Betriebliche Erste-Hilfe-Kurs: Pflicht, Nutzen und optimale Umsetzung 2025

Betriebliche Erste-Hilfe-Kurs: Pflicht, Nutzen und optimale Umsetzung 2025

Youssef Eid

Youssef Eid

31. Juli 2025

5 Min. Lesezeit

Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern kann im Ernstfall Leben retten. Doch welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen? Wie oft muss geschult werden und was kostet die Ausbildung von Betriebshelfern? In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, praktische Umsetzung und den optimalen Nutzen für Ihr Unternehmen.

Was ist ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs?

Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs bildet Mitarbeiter zu qualifizierten Ersthelfern im Unternehmen aus. Diese Betriebshelfer sind speziell geschult, um bei Arbeitsunfällen, medizinischen Notfällen oder anderen Gefahrensituationen am Arbeitsplatz sofortige Hilfe zu leisten. Während private Erste-Hilfe-Kurse allgemeine Notfallsituationen abdecken, fokussieren sich betriebliche Erste-Hilfe-Kurse auf arbeitsplatzspezifische Gefahren und Verletzungsarten.

Gesetzliche Grundlagen: Warum ist der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs Pflicht?

Nach der DGUV Vorschrift 1 (früher BGV A1) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zu bestellen und regelmäßig schulen zu lassen. Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße: Bei 2-20 Beschäftigten: 1 Ersthelfer, bei 21-300: 10% der Belegschaft, über 300: 5%. Die wichtigsten Arbeitsschutzkurse sind essentiell für jeden Betrieb.

Inhalte und Aufbau des betrieblichen Erste-Hilfe-Kurses

Die Grundausbildung umfasst 9 Unterrichtsstunden mit Kernthemen wie lebensrettende Sofortmaßnahmen, Wundversorgung, arbeitsplatzspezifische Notfälle und psychische Erste Hilfe. Ersthelfer müssen alle 2 Jahre eine Fortbildung absolvieren. Die Erste-Hilfe-Kurs Pflicht im Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Beschäftigungszeit.

Kosten und Finanzierung betrieblicher Erste-Hilfe-Kurse

Ein großer Vorteil: Die Kosten für betriebliche Erste-Hilfe-Kurse werden in der Regel vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Dies gilt sowohl für die Grundausbildung als auch für Fortbildungen bei ermächtigten Ausbildungsstellen.

Branchenspezifische Besonderheiten

Je nach Branche stehen unterschiedliche Notfälle im Fokus: Büros (Herz-Kreislauf-Probleme), Industrie (Maschinenverletzungen), Bauwesen (Sturz aus der Höhe), Gesundheitswesen (Infektionsschutz). Die Besonderheiten bei Erste-Hilfe-Schulungen in verschiedenen Branchen erfordern spezialisierte Ausbildungsmodule.

Moderne Trainingsmethoden und Technologien

Moderne Erste-Hilfe-Ausbildung setzt auf praxisnahe Szenarien und digitale Hilfsmittel. Während theoretische Inhalte teilweise online vermittelt werden können, ist der praktische Teil zwingend in Präsenz durchzuführen. Die effiziente jährliche Unterweisung durch E-Learning ergänzt die praktische Ausbildung optimal.

Integration in das Arbeitsschutzmanagementsystem

Erste-Hilfe ist Teil eines ganzheitlichen Arbeitsschutzes und muss mit anderen Sicherheitsmaßnahmen vernetzt werden. Warum Arbeitsschutzschulungen für Unternehmen unverzichtbar sind, zeigt sich in der systematischen Prävention.

Häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs

Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen?
Bei 2-20 Beschäftigten: 1 Ersthelfer, bei 21-300: 10% der Belegschaft, über 300: 5%. Bei besonderen Gefahren können höhere Quoten erforderlich sein.

Wer übernimmt die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung?
Die zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt in der Regel die vollständigen Kurskosten bei ermächtigten Ausbildungsstellen.

Wie oft müssen Ersthelfer geschult werden?
Alle 2 Jahre ist eine 9-stündige Fortbildung erforderlich, um die Berechtigung aufrechtzuerhalten.

Können Mitarbeiter zur Ersthelfer-Ausbildung verpflichtet werden?
Nein, die Teilnahme an der Ersthelfer-Ausbildung ist freiwillig. Unternehmen müssen motivieren und geeignete Kandidaten finden.

Was passiert, wenn ein Ersthelfer einen Fehler macht?
Ersthelfer sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haften nicht für Schäden bei ordnungsgemäßer Hilfeleistung.

Fazit: Investition in Sicherheit und Verantwortung

Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht - er ist eine Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter. Gut ausgebildete Ersthelfer können im Ernstfall Leben retten und das Ausmaß von Verletzungen erheblich reduzieren. All-In Dienstleistungen unterstützt Sie bei der professionellen Umsetzung aller Anforderungen.