Flurfördermittelschein: Was er ist und wer ihn braucht

Flurfördermittelschein, Staplerschein, Fahrausweis für Flurförderzeuge: Was der Nachweis abdeckt, welche Geräte eine Zusatzqualifizierung brauchen, was bei Mitgänger-Geräten gilt und wie Sie ihn erwerben.

Sarah Brinkmann
Sarah Brinkmann
8 Min. Lesezeit
Ausbilder beobachtet einen Fahrer auf einem Elektro-Gabelstapler mit Palette im Lager, im Hintergrund weitere Flurförderzeuge und ein Hubwagen
Inhaltsverzeichnis

Der Flurfördermittelschein ist ein anderer Name für den Staplerschein. Gemeint ist der Fahrausweis für Flurförderzeuge, den Teilnehmende nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis erhalten. Grundlage ist der DGUV Grundsatz 308-001. Zum selbstständigen Fahren mit Fahrersitz oder Fahrerstand verlangt § 7 DGUV Vorschrift 68 außerdem Mindestalter 18, Eignung und eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer.

Angebot in 1 Minute anfordern

Flurfördermittelschein, Staplerschein, Fahrausweis: ein Nachweis, mehrere Namen

Im Betrieb kursieren viele Begriffe: Flurfördermittelschein, Staplerschein, Gabelstaplerführerschein oder Fahrausweis für Flurförderzeuge. Gemeint ist fast immer dasselbe Dokument. Der DGUV Grundsatz 308-001 (Ausgabe Dezember 2022) nennt es in Abschnitt 3.6 „Fahrausweis für Flurförderzeuge (Staplerschein)“. Teilnehmende erhalten ihn zusammen mit einem Qualifikationszertifikat, wenn sie die allgemeine Qualifizierung mit den Prüfungen in Theorie und Praxis bestanden haben.

Wichtig für Verantwortliche: Der Fahrausweis belegt die Ausbildung. Er ist noch keine Erlaubnis, im eigenen Betrieb zu fahren. Dafür braucht es zusätzlich die Einweisung am konkreten Gerät, die Unterweisung zu den betrieblichen Gegebenheiten und den schriftlichen Auftrag des Unternehmers.

Was darf ich mit dem Flurfördermittelschein fahren?

Das hängt davon ab, welche Qualifizierungsstufen im Fahrausweis stehen. Der DGUV Grundsatz 308-001 gliedert die Qualifizierung in Abschnitt 3.1 in drei Stufen:

StufeInhaltWo sie stattfindet
Stufe 1: Allgemeine QualifizierungTheorie (Sicherheitsbestimmungen, Betriebsanleitungen, Technik wie Standsicherheit und Antriebsarten), Praxis mit Lasten und üblichen Anbaugeräten, Abschlussprüfungin der Regel auf dem Gabelstapler
Stufe 2: ZusatzqualifizierungTheorie und Praxis für spezielle Flurförderzeuge oder besondere Anbaugeräte, jeweils mit Prüfungauf dem jeweiligen Gerätetyp
Stufe 3: Betriebliche QualifizierungEinweisung an den Geräten im Betrieb und Unterweisung zur Betriebsanweisung, dokumentiertnur im eigenen Betrieb

Mit der Stufe 1 auf dem Gabelstapler sind Sie also für den Gabelstapler qualifiziert. Fahren Bedienpersonen im Betrieb andere Flurförderzeuge, verlangt Abschnitt 3.3 eine Zusatzqualifizierung nach Stufe 2. Der Grundsatz nennt als Beispiele Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen (Van Carrier), Reachstacker und Gabelstapler zum Containerhandling. Auch besondere Anbaugeräte, etwa Klammern für Gewichte über 1 t, gehören in die Stufe 2.

Zwei Sonderfälle sollten Sie kennen:

  • Flurförderzeuge ohne Hubgerüst wie Schlepper, Plattformwagen oder Kommissioniergeräte: Nach Abschnitt 1.1 des Grundsatzes kann die Qualifizierung an die gerätespezifische Gefährdung angepasst werden. Nachweis und schriftliche Beauftragung gelten dann nur für diese Geräte.
  • Geländegängige Teleskopstapler fallen nicht unter den DGUV Grundsatz 308-001 (Abschnitt 1.3). Für sie gilt der DGUV Grundsatz 308-009. Mehr dazu im Ratgeber zum Teleskopstaplerschein.

