Geschäftsführer-Memorandum 05/2026
Sind Sie als Geschäftsführer wirklich abgesichert — oder fühlt es sich nur so an?
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Geschäftsführer-Selbstprüfung
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Der Sifa-Mythos
Eine Sifa-Bestellung schützt Sie nicht vor persönlicher Haftung.
Diese Annahme ist die häufigste, die wir in unserer Beratungspraxis sehen — und die teuerste. Die Sicherheitsfachkraft hat nach §§ 6, 8 ASiG eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion ohne Weisungsbefugnis. Sie kann keine Pflichten tragen.
Verantwortung verschiebt sich juristisch nur, wenn Sie weisungsbefugte Linien-Führungskräfte (Betriebs-, Werks-, Abteilungsleiter) schriftlich, mit konkretem Aufgabenkatalog, abgegrenztem Verantwortungsbereich und ausreichender Befugnis beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 § 13). Auswahl-, Aufsichts- und Kontrollpflicht bleiben in jedem Fall bei Ihnen persönlich.
Ist auch nur eine dieser Anforderungen formal nicht erfüllt, bleiben Sie im Schadensfall verantwortlich — bis 30.000 € nach § 25 ArbSchG, bis 1 Mio. € bei Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG), bei Personenschaden bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
Vergleichsfall · Strafurteil
LG Osnabrück, 20.09.2013, Az. 10 KLs 16/13
Tödlicher Arbeitsunfall eines 19-jährigen Auszubildenden in einem Glasveredelungsbetrieb (Unfall 2010). Eine zur Maschinensicherung vorgesehene Lichtschranke war 2006 auf Anweisung der Geschäftsführung aus Produktivitätsgründen demontiert worden.
Strafmaß:
- Zwei Geschäftsführer: je 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung + 100.000 € Geldauflage wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
- Ein dritter Geschäftsführer (operativ unbeteiligt, nur Vertrieb): 10.000 € wegen Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG).
Auch wer mit dem Tagesgeschäft nichts zu tun hat, haftet als GF mit. Eine wirksame Pflichtenübertragung war im Verfahren nicht etabliert.
Fundstelle: LG Osnabrück, Urteil vom 20.09.2013, Az. 10 KLs 16/13; veröffentlicht u. a. in juris/dejure.org. Aufbereitet bei rechtsindex.de und haufe.de.
Über den Autor
Youssef Eid
Geschäftsführer der All-in Dienstleistungen GmbH in Monheim am Rhein. Seit 2020 betreut er mit seinem Team über 100 Unternehmen bundesweit bei Arbeitsschutz, Pflichtenübertragung und Audit-Vorbereitung — darunter Mandate für Konzern-Standorte aus Handel, Logistik und Sicherheitsdiensten. DGUV-zertifizierter Dozent (DGUV 308-001, 309-003, 205-023). Persönlicher Ansprechpartner statt Callcenter.
Quellen: §§ 5, 6, 12 ArbSchG · § 13 Abs. 2 und 4 ArbSchG · § 25 ArbSchG · § 130 OWiG · § 222 StGB · § 43 GmbHG · § 11 Abs. 6 AÜG · §§ 6, 8 ASiG · DGUV Vorschrift 1 §§ 4 und 13 · LG Osnabrück, Urteil vom 20.09.2013, Az. 10 KLs 16/13 · BGH, 06.07.1990, 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106 („Lederspray"). Stand: 05/2026. Dieses Dokument ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.