Jährliche Unterweisung für Ihre Staplerfahrer

Für Ihr ganzes Team, online oder vor Ort bei Ihnen. Mit Nachweis für jeden Fahrer, auch für Mitgänger-Flurförderzeuge.
- E-Learningab 79 €pro Person zzgl. MwSt.In 24 Stunden startklar
- Vor Ort bei Ihnenab 99 €pro Person zzgl. MwSt.Unser Dozent kommt in Ihren Betrieb
Oder anrufen: 02173 9936233
- 4,9 auf Google · 600+ Bewertungen
- 140+ Betriebe
- Pflicht nach DGUV Vorschrift 1
Die Unterweisung ist erledigt, der Nachweis liegt bereit.
Nachweis für jeden Fahrer
Jeder Teilnehmer erhält einen Nachweis. So ist die Unterweisung dokumentiert, wie es DGUV Vorschrift 1 verlangt.
Online in 24 Stunden startklar
Beim E-Learning lernt jeder Fahrer am eigenen Gerät. Oder unser Dozent unterweist Ihr Team vor Ort.
Auch Mitgänger-Flurförderzeuge
Auch wer nur mit Mitgänger-Flurförderzeugen arbeitet, muss unterwiesen sein. Diese Mitarbeiter nehmen Sie gleich mit dazu.
Schulungsstand im Dashboard
Alle Nachweise liegen in Ihrem Dashboard und sind jederzeit abrufbar. Sie sehen, wer schon unterwiesen ist.
Alle unsere E-Learnings können Sie auch mit Vertonung in einer anderen Sprache anfragen.
In drei Schritten zur Unterweisung.
Angebot in 1 Minute anfragen
Sagen Sie uns, wie viele Fahrer es sind und ob online oder vor Ort. Ihr Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Fahrer unterweisen
Das E-Learning ist in 24 Stunden startklar. Vor Ort kommt unser Dozent zu Ihnen in den Betrieb.
Nachweis im Kundenportal
Für jeden Fahrer liegt der Nachweis im Kundenportal. Dort sehen Sie den Schulungsstand Ihres ganzen Teams.
Warum jedes Jahr, und wer dazugehört.
Mindestens einmal im Jahr
Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich unterweisen und das dokumentieren. Grundlage ist § 12 Arbeitsschutzgesetz.
Alle Fahrer, auch Mitgänger
Das gilt für alle, die Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge steuern. Auch Mitgänger-Flurförderzeuge dürfen nur Personen bedienen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind (DGUV Vorschrift 68 § 7).
Was Betriebe über die Zusammenarbeit sagen.
4,9 auf Google · 600+ Bewertungen
„Perfekt in der Theorie vorbereitet, in der Praxis alles super erklärt und dabei sehr geduldig.“
Häufige Fragen
Wer muss jährlich unterwiesen werden?
Alle Beschäftigten, die Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge steuern, mindestens einmal im Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4). Das gilt auch für Mitgänger-Flurförderzeuge: Damit dürfen nur Personen beauftragt werden, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind (DGUV Vorschrift 68 § 7).
Wie oft ist die Unterweisung Pflicht?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Online oder vor Ort: Was kostet die Unterweisung?
Als E-Learning ab 79 € pro Person, vor Ort bei Ihnen ab 99 € pro Person, jeweils zzgl. MwSt. Ihr genaues Angebot hängt von der Zahl der Fahrer und vom Ort ab.
Bekommt jeder Fahrer einen Nachweis?
Ja. Für jeden Teilnehmer gibt es einen Nachweis, und in Ihrem Dashboard sehen Sie jederzeit den Schulungsstand Ihres Teams.
Können auch Privatpersonen buchen?
Nein. Die jährliche Stapler-Unterweisung bieten wir nur für Unternehmen an.
Unterweisung für Ihr Team anfragen
Ein paar Fragen, dann erhalten Sie Ihr Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.
Lieber persönlich? 02173 9936233