Mitgänger-Flurförderzeuge: kein Flurfördermittelschein, aber Unterweisung

Elektro-Hubwagen und andere Geräte, die eine mitgehende Person steuert, sind vom DGUV Grundsatz 308-001 ausgenommen (Abschnitt 1.2). Für sie gilt § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68: Der Unternehmer darf mit dem Steuern nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Die Beauftragung muss hier nicht schriftlich erfolgen. Der Grundsatz empfiehlt eine Unterweisung mit praktischem und theoretischem Teil.

Ein Sonderfall: Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, gelten nach der Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 2 als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Dann gilt § 7 Abs. 1, also die volle Ausbildung mit Nachweis und schriftlicher Beauftragung.

Auch wer nur Mitgänger-Geräte bedient, braucht die regelmäßige Unterweisung. AiD nimmt diese Beschäftigten bei der jährlichen Stapler-Unterweisung mit.

Wer braucht einen Flurfördermittelschein?

Jede Person, die ein Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand selbstständig steuern soll. § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 erlaubt die Beauftragung nur, wenn die Person

  1. mindestens 18 Jahre alt ist,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen hat.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Nach § 7 Abs. 3 dürfen Beschäftigte Flurförderzeuge nur steuern, wenn der Unternehmer sie damit beauftragt hat.

Für Auszubildende gibt es eine Ausnahme: Nach der Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1 gilt das Steuern durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht nicht als selbstständiges Steuern. Die aufsichtführende Person beschreibt die Aufgabe, begrenzt sie örtlich und zeitlich und überzeugt sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung.

So erwerben Sie den Flurfördermittelschein

Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) besteht nach Abschnitt 3.2 des DGUV Grundsatzes 308-001 aus einem theoretischen Teil, einem praktischen Teil und einer Abschlussprüfung. Abschnitt 3.5 nennt als Umfang drei bis fünf Tage beziehungsweise 20 bis 32 Lehreinheiten zu je 45 Minuten, davon mindestens 10 Lehreinheiten Theorie. Den Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fähigkeiten erbringen Teilnehmende nach Abschnitt 1.1 in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Welcher Umfang bei Vorerfahrung sinnvoll ist, klären wir im Angebot. Die Prüfung in Theorie und Praxis bleibt in jedem Fall.

Bei AiD läuft die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 auf drei Wegen:

  • Inhouse-Schulung mit Praxis vor Ort an Ihren Fahrzeugen und in Ihrem Lager
  • Theorieteil online + Praxisteil vor Ort bei Ihnen im Betrieb
  • Beratung, wenn noch offen ist, welche Stufe und welcher Umfang zu Ihrem Einsatz passen

Die praktische Ausbildung und die praktische Prüfung finden immer am Flurförderzeug statt. Ein reiner Online-Schein ohne Praxis reicht nicht aus. Wie der Weg vom ersten Kurstag bis zur Freigabe im Betrieb aussieht, zeigt der Ratgeber Staplerschein machen. Kursformate und Termine finden Sie auf der Seite zum Staplerschein bei AiD.

Was kostet der Flurfördermittelschein?

Bei AiD startet die Ausbildung ab 199 € pro Person zzgl. MwSt. Welcher Umfang sinnvoll ist, hängt von Vorerfahrung, Fahrzeugart und Lernbedarf ab. Den verbindlichen Preis nennt Ihr Angebot, nachdem Teilnehmerzahl, Fahrzeuge und Ort geklärt sind. Eine Übersicht der Kursformate steht auf der Seite Staplerschein Kosten.

Für Beschäftigte mit vorhandenem Schein gibt es die jährliche Unterweisung im E-Learning ab 79 € netto.

Wie lange gilt der Flurfördermittelschein?

