unkontrolliert in die Tiefe fallen, ereignen sich in Kleinst- oder Kleinbetrieben. Nicht in den Großbetrieben mit professionellen SiFas und ausgefeilten Betriebsanweisungen.

Warum? Weil in kleinen Betrieben oft gilt: “Das macht der Hannes, der weiß wie das geht.” Keine schriftliche Beauftragung. Keine dokumentierte Unterweisung. Keine befähigte Person für die Jahresprüfung. Kein Prüfprotokoll.

Und wenn dann etwas passiert, trägt der Unternehmer die volle Verantwortung, persönlich, strafrechtlich, zivilrechtlich. Ohne Dokumentation ist jede Verteidigung schwierig.

Für Kleinbetriebe ohne eigene SiFa ist das keine unlösbare Aufgabe. Externe Unterstützung beim Erstellen einer praxistauglichen Gefährdungsbeurteilung, bei der Auswahl und Beauftragung von Anschläger-Personal und bei der Schulungsplanung ist verfügbar und bezahlbar. Das ist genau das, was wir bei AiD für Betriebe jeder Größe anbieten.

Ein erster konkreter Schritt: Unser Kursangebot gibt einen schnellen Überblick, welche Schulungen für welche Betriebssituationen passen.

Fazit: Das Anschlagen von Lasten verdient mehr Aufmerksamkeit als es bekommt

Das Anschlagen von Lasten ist die unterschätzte Gefahr im täglichen Kranbetrieb, nicht weil die Vorschriften unklar wären, sondern weil Routine und Zeitdruck die Wahrnehmung abstumpfen. Wer es täglich macht, denkt nicht mehr darüber nach. Und genau da liegt das Problem.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Das Anschlagen ist keine Hilfstätigkeit, sondern ein sicherheitskritischer Kernprozess im Kranbetrieb.
  • Beauftragung, Qualifikation und Prüfdokumentation sind keine Bürokratie, sondern rechtliche Schutzschilde für Unternehmer und Beschäftigte.
  • Das richtige Anschlagmittel, der korrekte Winkel und der exakte Schwerpunkt müssen bei jedem Hub neu bewertet werden.
  • Jährliche Unterweisungen ersetzen keine echte Praxisschulung.
  • Arbeitssicherheit im Kranbetrieb ist kein jährliches Abhaken, sondern ein laufender Prozess.

Wer jetzt konkret handeln will: Schreibt uns über unser Kontaktformular oder bucht direkt eine kostenfreie Erstberatung. Wir schauen gemeinsam, wo euer Betrieb steht und was als nächstes zu tun ist. Pragmatisch, ohne Umwege, mit echtem Fachverstand.

Häufig gestellte Fragen zum Anschlagen von Lasten

Was genau versteht man unter dem Anschlagen von Lasten?

Unter diesem Begriff versteht man das fachgerechte Befestigen einer Last an einem Hebezeug (meist Kran) mithilfe von Anschlagmitteln wie Ketten, Drahtseilen, Hebebändern oder Schäkeln. Ziel ist der sichere Transport der Last vom Aufnahme- zum Absetzpunkt.

Welche Qualifikation braucht ein Anschläger?

Ein Anschläger muss mindestens 18 Jahre alt sein, körperlich und geistig geeignet und nachweislich in der sicheren Handhabung von Anschlagmitteln unterwiesen. Zusätzlich ist eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber nach DGUV Vorschrift 52 zwingend erforderlich.

Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?

Anschlagmittel müssen vor jedem Einsatz einer Sichtprüfung durch den Benutzer unterzogen werden. Zusätzlich ist mindestens einmal jährlich eine Prüfung durch eine nach TRBS 1203 befähigte Person vorgeschrieben. Bei besonders beanspruchten Anschlagmitteln können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.

Was passiert bei einem Unfall durch falsches Anschlagen?

Bei einem Unfall durch fehlerhaftes Anschlagen drohen dem Unternehmer strafrechtliche Konsequenzen (Körperverletzung, fahrlässige Tötung), zivilrechtliche Haftung und Bußgelder. Fehlt die schriftliche Beauftragung oder Dokumentation der Unterweisung, haftet der Unternehmer persönlich.

Welche Schulungen bietet AiD zum Thema Kranbetrieb an?

AiD bietet praxisnahe Kranführerausbildungen und Hallenkran-Schulungen an, die das sichere Anschlagen von Lasten als zentrales Handlungsfeld behandeln. Die Schulungen kombinieren Theorie mit praktischen Übungen an realen Lasten.

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Sarah Brinkmann

Ueber den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann ist studierte Sicherheitsingenieurin mit Zusatzqualifikation Fachjournalismus. Nach zwei Jahren als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bei einem Logistikunternehmen wechselte sie 2023 in die Redaktion von All In Dienstleistungen, wo sie den Blog und die LinkedIn-Praesenz verantwortet. Sie verbindet Praxiswissen aus der Branche mit journalistischer Expertise.

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