Der Ausbildungsnachweis läuft nicht jährlich ab. Laufend aktuell halten müssen Sie aber zwei andere Dinge:

  • Unterweisung: § 12 Betriebssicherheitsverordnung verlangt die Unterweisung vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels und danach mindestens einmal jährlich. Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten.
  • Beauftragung: Nach der Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 gilt die Beauftragung immer nur für den Betrieb, für den sie erteilt wurde. Sie ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. Die Durchführungsanweisung empfiehlt außerdem, die Beauftragung zurückzunehmen, wenn jemand ein Jahr lang keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann.

Was bei Arbeitgeberwechsel, langer Fahrpause oder verlorenem Fahrausweis gilt, erklärt der Ratgeber zur Gültigkeit des Staplerscheins.

So geht es weiter

  1. Anfrage stellen: Im Angebotsformular wählen Sie den Kurs und die Zahl der Teilnehmenden – das dauert etwa eine Minute.
  2. Angebot erhalten: Sie bekommen Ihr Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  3. Termin abstimmen: Den Termin legen wir gemeinsam fest. Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis: als Inhouse-Schulung mit Praxis vor Ort an Ihren Fahrzeugen oder mit Theorieteil online + Praxisteil vor Ort.

Fragen vorab beantworten wir gern per E-Mail an info@all-in-dienstleistungen.de oder telefonisch unter 02173 9936233. Wie Betriebe unsere Schulungen erleben, zeigen 600+ Google-Bewertungen.

Angebot in 1 Minute anfordern

Häufige Fragen

Was ist ein Flurfördermittelschein?

Der Flurfördermittelschein ist der Fahrausweis für Flurförderzeuge, umgangssprachlich Staplerschein. Teilnehmende erhalten ihn nach DGUV Grundsatz 308-001 zusammen mit einem Qualifikationszertifikat, wenn sie die Prüfungen in Theorie und Praxis der allgemeinen Qualifizierung bestanden haben.

Was darf ich mit einem Flurfördermittelschein fahren?

Die Geräteart, auf der die Qualifizierung stattfand, in der Regel den Gabelstapler. Für Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler oder Geräte zum Containerhandling verlangt der DGUV Grundsatz 308-001 eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2). Im Betrieb kommen Einweisung, Unterweisung und schriftliche Beauftragung hinzu.

Welche Flurförderzeuge darf man ohne Staplerschein fahren?

Mitgänger-Flurförderzeuge, die eine mitgehende Person steuert. Nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 genügt es, dass der Unternehmer Personen beauftragt, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Eine schriftliche Beauftragung ist dafür nicht nötig. Mitgänger-Geräte mit Fahrerstandplattform und mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gelten jedoch als Flurförderzeuge mit Fahrerstand.

Wie lange dauert der Flurfördermittelschein?

Der DGUV Grundsatz 308-001 nennt für die allgemeine Qualifizierung drei bis fünf Tage beziehungsweise 20 bis 32 Lehreinheiten zu je 45 Minuten, davon mindestens 10 Lehreinheiten Theorie. Den Nachweis erbringen Teilnehmende in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Was kostet ein Flurfördermittelschein?

Bei AiD startet die Ausbildung ab 199 € pro Person zzgl. MwSt. Der verbindliche Preis steht im Angebot und richtet sich nach Vorerfahrung, Fahrzeugart, Teilnehmerzahl und Ort.

Ist der Flurfördermittelschein unbefristet gültig?

Der Ausbildungsnachweis läuft nicht jährlich ab. Nach § 12 Betriebssicherheitsverordnung ist aber mindestens einmal jährlich eine Unterweisung nötig. Die schriftliche Beauftragung gilt nur für den Betrieb, der sie erteilt hat.

Quellen und Stand

Fachlich geprüft am 30. Oktober 2026.

Kostenlose Erstberatung

Fragen zu Ihrem Fall? Wir beraten Sie.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

Passend zum Thema

Der kostenlose Standort-Check zeigt, welche Schulungen und Unterweisungen für Ihren Betrieb als Nächstes relevant sein können.

Nächste Pflicht priorisieren

Artikel teilen

Sarah Brinkmann

Über den Autor

Sarah Brinkmann

Sarah Brinkmann verantwortet die Fachredaktion im AiD-Blog. Sie ordnet Arbeitsschutzthemen anhand aktueller Primärquellen und der betrieblichen Praxis ein.

Das könnte Sie auch interessieren